…nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen sind und somit Leistungen im Sinne der Bestimmung des § 2 Z. 3 lit. b KVG darstellen. Als Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistungen sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die fiktiven Gesamtzinsen anzusehen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Unbestritten…
…um die günstigen CHF-Zinsen gegangen sei, sei eine bloße Behauptung. Der Zweck der Prämie liege in der Absicherung des Kurses.Ersparte Zinsaufwendungen seien keine Einnahmen.Die Options-Prämie wurde nicht zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Vermietungseinnahmen geleistet, sondern um steuerlich nicht zu berücksichtigende…
…unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der jährlichen ersparten Zinsaufwendungen. Kann kein Wert erklärt bzw. bekannt gegeben werden, wird der Zinsgewinn gem…
…Eine Vereinbarung über die Laufzeit wurde nicht getroffen. Im Falle der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung unterliegt die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung, also der fortdauernden Überlassung des Betrages der Steuer. Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistung sind die ersparten Zinsaufwendungen, dh. die fiktiven Gesamtzinsen…
…und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der jährlichen ersparten Zinsaufwendungen. Kann kein Wert erklärt bzw. bekannt gegeben werden…
…und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der jährlichen ersparten Zinsaufwendungen. Kann kein Wert erklärt bzw. bekannt gegeben werden…
…der Gesellschafterstellung wurde auf die hier zur Anwendung kommende Bestimmung des § 4 KVG (Doppelgesellschafter) verwiesen. Weiters wurde dargelegt, dass Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistung die ersparten Zinsaufwendungen seien, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Der von der Bw. zitierte Erlass bestimme lediglich…
…wonach bei einem zinslosen Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt, die Gesellschaftsteuer von den ersparten Zinsaufwendungen zu erheben ist (vgl. auch EuGH 17.9.2002, C-392/00). Bei einer fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung unterliegt die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung…
…wonach bei einem zinslosen Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt, die Gesellschaftsteuer von den ersparten Zinsaufwendungen zu erheben ist (vgl. auch EuGH 17.9.2002, C-392/00). Bei einer fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung unterliegt die Leistung im Zeitpunkt (Zeitraum) der Erfüllung…
…Darlehensgeberin eine Bereicherung eingetreten. Die sich hieraus ergebende Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt eine Erhöhung des Vermögens, da dem Berufungswerber Kosten, die er sonst zu tragen hätte, nicht entstehen. Die Auffassung des Berufungswerbers, der ersparte Zinsaufwand sei erst jährlich im Nachhinein zu berechnen, steht mit dem…
…habe einen halbwegs vernünftigen Preis erzielen können. So sei es Anfang 2006 (laut Grundbuch mit Kaufvertrag vom 27.12.2005) zum Verkauf gekommen. Alles Ersparte und das Haus seien weg gewesen. Verblieben sei ihm ein Schuldenberg von 53.000 €. Er habe verbissen weiter gekämpft…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. August 2004, ErfNr. betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Vorhaltsbeantwortung vom 4. April 2001 erklärte die S., vormals D. AG (Berufungswerber, Bw.) gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG), dass die E…
…an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet sei, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistungen seien die ersparten Zinsaufwendungen d.h. die fiktiven Gesamtzinsen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätte geleistet werden müssen. Die Steuerschuld entstehe mit Verwirklichung…
…Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung - eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Bemessungsgrundlage der freiwilligen Leistung sind die ersparten Zinsaufwendungen d. h. die fiktiven Gesamtzinsen…
…5.2.1991 C-249/89, Rechtssache Trave-Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zu verweisen, wonach bei einem Zinsverzicht die Gesellschaftsteuer von den ersparten Zinsaufwendungen zu erheben ist. Der Erlass der Schuld ist nach § 14 BewG zu bewerten. Nach § 14 Abs. 1 BewG sind Kapitalforderungen und…
…KG zu verweisen, wonach bei einem Zinsverzicht die Gesellschaftsteuer von den ersparten Zinsaufwendungen zu erheben ist. Der Gesellschaftsteuerpflicht steht auch nicht entgegen, dass die Forderungsverzichte im Wege einer Besserungsvereinbarung unter einer auflösenden Bedingung erfolgten. Das Entstehen der Steuerschuld ist im Gesellschaftsteuerrecht nach der Generalklausel des…
…sei, vielmehr würden die Kosten der betrieblich unbedingt notwendigen Zweitunterkunft Betriebsausgaben darstellen. Auf den Umstand, dass die diesbezüglichen Zinsaufwendungen im Laufe der 20 Jahre durch Kredittilgung eine Verminderung erfahren, brauche bei dieser Relation gar nicht mehr eingegangen werden. Über Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 20…
…und langfristige Tilgungsfreistellung bis zum Erreichen eines bestimmten - genau definierten - wirtschaftlichen Erfolges). Eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens wird hier lediglich durch die Ersparnis an Zinsaufwendungen bewirkt und kann das Darlehen nur mit seinem Nutzungswert, d.h. mit dem Betrag der ersparten Zinsen nach Art. 4 Abs…
…14 Purkersdorf (FA08) aufscheine, erklärte der Prüfer ***12*** ***11*** - welcher sich gesetzeskonform identifizierte - dass er im Rahmen Nachbarschaftshilfe/Verwaltungshilfe als Beamter des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs (FA15) die Prüfung durchführe. Bei diesem Treffen hat der Prüfer des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs (FA15), Herr AD ***12…
…an der Y beteiligt war. Deshalb sei die Beteiligung an der Y nicht notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens und der erklärte Zinsaufwand sei keine Betriebsausgabe. 2. Am 04.02.2005 wurden prüfungskonforme Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 – 2001 erlassen. Diese Bescheide wurden am 09…