…Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines…
…der Leistung normiert, war daher nicht weiter einzugehen. Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (§ 1 Z 3 NoVAG) § 1 NoVAG. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 3. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen…
…dem ein Fahrzeug bereits erstmalig zum Verkehr im Inland zugelassen wurde, die Abgabenschuld (NoVA-Schuld) zu Recht entstand und das Fahrzeug später einen Totalschaden erleidet (da es völlig unerheblich für die NoVA ist, wie lange das Fahrzeug nach der Zulassung tatsächlich im Inland verwendet wird,…
…nur eine erstmalige Zulassung steuerpflichtig sein soll), ist § 12 Abs. 1 Z 1 NoVAG so zu verstehen, dass nur dann eine Vergütung einer nach § 1 Z 1 NoVAG entstandenen Steuerschuld stattzufinden hat, wenn es sich um ein bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug…
…Satz NoVAG 1991 die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt gemäß § 1 Z 3 zweiter Satz NoVAG 1991 in der ab 23.7.1999 geltenden Fassung des BGBl. I Nr. 122/1999 auch "die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
…erwogen: Gemäß § 1 Z. 3 NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe - abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmen - die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt unter anderem die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es…
…die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs 1 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines…
…Post) beim Finanzamt eingebracht. Die bescheidmäßige Festsetzung erfolgte daher zu Recht. Gem § 1 Z 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. (3. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht…
…EU-Bürgern im EU-Ausland" geltend und verwies auf beim EuGH anhängige Verfahren. Über die Berufung wurde erwogen: Auszugehen ist von obigem unstrittigen Sachverhalt. In rechtlicher Hinsicht folgt hieraus: Gem § 1 Z 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Gem § 6 Abs 6 NoVAG erhöht sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20 %. Die NoVA knüpft an die erstmalige Zulassung zum Verkehr…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist." Gemäß § 5 Abs. 2 NoVAG ist die Abgabe in diesen Fällen "nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges ermitteln. Wird das Fahrzeug im…
…Über die Berufung wurde erwogen: Das NoVAG regelt in § 1 Z.3 jene Tatbestände, bei welchen die Steuerpflicht durch die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland entsteht. Mit BGBl I 1999/122 wurde die Bestimmung um einen zweiten Satz ergänzt, welcher mit Wirkung ab 23…
…Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines…
…verfahrensgegenständlichen KFZ gleichwertiges Fahrzeug im Privatvermögen vorhanden ist und damit eine Fahrleistung von ca. 26.000 Kilometern pro Jahr erzielt wird. In rechtlicher Hinsicht ist aus Sicht des UFS Folgendes auszuführen: Nach § 1 Z3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen ... zum Verkehr im Inland ..…
…1 Z3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen ... zum Verkehr im Inland ... sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z1 oder Z2 eingetreten ist ... der Normverbrauchsabgabe. Nach dem SteuerreformG 2000 BGBl. I 1999/122 gilt... als erstmalige Zulassung auch ... die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
… 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG), BGBl 1991/695 (Art V), in der im gegenständlich maßgebenden Zeitraum (2005) geltenden Fassung, unterliegt der Normverbrauchsabgabe: Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten…
…im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z. 1 NoVAG eingetreten ist, unterliegt gemäß § 1 Z. 3 NoVAG die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland…
…NoVA die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der NoVA erbracht. Ob und ab welchem Zeitpunkt ein Kraftfahrzeug im Inland zuzulassen…
…NoVA die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der NoVA erbracht. Ob und ab welchem Zeitpunkt ein Kraftfahrzeug im Inland zuzulassen…
…Normverbrauchsabgabe die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war…