…erlassen wurden, mit Bescheid gemäß § 299 BAO vom 23. Februar 2005 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat. Im Zuge der Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 1999 erließ das Finanzamt am 25. Februar 2005 für das Jahr 1999 einen neuen Einkommensteuerbescheid in der Form einer Berufungsvorentscheidung gemäß § 276…
… 201 Abs. 1 BAO kann bzw. muss in den in Abs 2 bzw. 3 näher angeführten Fällen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Bescheid erfolgen, wenn kein selbstberechneter Betrag bekanntgegeben wird oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechung als nicht richtig erweist. Nach der Judikatur des…
…der Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid…
…der Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid…
…der Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid…
…der Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid…
…der Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid…
…der Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, aufgehoben wird. Im Wesentlichen hat der Unabhängige Finanzsenat die Entscheidung damit begründet, dass eine zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) erfolgen dürfe. Dem behobenen Bescheid…
…die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." Wie sich dem Bericht über die Lohnsteuerprüfung, auf den der angefochtene Bescheid als Begründung verweist…
…die ursprüngliche Investitionszuwachsprämie ohne Erlassung eines Bescheides gutgeschrieben worden sei. Die ex tunc-Wirkung von Vorabentscheidungen werde durch die nationalen Verfahrensrechte nur insoweit eingeschränkt, als diese regeln, dass ein rechtskräftiger Bescheid ohne gesonderte Vorschrift nicht mehr geändert bzw. erstmalig in dieser Form erlassen werden könne…
…Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann nach Maßgabe des Abs. 2 und muss nach Maßgabe des Abs. 3 auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen…
…Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann nach Maßgabe des Abs. 2 und muss nach Maßgabe des Abs. 3 auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen…
…die streitgegenständlichen Abgaben für einen mehr als ein Kalenderjahr umfassenden Zeitraum vom dritten Quartal 2007 bis zum ersten Quartal 2008 erstmalig festgesetzt wurden, im Hinblick auf die zusammengefasste Festsetzung somit nicht dem Gesetz und als solcher auch nicht den Anforderungen an einen Sammelbescheid (kombinierter Bescheid)…
…jedes Kalenderjahr einen gesonderten Bescheid erlassen müssen. Da der angefochtene erstinstanzliche Abgabenbescheid, mit dem die streitgegenständlichen Abgaben für einen mehr als ein Kalenderjahr umfassenden Zeitraum vom vierten Quartal 2007 bis zum ersten Quartal 2008 erstmalig festgesetzt wurden, im Hinblick auf die zusammengefasste Festsetzung somit nicht…
…B. Geschäftsführer einer GesmbH) aber auch diejenigen, die tatsächlich, sei es nun befugt oder unbefugt, die entsprechenden abgabenrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen, als (unmittelbare) Täter in Betracht. Abs. 3 lit. a bis d leg.cit. zufolge sind derartige Abgabenverkürzungen bewirkt, wenn ua. Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind…
…Eine Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides ist durch die angefochtene Berufungsvorentscheidung im Hinblick auf Art 220 ZK nicht erfolgt. c)Verjährung Mit Bescheid des Hauptzollamtes Salzburg vom 25. Oktober 2000, Zahl: 600/097778/2000-2 wurden Abgaben für die WE-Nr 690/000/904108…
…Zweifel, dass der Bf einen selbst zu berechnenden Betrag nicht bekannt gegeben hat. Das Zollamt Innsbruck hat die erstmalige Festsetzung der Tabaksteuer auf § 201 Abs. 1 iVm § 201 Abs. 2 Z 3 BAO gestützt und Ermessen geübt. In der Begründung des Bescheides wird außerdem ausgeführt…
…dass der Bf einen selbst zu berechnenden Betrag nicht bekannt gegeben hat. Das Zollamt Innsbruck hat die erstmalige Festsetzung der Tabaksteuer auf § 201 Abs. 1 i.V.m. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO gestützt und Ermessen geübt. In der Begründung des Bescheides wird außerdem…
…Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid (im Ergebnis erstmals) erlassen. VwGH 27.11.1980, 2565/79 - ÖStZB 1982, 110 = REDOK 13.965; VwGH 24.10.1986, 84/17/0151 - ÖStZB 1987, 423 [erstmalige Festsetzung…
…224 Abs. 3 BAO sei die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig. Da im vorliegenden Fall der Abgabenanspruch gegenüber der GmbH erstmals mit Haftungs- und Abgabenbescheid vom 25. 10…