… 161 Abs.1 FinStrG als rechtwidrig (d.h. mit einem auch im Rechtsbehelfsverfahren nicht sanierbaren essentiellen Mangel behaftet) aufzuheben, und zwar ohne dass dabei auf das Sachvorbringen der Beschwerdeführerin überhaupt eingegangen zu werden brauchte. Der Vollständigkeit halber wird abschließend zu den in der Beschwerde vom…
…den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. zB VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Das Ablegen von Prüfungen ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Eine solche liegt daher nur vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Prüfungen in diesem Sinne können nach…
…FLAG 1967 die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Hiezu gehöre regelmäßig auch der Nachweis der Qualifikation. Das Ablegen von Prüfungen sei essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Die oben zitierte gesetzliche Bestimmung diene dazu, das ernstliche und zielstrebige Bemühen um einen Studienabschluss…
…Ausbildungsziel zu erreichen. Das Ablegen von Prüfungen, die in der jeweiligen Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist und durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versucht wird, dieses Ziel…
…vorliegt, wenn eine im § 3 des Studienförderungsgesetz 1992 genannte Einrichtung als ordentlicher Hörer besucht wird. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Vertreter des Berufungswerbers Folgendes aus: I. Zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens: Gem. § 39 AVG hat die Behörde den Gang des Verfahrens zu bestimmen…
…als Bauingenieur und als Milizoffizier, bei Letzterer auf Grund mehrfacher Waffenübungen beim Österreichischen Bundesheer, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mangels Nichtabgabe einer zugesandten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (Drucksorte L1) für das Jahr 1999 wurde vom Finanzamt ein Einkommensteuerbescheid gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG…
…August und September gelernt hätte, hätte er sich in Schulausbildung befunden. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung legte die Berufungswerberin im Rahmen eines Vorlageantrages das positive Abschlusszeugnis des Sohnes vom März 2007 vor und führte sinngemäß aus: Die Ablehnung der Familienbeihilfe sei mit mangelndem zielstrebigem Bemühen begründet worden…
…Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen ganz grundsätzlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen erlassen worden…
…Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen ganz grundsätzlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen erlassen worden…
…wobei als Berufungsgründe unrichtige rechtliche Beurteilung, Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen…
…wobei als Berufungsgründe unrichtige rechtliche Beurteilung, Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen…
…dass aufgrund der Lehrtätigkeit des Bw. an der Medizinischen Universität und einem ständigen regen Austausch mit Studenten, Aus- und Fortbildungsseminare in Kommunikationsführung und Präsentationstechniken essentieller Bestandteil seiner beruflichen Weiterbildung seien. Aufgrund dieses Zusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit, sei die Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit der…
…keine Befreiungsbescheide mehr. Erst am 11. März 2008 sei für den Zeitraum 10-12/2007 ein Befreiungsbescheid beantragt worden. Der Antrag habe Mängel aufgewiesen und deshalb nicht bearbeitet werden können. Danach seien keine Anträge auf Befreiungsbescheide mehr gestellt worden. Trotzdem habe der Bw. als Geschäftsführer…
…folgender Formmängel: keine Unterschrift die Berufung ist nicht an das Finanzamt gerichtet die Einbringung einer Berufung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Bw. kam dem Mängelbehebungsauftrag nach und reichte die Berufung am 26. Mai 2006 beim Finanzamt persönlich ein. Das Finanzamt erließ am 5…
… 76 Abs. 2 GmbHG notariatsaktpflichtig seien. Auch wenn "scheinbar" ein Notariatsakt, also ein schriftlicher von einem Notar erstellter Mantel mit dazwischenliegendem Vertrag physisch vorhanden sei, müssten auch die sonstigen formellen Erfordernisse des § 53 NO erfüllt werden. Diese Vorausetzungen seien aus Sicht der Berufungswerberin nicht erfüllt…
…und zielstrebige, nach Außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung gegeben ist. (vgl. Erkenntnis…
…bzw. wann ist mit der Aufhebung dieses Verfügungsverbotes zu rechnen? III. Diese Auskünfte sind ein essentieller Teil der Begründung im Verfahren für die von mir beantragte Einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht Salzburg. Sollten die Auskünfte nicht erschöpfend erteilt werden können, beantrage ich den Abspruch mittels Bescheid…
…sei und daher nur die öffentliche Hand Leistungsempfängerin einer derartigen Baumaßnahme sein könne. Mangels Ausführung für das Unternehmen habe die Bw keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Dagegen richtet sich die Berufung vom 2.11.2007, die ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt wurde.…
…über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Es stimme zwar, dass die Tochter zwischen Mai 2008 und Juni 2009 keine Prüfungen abgelegt habe, daraus könne aber nicht automatisch auf ein mangelndes Bemühen, die Externistenprüfung abzulegen, geschlossen werden. Sie habe in dieser Zeit an erheblichen…
…eines als Einheit aufzufassenden Ausbildungsverhältnisses erfolgt. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Ihren Abschluss findet eine Berufsausbildung mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes, auch wenn für den konkreten Arbeitsplatz noch eine spezifische Einschulung erforderlich…