…erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend; der Maturaschüler muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen. Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen…
…für den Zeitraum Oktober 2006 bis Juli 2007 ist zu prüfen, inwieweit davon auszugehen ist, dass der Sohn des Berufungswerbers in diesem Schuljahr die Schule nicht nur besuchte, sondern im Rahmen des Unterrichts ein nach außen erkennbares ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg zeigte…
…aber in einer vom VwGH im zitierten Erkenntnis vom 18.11.1987 umschriebenen Art, so ist es - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung eines ernstlich und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg verfehlt, eine Berufsausbildung in Abrede zu stellen. Voraussetzung zur Teilnahme an dem…
…ersichtlichen gegenüber dem vorherigen Semester im Wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgangsweise- allein doch zu wenig, um von einem ernstlichen und zielstrebigen nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg sprechen zu können. Sowohl im Sommersemester 2006 als auch im Wintersemester 2006/07 wurde die Berufsausbildung vom Sohn…
…sich die erforderlichen Fertigkeiten in geeigneter Weise anzueignen. Geschieht dies in einer vom Verwaltungsgerichtshof in den oben zitierten Erkenntnissen umschriebenen Art und liegen die weiteren Voraussetzungen eines ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg vor, ist eine Berufsausbildung nicht in Abrede zu…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…was laut Rechtsprechung des VwGH unter "Berufsausbildung" zu verstehen ist. Im Sinne dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist es für eine Qualifikation als "Berufsausbildung" erforderlich, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Ein solches manifestiert sich naturgemäß u.a. darin…
…regelmäßig besucht und den Zulassungsbescheid beantragt habe und damit Aktivitäten gesetzt habe, die nur dieser Absicht zugeschrieben werden könnten. Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg jedoch im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen…
…ändert auch der Umstand nichts, dass ihr als Maturantin bei Gegebenheit eine verkürzte Lehrzeit ermöglicht wird. Der UFS vermag somit das von der Rechtsprechung geforderte ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg, somit die Schaffung der Vorraussetzungen, welche einen Antritt bei der…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…Da die Tochter der Bw. im Berufungszeitraum unbestritten zu keiner Zulassungsprüfung angetreten ist, ist das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht erkennbar und das Vorliegen einer Berufsausbildung kann nicht angenommen werden. Weiters bringt die Bw. vor, das Finanzamt habe zum…
…Verwaltungsgerichtshofes ein "ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen" um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiert sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Es kommt nicht auf den Prüfungserfolg an, wohl aber auf den Antritt zu…
…deren Rahmen. - Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller…
…Einrichtung reicht für sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat…
…angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. zB VwGH 26.6.2002, 98/13/0042). Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen…
…gewisses Ausmaß von erfolgreich abgelegten Prüfungen notwendig sein. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH reiche es aus, wenn ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg vorhanden sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können (Erkenntnis des VwGH vom 13. April 2004, Zl…
…ist. Da auch nach den Angaben des Bw. die Krankheitszustände des Sohn bloß bis Sommer 2003 gedauert haben, und er sich insgesamt nur 20 Tage in stationärer Behandlung befunden hat, ist ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg im Streitzeitraum nicht…
…87, 87/13/0135). Als weitere Voraussetzung für die Annahme einer Berufsausbildung muss zur laufenden Absolvierung der Bildungsmaßnahmen auch das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, welches sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert (VwGH 20.11.96, 94…
…dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg jedenfalls gegeben sei , womit eines der we s entlichsten Kriterien laut ständiger Judikatur des VwGH unstrittig erfüllt ist. In der Zeit von 27.7.2010 bis 3.9.2010 und 27.9.2010…
…die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg (Studienfortgang bzw. Studienabschluss) erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen (VwGH 19.03.1998, 96/15…