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UFSW RV/1401-W/02Zinsenlose Überlassung der Nutzung des Kapitals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen sind und somit Leistungen im Sinne der Bestimmung des § 2 Z. 3 lit. b KVG darstellen. Als Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistungen sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die fiktiven Gesamtzinsen anzusehen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Unbestritten…

UFSW RV/2367-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der jährlichen ersparten Zinsaufwendungen. Kann kein Wert erklärt bzw. bekannt gegeben werden, wird der Zinsgewinn gem…

UFSW RV/1988-W/02Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen in den Jahren 1991 bis 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…Eine Vereinbarung über die Laufzeit wurde nicht getroffen. Im Falle der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung unterliegt die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages der Steuer. Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistung sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die fiktiven Gesamtzinsen…

UFSW RV/2801-W/08Unbare Entnahme und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012Teil 1/2

…und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der jährlichen ersparten Zinsaufwendungen. Kann kein Wert erklärt bzw. bekannt gegeben werden…

UFSW RV/1581-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der jährlichen ersparten Zinsaufwendungen. Kann kein Wert erklärt bzw. bekannt gegeben werden…

UFSW RV/0489-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…der Gesellschafterstellung wurde auf die hier zur Anwendung kommende Bestimmung des § 4 KVG (Doppelgesellschafter) verwiesen. Weiters wurde dargelegt, dass Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistung die ersparten Zinsaufwendungen seien, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Der von der Bw. zitierte Erlass bestimme lediglich…

UFSW RV/3883-W/08Zuwendung eines zinsenlosen Darlehens, Zinssatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…Darlehensgeberin eine Bereicherung eingetreten. Die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Vermögens, da dem Berufungswerber Kosten, die er sonst zu tragen hätte, nicht entstehen. Die Auffassung des Berufungswerbers, der ersparte Zinsaufwand sei erst jährlich im Nachhinein zu berechnen, steht mit dem…

UFSF RV/0488-F/08Liebhabereibeurteilung bei Änderung der Bewirtschaftung und nachfolgender Einstellung der Vermietung wegen Unwägbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2010

…habe einen halbwegs vernünftigen Preis erzielen können. So sei es Anfang 2006 (laut Grundbuch mit Kaufvertrag vom 27.12.2005) zum Verkauf gekommen. Alles Ersparte und das Haus seien weg gewesen. Verblieben sei ihm ein Schuldenberg von 53.000 €. Er habe verbissen weiter gekämpft…

UFSW RV/0459-W/05Über einen Treuhänder gewährtes unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. August 2004, ErfNr. betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Vorhaltsbeantwortung vom 4. April 2001 erklärte die S., vormals D. AG (Berufungswerber, Bw.) gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG), dass die E…

UFSG RV/0487-G/06Aufwendungen für die eigene (Zweit)Wohnung als Betriebsausgaben und damit zusammenhängender Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…sei, vielmehr würden die Kosten der betrieblich unbedingt notwendigen Zweitunterkunft Betriebsausgaben darstellen. Auf den Umstand, dass die diesbezüglichen Zinsaufwendungen im Laufe der 20 Jahre durch Kredittilgung eine Verminderung erfahren, brauche bei dieser Relation gar nicht mehr eingegangen werden. Über Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 20…

UFSW RV/1162-W/05Voraussetzungen für die Befreiung eines eigenkapitalersetzenden Kreditvertrages von den Rechtsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2008Teil 2/2

…und langfristige Tilgungsfreistellung bis zum Erreichen eines bestimmten - genau definierten - wirtschaftlichen Erfolges). Eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens wird hier lediglich durch die Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt und kann das Darlehen nur mit seinem Nutzungswert, d.h. mit dem Betrag der ersparten Zinsen nach Art. 4 Abs…

UFSL FSRV/0007-L/13Mittels Vermögensdeckungsrechnung festgestellte Schwarzumsätze eines Fitnessgeräteerzeugers; absolute Verjährung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.07.2013Teil 1/3

…angesetzt, auf die er vertrauen durfte. Der Privatanteil sei aufgrund der Prüfung mit rund 40 % anstatt mit rund 20 % angesetzt worden. Stellungnahme des Amtsbeauftragten: Von den geltend gemachten 80 % der Zinsaufwendungen entfiel ein Teil auf ein ausschließlich betrieblich genutztes Lager- und Werkstattgebäude, ein weiterer, wie…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 1/3

…d.h. den ersparten Zinsaufwand, der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen. Die Gewährung eines zinslosen Darlehens gestattet es der Gesellschaft über Kapital zu verfügen, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen. Die sich daraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens, indem sie der Gesellschaft…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 2/4

…d.h. den ersparten Zinsaufwand, der Gesellschaftsteuer zu unterwerfen. Die Gewährung eines zinslosen Darlehens gestattet es der Gesellschaft über Kapital zu verfügen, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen. Die sich daraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens, indem sie der Gesellschaft…

UFSW RV/3179-W/11Liebhaberei bei Vermietung einer Liegenschaft: Änderung der Bewirtschaftungsart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012Teil 2/2

…die Ges. mbH. einen Mietaufwand von z.B. € 1.000,00 habe, erspare sie sich - wenn überhaupt angesichts von Verlusten - 25% Körperschaftsteuer, denn eine nachfolgende Gewinnausschüttung habe nie stattgefunden. Wenn die Mitbesitzer diese Miete erhielten, zahlten sie davon 38,33% bis 50% Einkommensteuer. Es…

UFSW RV/3348-W/07Gesellschaftsteuer für die Nutzung von Kapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…Eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens wird hier lediglich durch die Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt und sind die Geldmittel nur mit ihrem Nutzungswert, d.h. mit dem Betrag der ersparten Zinsen der Gesellschaftsteuer zu unterziehen. Zur Höhe der Zinsersparnis in den Jahren 2001 bis 2005 und der…

UFSW RV/1658-W/02Kredit an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht fremdüblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2006Teil 1/2

…Bw. sich den Feststellungen nicht anschließen könne und hoffe dies in der Schlussbesprechung klären zu können." Der Geschäftsführer der Bw. erklärte dazu im Zuge der Schlussbesprechung am 15.12.1997, dass eine Verzinsung des Verrechnungskontos über den gesamten Prüfungszeitraum zu erfassen wäre. Die von Mag…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…eine Gesellschaft, der ein zinsloses Darlehen gewährt wird, über Kapital verfügen, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen; die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens, da der Gesellschaft Kosten, die sie sonst zu tragen gehabt hätte, nicht entstehen, und die…

UFSW RV/0447-W/02Die unverzinsliche Nutzung eines Kapitals eines Gesellschafters unterliegt der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…eine Gesellschaft, der ein zinsloses Darlehen gewährt wird, über Kapital verfügen, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen; die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens, da der Gesellschaft Kosten, die sie sonst zu tragen gehabt hätte, nicht entstehen, und die…

UFSW RV/1016-W/02Unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…der ein zinsloses Darlehen gewährt wird, über Kapital verfügen, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen. Die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens, da der Gesellschaft Kosten, die sie sonst zu tragen gehabt hätte, nicht entstehen und die Gewährung eines…