…die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem (gemeinsamen) Urlaub unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen eines Steuerpflichtigen (VwGH 15.11.2002, 98/14/0129). Im Sinne der obigen Ausführungen ist bei der "Konferenz in Kitzbühel" der Bw. von ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen auszugehen: Bei der Reisefinanzierung samt Schiverleih…
…für die selbständig tätigen Außendienstmitarbeiter von ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen auszugehen. Bei der Reisefinanzierung für ein Hotel mit Vollpension samt 5-Tages-Schipass und Schilehrer für die selbständigen Außendienstmitarbeiter samt deren PartnerInnen bzw. Begleitpersonen handelt es sich um Repräsentationsaufwendungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Wenn…
…die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem (gemeinsamen) Urlaub unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen eines Steuerpflichtigen (VwGH 15.11.2002, 98/14/0129). Im Sinne der obigen Ausführungen ist beim "Weihnachtsevent" der Bw. von ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen auszugehen: Bei der Reisefinanzierung samt 2-Tages-Schipass für…
…die persönlichen Aufwendungen von Herrn L für Kundengeschenke ohnehin keine Relevanz hätten, da diese ertragsteuerlich nicht abzugsfähig seien, sei folgendes entgegenzuhalten: Wenn die belangte Behörde meine, diese Aufwendungen seien mangels steuerlicher Abzugsfähigkeit im Rahmen des Merkmals des Unternehmerwagnisses nicht zu berücksichtigen, verwechsle sie verschiedene Rechtsbereiche…
…dass die Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der ertragsteuerlich nichtabzugsfähigen Hälfte der Bewirtungsaufwendungen erst auf Grund der mit Artikel XXXIII Ziffer 5 des Strukturanpassungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 297/1995, eingeführten und per 5. Mai 1995 wirksamen Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf die Hälfte verwirklicht wird. Im…
…sie nicht dem Willen des Erblassers entsprechend die Restitution des tschechischen Familienbesitzes einfordere (Vermeidung einer Auflagenverletzung iSd § 709 ABGB). Die für die Durchsetzung ihrer Ansprüche anfallenden Prozesskosten seien daher nach Ansicht der Bw Abwehrkosten zum Erhalt ihrer Einkunftsquellen in Österreich und damit als Betriebsausgaben abzugsfähig…
…| Laut Prüfer: | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Einkünfte selbständige Arbeit: | € | € | € | € | vor Bp. | 12.309,68 | 6.455,74 | 13.999,37 | 21.338,66 | nichtabzugsfähige Ausgaben …
…gab diesbezüglich bereits zahlreiche Gespräche und Verhandlungen, aber auf Grund der Bürokratie und Gesetzeslage des kr. Staates ist bis jetzt noch nicht viel erreicht worden. Es geht dabei um ein sehr großes Vermögen. Eine Rückgabe gibt es allerdings nur, wenn durch die Rückgabe der Ländereien…
…dass die Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der ertragsteuerlich nichtabzugsfähigen Hälfte der Bewirtungsaufwendungen erst auf Grund der mit Artikel XXXIII Ziffer 5 des Strukturanpassungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 297/1995, eingeführten und per 5. Mai 1995 wirksamen Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf die Hälfte verwirklicht wird. Im…
…dass die Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der ertragsteuerlich nichtabzugsfähigen Hälfte der Bewirtungsaufwendungen erst auf Grund der mit Artikel XXXIII Ziffer 5 des Strukturanpassungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 297/1995, eingeführten und per 5. Mai 1995 wirksamen Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf die Hälfte verwirklicht wird. Im…
…dass die Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der ertragsteuerlich nichtabzugsfähigen Hälfte der Bewirtungsaufwendungen erst auf Grund der mit Artikel XXXIII Ziffer 5 des Strukturanpassungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 297/1995, eingeführten und per 5. Mai 1995 wirksamen Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf die Hälfte verwirklicht wird. Im…
…dass die Eigenverbrauchsbesteuerung hinsichtlich der ertragsteuerlich nichtabzugsfähigen Hälfte der Bewirtungsaufwendungen erst auf Grund der mit Artikel XXXIII Ziffer 5 des Strukturanpassungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 297/1995, eingeführten und per 5. Mai 1995 wirksamen Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf die Hälfte verwirklicht wird. Im…
…Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988. Diese ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben berechtigen daher ex lege nicht zum Vorsteuerabzug. Der strittige Kleinbus wurde im Februar 1996 angeschafft und nachweislich hauptsächlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Tauchausbildung verwendet. Entsprechend des Norminhaltes des § 12 Abs…
…in den bewertungsrechtlichen Grenzen Wurst und Käse zukaufen darf, ohne dass die hieraus erzielten Einkünfte ertragsteuerlich den Charakter als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte verlieren. Hieraus ist aber nichts für die Frage gewonnen, ob überhaupt - mit oder ohne Zukäufe - auf Grund der Art der betrieblichen Betätigung…
…dass von Strafen keine Investitionszuwachsprämie anerkannt werden könne, da sie keine ungebrauchten körperlichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellten und (bis auf wenige Ausnahmen) ertragsteuerlich nicht abzugsfähig seien (siehe die Stellungnahme des Prüfers zur Berufung). Geldstrafen, die dem Betriebsinhaber vorgeschrieben wurden, sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung…
…nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Strittig ist vor dem UFS der auf das oa. Geschäftsessen sowie den Thermenbesuch mit der Familie entfallende Vorsteuerabzug. Oben unter Punkt 2.) wurde eingehend dargelegt, dass die bezüglichen Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 EStG ertragsteuerlich überwiegend nicht abzugsfähig sind…
…der ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen 50 % der Aufwendungen die Eigenverbrauchsbesteuerung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994. Die Umsatzsteuerrichtlinien führen in Rz 2926 hiezu aus, dass, wenn die Bewirtung durch einen Dritten erfolgt und somit im Zeitpunkt des Leistungsbezuges die 50 %ige Abzugsfähigkeit…
…dem anderen Miteigentümer, sei es auch in Form eines als Mietzins bezeichneten, auf ein Gemeinschaftskonto überwiesenen Betrages geleistete Zahlungen sind ertragsteuerlich nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und stellen auch umsatzsteuerlich keinen Leistungsaustausch mit der Hausgemeinschaft dar (vgl. zB VwGH 20.2.1992, 89/13…
…ordnet diese Gesetzesstelle solche Mischaufwendungen, die durch die Lebensführung bedingt sind, aber auch zur Förderung des Berufes des Pflichtigen dienen, den nicht abzugsfähigen Aufwendungen zu. Lehre und Rechtsprechung leiten hieraus das sog. "Aufteilungsverbot" ab. Dieses wiederum bedeutet, dass nur dann, wenn sich der Teil der…
…Einschränkung des Vorsteuerabzuges darstelle, zumal die Verwaltungspraxis anstelle der Eigenverbrauchsbesteuerung eine Vorsteuerkürzug in Höhe von fünfzig Prozent zulasse. Dem Gemeinschaftsrecht sei jedoch eine Eigenverbrauchsbesteuerung von (ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen) Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 lit…