…erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend; der Maturaschüler muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen. Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen…
…Studienbeginn hatte die Tochter der Bf. drei Anläufe zur Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge…
…für den Zeitraum Oktober 2006 bis Juli 2007 ist zu prüfen, inwieweit davon auszugehen ist, dass der Sohn des Berufungswerbers in diesem Schuljahr die Schule nicht nur besuchte, sondern im Rahmen des Unterrichts ein nach außen erkennbares ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg zeigte…
…glaubhaft gemacht hat, dass im hier maßgeblichen Zeitraum das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg des Sohnes gegeben war erweist sich der Rückforderungsbescheid des Finanzamtes als nicht rechtswidrig. Der Sohn des Beschwerdeführers hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs…
…Ein nach außen erkennbares ernstliches und zielstrebiges Bemühen um einen Studienfortgang" bei fehlenden Prüfungsantritten im Studienjahr 2021/22 nicht gegeben war. Einen Familienbeihilfenanspruch, ausschließlich aus einer Studienfortsetzungsmeldung abzuleiten ist unzulässig. 2; Die Beschwerde hinsichtlich des Rückforderungszeitraum Oktober 2022-Juni 2023 abzuweisen. Laut den Ausführungen in…
…aber in einer vom VwGH im zitierten Erkenntnis vom 18.11.1987 umschriebenen Art, so ist es - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung eines ernstlich und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg verfehlt, eine Berufsausbildung in Abrede zu stellen. Voraussetzung zur Teilnahme an dem…
…nicht beurteilt. Damit ist kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar. Die Voraussetzungen für eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung im Rückforderungszeitraum liegen nicht vor. Ein positiver Ausbildungsfortschritt kann nicht festgestellt werden. Im Vorlageantrag vom 24.06.2025 brachte die Bf vor, dass ihr…
…94/15/0130; 19.3.1998, 96/15/0213). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar ist nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler muss aber…
…ersichtlichen gegenüber dem vorherigen Semester im Wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgangsweise- allein doch zu wenig, um von einem ernstlichen und zielstrebigen nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg sprechen zu können. Sowohl im Sommersemester 2006 als auch im Wintersemester 2006/07 wurde die Berufsausbildung vom Sohn…
…sich die erforderlichen Fertigkeiten in geeigneter Weise anzueignen. Geschieht dies in einer vom Verwaltungsgerichtshof in den oben zitierten Erkenntnissen umschriebenen Art und liegen die weiteren Voraussetzungen eines ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg vor, ist eine Berufsausbildung nicht in Abrede zu…
…des neuen Studiums - für den Zeitraum April bis September 2025 nicht in einem Ausmaß feststellbar, das die Annahme einer fortlaufenden Berufsausbildung rechtfertigen könnte. Zusammengefasst fehlt es im Zeitraum April 2025 bis September 2025 an jenem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…für sich alleine nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 anzunehmen, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich vielmehr im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Zwar sei nicht (nur…
…des Verwaltungsgerichtshofes reicht der bloße Besuch einer Maturaschule oder von Vorbereitungskursen nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Erforderlich ist vielmehr ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg, das sich insbesondere in der Ablegung von Prüfungen oder zumindest in einer…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…vgl. VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (vgl. VwGH 14.12.2015…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist außerhalb des im § 2 Abs. 1 lit b FLAG besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg…
…Ra 2018/16/0203). • Ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg Es muss ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erkennbar sein, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiert sich insbesondere im Antreten zu Prüfungen (VwGH 21…
…was laut Rechtsprechung des VwGH unter "Berufsausbildung" zu verstehen ist. Im Sinne dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist es für eine Qualifikation als "Berufsausbildung" erforderlich, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Ein solches manifestiert sich naturgemäß u.a. darin…
…regelmäßig besucht und den Zulassungsbescheid beantragt habe und damit Aktivitäten gesetzt habe, die nur dieser Absicht zugeschrieben werden könnten. Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg jedoch im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen…