…mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem Zeitpunkt als Liebhaberei zu…
…die bereits seit zehn Jahren andauernde Verlustsituation musste der Bw zu Beginn des Streitzeitraumes bewußt sein, dass ihre durch einen Hauptberuf und zusätzlich durch private Umstände zeitlich eingeschränkte Rechtsanwaltstätigkeit niemals erfolgbringend sein kann, zumal sie ihren Standort selbst als "mäßig" und - wie das Vorbringen der…
… 1 Abs. 1 LVO kann es durchaus sein, dass sich erst nach mehrjähriger Betätigung objektiv herausstellt, dass sie niemals erfolgbringend sein kann. Bis zu dem Zeitpunkt ist von einer Einkunftsquelle auszugehen. Wird jedoch dann die Betätigung nicht eingestellt, ist ab dann Liebhaberei anzunehmen (VwGH 28…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab…
…147). Materiellrechtlich ist ab jenem Zeitpunkt vom Fehlen der (objektivierbaren) Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht (und damit von Liebhaberei) auszugehen, zu dem der Abgabenpflichtige hätte erkennen müssen, dass seine Betätigung niemals erfolgbringend sein würde (vgl. VwGH 16.05.2007, 2002/14/0083). Bei den Umständen, die im…
…2008: 40.500,00 €)) hätte erkennen müssen, dass seine Betätigung niemals erfolgbringend sein würde, sodass mangels Einstellung der Tätigkeit ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei anzunehmen ist ("niemals erfolgbringend" bedeutet, dass sich der Abgabepflichtige zu Beginn des Streitzeitraums bei im Wesentlichen unveränderter Fortsetzung keine Hoffnung auf…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab…
…betriebliche Tätigkeit im Jahre 1992) und auch im Jahre 1998 konnte der Vorjahresverlust um rd. 56 % verringert werden. Dass somit die gegenständliche Betätigung niemals erfolgbringend sein würde, ist für die Abgabenbehörde jedenfalls nicht erkennbar. Auch umsatzsteuerlich ist Liebhaberei zu verneinen, da wie bereits o.a…
…2008, Stellt sich bei einer Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO nach mehreren Jahren heraus, dass sie in der ausgeführten Form nicht erfolgbringend ist, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt Einkunftsquelle sein. Wird sie dann nicht eingestellt, ist sie ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei (VwGH…
…diesem Sinn. Sie führt daher auch nicht zu Einkünften (vgl. VwGH 15.11.1994, 94/14/0083). Da die Betätigung des Bw. schon deshalb, weil sie nicht erfolgbringend sein kann, nicht in der nach § 1 Abs. 1 LVO geforderten Absicht erfolgte, kommt der Frage, ob…
…aus Einlagerungen entgegen. Ein Bemühen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen ist daher weiterhin nicht zu erkennen. Bei dieser Art der Wirtschaftsführung kann die Betätigung des Bw objektiv gesehen niemals erfolgbringend sein. Dies war für den Bw bereits vor Beginn des vorangegangenen Berufungszeitraums erkennbar…
…bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv erst nach einer gewissen Zeit heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein könne, könne sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle angesehen werden. Erst wenn die Tätigkeit danach nicht eingestellt werde, sei sie für Zeiträume ab…
…einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit nicht eingestellt wird, ist sie für die…
…auf die vorangehende Entscheidung genügt nicht (VwGH 24. 9. 08, 2006/15/0187). Eine Betätigung ist "niemals erfolgbringend" wenn von Beginn an keine Hoffnung auf einen Gesamterfolg besteht (SWK 07, S 905 mit Verweis auf UFS 16. 10. 07, RV/205-G/07). Für den…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem…
…wird. Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt…
…wird. Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt…
…einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Liebhaberei-VO objektiv nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab…
…die bereits seit zehn Jahren andauernde Verlustsituation musste der Bw zu Beginn des Streitzeitraumes bewußt sein, dass ihre durch einen Hauptberuf und zusätzlich durch private Umstände zeitlich eingeschränkte Rechtsanwaltstätigkeit niemals erfolgbringend sein kann, zumal sie ihren Standort selbst als "mäßig" und - wie das Vorbringen der…