…das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. zB VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Der Begriff "Berufsausbildung" ist im Familienlastenausgleichsgesetz selbst nicht erläutert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen darunter jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung…
…Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde, tatsächlich vorliegt. Sollten die Zeugnisse jedoch in die Beurteilung des Sachverhaltes eingeflossen sein, liegt eine falsche Begründung vor. Die Begründung, die Zeugnisse wurden nicht beigelegt, wäre in so einem Fall schlicht falsch. Auch für den Fall, dass eine Ausbildung…
…2011). Das Finanzamt wies den Antrag der Bw. mit Bescheid vom 9. Juli 2012 für beide Kinder mit der Begründung ab, dass eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 bei einer Externistenreifeprüfung nur dann vorliege…
…sein, dass der Fokus der Tochter bereits frühzeitig auf die im Sommer beginnende Ausbildung gerichtet war. Dies allerdings nur wegen des zeitlichen Zusammenhanges, da von zahlreichen Studierenden neben dem Studium gearbeitet wird, was ein ernsthaftes und zielstrebiges Studieren nicht per se ausschließt. Steht somit fest…
…dass bereits ein neuerlicher Prüfungstermin verbindlich für 18. Februar 2013 erscheint es geradezu sadistisch das Nichtantreten zur Prüfung als Nachweis dafür zu sehen, dass mein Sohn seine Ausbildung nicht ernsthaft und zielstrebig betreibe, wenn andererseits bereits für 18. Februar 2013 der konkrete Maturaprüfungstermin festgesetzt ist…
…die Information in den bereitgestellten Quellen aufzufinden war. Gemäß Richtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz wird für die Absolvierung der Reifeprüfung eine Vorbereitungszeit von höchstens 4 Monaten je abzulegender Teilprüfung als ernsthafte und zielstrebige Ausbildung angenommen. Da meinem Sohn insgesamt 12 abzulegende Prüfungen zum Zeitpunkt des Erhaltes bzw…
…Begründung hielt das Finanzamt nach Anführung der Gesetzesbestimmung fest, laut Zeugnis für das Schuljahr 08/09 sei das Schuljahr nicht abgeschlossen worden; da keine ernsthafte und zielstrebige Ausbildung der Tochter der Bw. im Schuljahr 08/09 vorgelegen sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Die Bw…
…2007/15/0050; 18.11.2009, 200/13/0015 u.a.): -Es muss das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare, Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur…
…FLAG 1967 vor, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig absolviert wird und dieses Bemühen um den Ausbildungserfolg durch den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und das Antreten zu den geforderten Prüfungen auch nach außen in Erscheinung tritt (vgl dazu bspw VwGH 26.6.2002, 98/13…
…Lehrstoffs erhoben worden, eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG sei für höchstens vier Vorbereitungsmonate bis zur jeweiligen Teilprüfung anzunehmen. Der Erlass bleibt allerdings eine Begründung schuldig, wie die Viermonatsfrist berechnet wurde. Um die Zielstrebigkeit der gewählten Ausbildungsart überprüfen zu können, ist es…
…Dass dabei aber die ernsthafte und zielstrebige Durchführung der Ausbildung nicht außer Acht zu lassen ist, ergibt sich für Studenten (Personen, die eine in § 3 StudFG 1992 genannte Einrichtung besuchen) aus der Anbindung des Familienbeihilfenbezuges an die gesetzliche Studiendauer und die Erbringung der erforderlichen Leistungsnachweise…
…Grunde nach als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG anzusehen; hinzutreten muss aber noch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg. Dass ein solches Bemühen im Berufungsfall keineswegs erkennbar ist, ergibt sich schon daraus, dass die Tochter der Bw…
…Lehrstoffs erhoben worden, eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG sei für höchstens vier Vorbereitungsmonate bis zur jeweiligen Teilprüfung anzunehmen. Der Erlass bleibt allerdings eine Begründung schuldig, wie die Viermonatsfrist berechnet wurde. Um die Zielstrebigkeit der gewählten Ausbildungsart überprüfen zu können, ist es…
…unstrittig, dass der Sohn des Berufungswerbers zu keiner Prüfung im Berufungszeitraum angetreten ist. Das Finanzamt verneinte den Familienbeihilfenanspruch, da "im Zeitpunkt der Beurteilung" jedenfalls festgestanden ist, dass das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Im Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119, hat…
…abgelegt hat. Im Übrigen wurden keine weiteren Prüfungen abgelegt. Das Finanzamt verneinte den Familienbeihilfenanspruch, da "im Zeitpunkt der Beurteilung" jedenfalls festgestanden ist, dass das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Im Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass…
…2003 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung unter Anführung des § 2 Abs. 1 lit. FLAG mit folgender Begründung ab: "Der Besuch einer Maturaschule stellt nur dann eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes dar, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig erfolgt. Die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ist…
…Bestandteil einer Berufsausbildung. Da die Tochter des Bw. die als Kursabschluss angebotene Zwischenprüfung mit Zwischenzertifizierung zur "Eventmanager-Assistentin" nicht abgelegt hat, ist das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg nach außen nicht erkennbar. Die bloße Teilnahme am Lehrgang, ohne zeitnahen Versuch, zumindest den angebotenen…
…Lehrstoffs erhoben worden, eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG sei für höchstens vier Vorbereitungsmonate bis zur jeweiligen Teilprüfung anzunehmen. Der Erlass bleibt allerdings eine Begründung schuldig, wie die Viermonatsfrist berechnet wurde. Um die Zielstrebigkeit der gewählten Ausbildungsart überprüfen zu können, ist es…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird…
…reiche für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Zwar sei nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend…