…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe und auf Grund ihres Herzleidens mit Sicherheit auch in nächster Zeit keinen Arbeitsplatz bekommen…
…prüfen. Zu Art. 244 Abs. 3 ZK bemerkt der Bf, die Erstbehörde stelle weiters in Übereinstimmung mit seinen Darlegungen im Erstbescheid wie auch in der Berufungsvorentscheidung fest, dass die Vollziehung des bekämpften Bescheids zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art des Abgabenschuldners führen würde. Von…
…prüfen. Zu Art. 244 Abs. 3 ZK bemerkt der Bf, die Erstbehörde stelle weiters in Übereinstimmung mit seinen Darlegungen im Erstbescheid wie auch in der Berufungsvorentscheidung fest, dass die Vollziehung des bekämpften Bescheids zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art des Abgabenschuldners führen würde. Von…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…und waren demnach im Sinne der Rechtsprechung des EuGH als unersetzbarer Schaden zu qualifizieren. Von der Leistung einer Sicherheit war abzusehen, weil auch die Anforderung der Sicherheitsleistung - wie sich im Verfahren herausgestellt hat - aufgrund der Lage der Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…einer Ermessensentscheidung darauf zu verzichten. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist, Sicherheit zu leisten oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen würde…
…einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH vom 24.1.1996…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…