…ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe und auf Grund ihres Herzleidens mit Sicherheit auch in nächster Zeit keinen Arbeitsplatz bekommen…
…prüfen. Zu Art. 244 Abs. 3 ZK bemerkt der Bf, die Erstbehörde stelle weiters in Übereinstimmung mit seinen Darlegungen im Erstbescheid wie auch in der Berufungsvorentscheidung fest, dass die Vollziehung des bekämpften Bescheids zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art des Abgabenschuldners führen würde. Von…
…prüfen. Zu Art. 244 Abs. 3 ZK bemerkt der Bf, die Erstbehörde stelle weiters in Übereinstimmung mit seinen Darlegungen im Erstbescheid wie auch in der Berufungsvorentscheidung fest, dass die Vollziehung des bekämpften Bescheids zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art des Abgabenschuldners führen würde. Von…
…einer Ermessensentscheidung darauf zu verzichten. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen würde…
…einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH vom 24.1.1996…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…
…Europäischen Gemeinschaften (EUGH-Urteil vom 17.7.1997, C-114/95 und C-115/95) müssen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die Einforderung einer solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf…
…und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe, für ihn mehr als eine Existenzgefährdung bedeuten. Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt- zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…Entrichtung einer Sicherheitsleistung beim Bf. mit Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Natur führen. Zum Beweis des Vorliegens rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung iSd. Artikel 244 ZK wurde die ergänzende Einvernahme des Bf. sowie die Beischaffung des…
…einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH vom 24.1.1996…
…und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe, für ihn mehr als eine Existenzgefährdung bedeuten. Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt - zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…Sicherheitsleistung zu gewähren. Darüber hinaus habe die belangte Behörde insoweit einen rechtlich relevanten Verfahrensfehler begangen, weil sie die angefochtenen Entscheidungen getroffen habe, ohne die zum Nachweis der wirtschaftlichen Lage und der ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art, die mit einer Sicherheitsleistung verbunden wäre, angebotenen Beweise…
…machen, wenn dem Betroffenen bei sofortiger Vollziehung ein unersetzbarer Schaden droht. Wenn jedoch die Forderung einer Sicherheitsleistung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führt, brauchen die Zollbehörden diese nicht zu fordern (siehe hiezu EuGH vom 17.7.1997, C…
…nicht möglich, den verlangten Betrag aufzubringen oder auch nur in Raten zu bezahlen. Aufgrund des Gesagten werde deutlich, dass er in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art kommen würde und seine Existenzgrundlage vernichtet werden würde. Mit Schreiben des Hauptzollamtes Wien vom 27. März 2003, Zl…
…zu verdienen, über keine Sparguthaben zu verfügen und eine Bankgarantie nicht beibringen zu können, weil er für eine Bankgarantie keine Sicherheit anbieten bzw. die laufenden Zinsen nicht bezahlen könnte. Eine Sicherheitsleistung würde zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen und brauche gemäß Art. 244…
…ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen, auf. Mit Bescheid vom 28. April 2010 wies das Zollamt Wien vorstehenden Antrag des Bf. auf Aussetzung der Vollziehung ab, mangels Vorliegen eines unersetzbaren Schadens und da keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…
…September 2005 machte der Bf. dem Nebengebührenbescheid Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes zum Vorwurf. Das Zollamt habe es unterlassen, den Berufungswerber einzuvernehmen und so zu ermitteln, ob er durch die in Rede stehende Forderung in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art geraten könnte…