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UFSW RV/2023-W/10Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines alleinstehenden Dienstnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…mwN). In diesem Zusammenhang führte der Bw. zunächst aus, dass seine Tätigkeit als Programmmanager einer erhöhten Fluktuation unterliege, wobei er diese Behauptung nicht näher ausführte und auch im weiteren Verfahren seine Begründung hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung dahingehend änderte, dass er seine chronisch kranke Großmutter in…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…Überdies handelt es sich gerade beim gegenständlichen Fall um eine Formulierungsfrage, ob eine auflösende oder aufschiebende Bedingung vorliegt. Genausogut könnte die erhöhte Zinszusage auch unter einer aufschiebenden Bedingung eingeräumt werden, in dem in den Bedingungen für das "X-Bank Vermögenssparbuch" in dessen § 2 bestimmt wird…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…ergibt sich sohin rechnerisch als Differenz auf die auf den Bilanzstichtag bereits abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung der Bank, also als Differenz zu einem bereits zinsbereinigten Wert. 3.2.5 Zur Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages für vorzeitige Auflösungen Die Betriebsprüfung geht, wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen ist…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…ergibt sich sohin rechnerisch als Differenz auf die auf den Bilanzstichtag bereits abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung der Bank, also als Differenz zu einem bereits zinsbereinigten Wert. 3.2.5 Zur Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages für vorzeitige Auflösungen Die Betriebsprüfung geht, wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen ist…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…ein einseitiges Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde in Höhe von 5% vorgenommen. Die durchschnittliche…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Vermögensparkonto ein einseitiges Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde nicht vorgenommen. Aufgrund der vorzeitigen Auflösungen…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 3 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde durch die geprüfte Bank in Höhe von 3 % vorgenommen…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 3 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 5 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…142/2000) iVm § 124 b Z 47 EStG mit den nachstehend angeführten (zumindest der Höhe nach unbestrittenen) Betrag von S 121.190.- aufzulösen. Weiters erhöhte der Prüfer unter der Bezeichnung "Abzinsung Gehaltsvorschüsse" bzw. "Forderungen aus Gehaltsvorschüssen" (Tz 17 des Bp-Berichtes) unter Verweis auf Pkt…

UFSG RV/0628-G/101.) Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten in die Steiermark für einen alleinstehenden Abgabepflichtigen mit langjährigem Dienstort in Wien; 2.) Repräsentationscharakter von Reisekosten und Bewirtungsspesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013

…Hauptwohnsitz seiner Partnerin in Bratislava. Da nach den Steuergesetzen (Lohnsteuerrichtlinien 2002) bei Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft Kosten einer doppelten Haushaltsführung für zwei Jahre anzuerkennen seien und auch für Arbeitnehmer in Berufszweigen mit hoher Fluktuation ein längerer Zeitraum als 6 Monate gelte, beantrage er die Berücksichtigung…

UFSL RV/0701-L/11Keine Werbungskosten für Familienheimfahrten ohne Nachweis der Aufwendungen und der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 31. August 2009 übermittelte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2005 bis 2008 des Berufungswerbers und wies auf erhöhte Werbungskosten für regelmäßige Familienheimfahrten nach A hin (2005: € 2.421,00, 2006: € 2.664,00…

UFSF RV/0030-F/09Seminar-, Literaturaufwendungen, Pendlerpauschale als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009Teil 1/2

…der Begründung, sie stünden in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bw als Vizerektor an der Pädagogischen Hochschule, unberücksichtigt gelassen. Das erhöhte Pendlerpauschale könne nicht gewährt werden, da nach ha. aufliegenden Unterlagen auf der überwiegenden Fahrtstrecke keine Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorliege. Anstelle des…

UFSG RV/0202-G/06Fixe Indexvereinbarungen von Pensionszusagen sind als Veränderungen oder Indexanpassung zu verstehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…seien. Bei den versicherungsmathematischen Berechnungen von Pensionsrückstellungen ergeben sich verschiedentliche Abweichungen wie unterschiedliche Sterbetafeln, Fluktuationsabschläge etc.), weshalb von einer insgesamten Kürzung der Rückstellung von € 60.000,00 verteilt auf die drei Kalenderjahre auszugehen sei. In ihrer fristgerecht überreichten Berufung richtete sich die Bw. gegen…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…

UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden. 3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 3/4

…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…

UFSS RV/0621-S/11Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Dienstnehmerwohnung durch eine GmbH an Sohn und Schwiegertochter des Alleingesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2013Teil 2/3

…Lohnverrechnungsstammdaten und dem Dienstzettel dokumentiert wurde, erklärte die Berufungswerberin mit hoher Fluktuation in der Lohnverrechnungsabteilung des steuerlichen Vertreters (dort scheinen bis zum Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat 12 Stunden auf). Später erhöhte sich die Arbeitszeit laut Berufungswerberin auf 38,50 Stunden. Es sei nachweisbar (Geschäftspartner…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/3

…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…

UFSW RV/3444-W/071. Liebhaberei bei einem Altwarenhandel, 2. Werbungskosten für bürgerliche Kleidung eines Croupiers im Spielkasino, 3. Wäschewaschen durch Ehefrau als eheliche Beistandspflicht, 4. Berufsspezifische Personenversicherung als Werbungskosten, 5. Kapitalrückzahlung für vermietete Eigentumswohnung als Sonderausgabe, 6. Wohnraumschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011Teil 1/2

…Die Altwaren seien weder von der Menge noch vom "(fiktiven) Wert" her von einer Versicherung zu erfassen gewesen, da sich durch die hohe Fluktuation keine angemessene Versicherungssumme habe festmachen lassen. Dies habe eine Beratung durch den ortsansässigen Vertreter eines genannten Versicherungsunternehmens im Frühjahr 1998 ergeben…