…dass er im Jahr 2005 erstmalig Einkünfte aus selbständiger Arbeit habe und auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 gegeben seien. In der Randziffer 4103 der Einkommensteuerrichtlinien hieße es: "Der Vorjahresumsatz ist auch dann maßgeblich, wenn die betreffende Tätigkeit im Vorjahr nicht das ganze Jahr…
…einer erstmaligen Gründung, sondern vielmehr von einer Verlegung des Familienwohnsitzes ausgegangen werden. C. Erwerbstätigkeit der Ehegattin des Berufungswerbers In seiner Berufungsschrift bezieht sich der Bw weiters auf die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnortes, da seine Gattin am Familienwohnsitz als "Wellness-Coach" Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit…
…Dezember 2004 enthaltenen Ausführungen über nicht erklärte Einnahmen und zur Kürzung von Betriebsausgaben seien erstmalige Feststellungen, die nicht im Entferntesten aus dem BP-Bericht ableitbar wären. Auch die als neu hervorgekommen bezeichnete Tatsache, "dass die Tätigkeit als ....- Imitator zeitlich eingeschränkt nur am Wochenende ausgeübt wird…
…der vermieteten Wohnung um einen Neubau handelte, konnte im Vorhinein keine seriöse Einschätzung der Betriebskosten für das Jahr 2010 vorgenommen werden. Auch handelte es sich um die erstmalige Vermietung, für welche keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Betriebskosten bestanden haben. Die Betriebskosten wurden nachverrechnet und für das…
…waren bzw. noch sind, werden Sie ersucht, die Höhe ihre Einkünfte aus ihrer Tätigkeit für die V , J im Jahr 2004 bekannt zu geben. Haben Sie im Jahr 2004 Kostenersätze für ihre Fahrten nach J erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe haben Sie Ersätze bekommen?…
…Reception des Hotels N vor Ort in A zuständig. Der Berufungswerber hat die "Einbuchung von R-G. " im Rahmen seiner Tätigkeit als Receptionist des Hotels N in A und nicht wie er behauptet in I vorgenommen. Die Behauptung die Fahrten nach I wären für die…
…23 festgesetzt (= 2% der Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 16.161,38). Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) wurde im Jahr 2010 gegründet, hat ihre operative Tätigkeit aber erst im Jahr 2011 begonnen. Die Bw. hat die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 04-06/2011 am 21…
…dass es sich bei den von der Abgabenbehörde I. Instanz nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen Fällen um eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit handle. Die Berufung erfolge wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und falscher rechtlicher Beurteilung der bekämpften Bescheide; es werde die Aufhebung dieser Bescheide entsprechend den nachfolgenden Berufungsbegründungen…
…im Zusammenhang mit den Studienbeiträgen iHv. € 15.951,49 nicht berücksichtigt. Für diese Werbungskosten wurden die Zahlungs-bestätigungen beigelegt. Da dieses Studium im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht und gem. RZ 361 LStRL als abzugsfähige Aufwendung behandelt wird, ersuche ich diese Aufwendungen ebenfalls…
…in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bw hat keinen Sitz und keine Zweigniederlassung in Österreich. Im Streitzeitraum beschäftigte sie in Österreich Dienstnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit in Österreich wurden ihnen von der Bw Dienstwagen zur Verfügung gestellt (X, , Y, , Z…
…vom ursprünglich zuständigen Finanzamt Klagenfurt nie vorgenommen. Das Finanzamt Innsbruck hat zunächst mit Bescheiden vom 25. Juni 2008 erstmalig Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 bis 2008 in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer von jeweils 1.750,00 € festgesetzt. Gegen diese Bescheide wurde am 24…
…dass der UFS nach der Aktenlage davon ausgeht, dass in den Chalets des BW kurzfristige Beherbergungsleistungen erbracht werden. Aber gerade zu der für die Qualifikation der Tätigkeit des BW wesentlichen Frage, ob eine Beherbergungsleistung des BW selbst vorliegt oder der BW lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung…
…Tätigkeit als Liebhaberei führen bzw. (auf Grund fehlender Sachverhaltsfeststellungen) Mutmaßungen darüber anzustellen, weshalb das Finanzamt die Tätigkeit als solche iSd §1 Abs. 2 Z 2 der Liebhabereiverordnung (BGBL 1993/33) angesehen hat. Da die gegenständliche Vorgangsweise des Finanzamtes dazu führen würde, dass sowohl Ermittlungen, erstmalige…
…2 und muss nach Maßgabe des Abs.3 auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen, wenn die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen anordnen oder gestatten, eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist…
…und zu Verlusten führende Vermietung und Verpachtung eines Lokals [Gasse], [Ort], sowie eine im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit mit Umsatzsteuer ausgestellte Rechnung an seine Tochter aus dem Jahr 2001, für welches Jahr der Bw. jedoch weder zur Einkommensteuer noch zur Umsatzsteuer eine Vermietungstätigkeit zu dem…
…Streitjahren 2004 bis 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Kindergartenpädagogin, sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit als heilpädagogische Kindergärtnerin im Rahmen ihrer Tätigkeit als freie Mitarbeiterin des Ambulatorium in der Frühförderung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Dem Finanzamt wurde gemäß § 109a EStG 1988 mitgeteilt…
…Mit Eintragung im Firmenbuch vom 22. Mai 2007 wurde der Firmenwortlaut der Bw. geändert und der Hinweis auf "Abwassertechnik" entfernt. Die Tätigkeit betreffend "Abwassertechnik wurde mit 1. Dezember 2005 eingestellt. Laut Gesellschaftsvertrag waren Betriebsgegenstand der Bw. bis Mai 2007, der Handel mit Waren aller Art…
…20.000,00 € oder 30.000,00 € in bar ausgezahlt worden. Die für das Jahr 2007 erfolgte erstmalige Nichtanerkennung von Vorsteuerbeträgen hätte eine derart angespannte wirtschaftliche Situation zur Folge gehabt, dass sein Bruder im Dezember 2008 die Tätigkeit der Bw. beenden habe wollen…
…Vertragsbediensteten und den zugewiesnen Beamten bestünden. In Ergänzung der Berufung führte der Bw weiters an, dass die Tätigkeit der GmbH nicht mit der Situation bei der Post- und Telegraphenverwaltung vergleichbar sei, bei der die Beamten als Dienstnehmer der Post- und Telegraphenverwaltung betrachtet wurden, u.a…
…der LNK Mauer in das Gutachten miteinbezogen hätte werden müssen, so ist dies für die Beurteilung insofern unerheblich, als der erstmalige Aufenthalt in der LNK Mauer vom 18.9.1991 bis 23.10.1991 datiert. Zu diesem Zeitpunkt war der Bw. bereits 25 Jahre alt…