…herbeigeführt worden ist, sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat oder sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmensgewinnes darstellt. Die Notarkosten erwuchsen der Bw. lediglich auf Grund der Annahme der Erbschaft. Die Bw. hätte sich…
…Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie die unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Es sind dabei objektive Kriterien und nicht persönliche Vorstellungen des Steuerpflichtigen maßgeblich. Die Verlängerung des Grabgebrauchsrechtes ist ein vom Bw. freiwillig eingegangenes Rechtsgeschäft…
…Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen, die Folge eines Verhaltens sind, zu denen sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, nicht als im Sinn des § 34 Abs. 3 EStG 1988 zwangsläufig erwachsen anzusehen sind und daher nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung…
…kann . Demnach erwächst eine Belastung nicht zwangsläufig, wenn sie eine unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Die Bw. habe in der Beantwortung des o.a. Ergänzungsersuchens - wie bereits in der Beantwortung des Mängelbehebungsersuchens v. 30.08…
…Voraussetzung sei lediglich, dass M.J. vier Prüfungsstunden pro Semester und Fach absolviere. Auf Grund dieser Rechtsauskunft habe sich MJ dann dazu entschlossen, auf die Studienbeihilfe zu verzichten und Mathematik und Geschichte weiter zu studieren, da Darstellende Geometrie sehr zeitaufwändig gewesen sei. Der erste Studienabschnitt…
…grob fahrlässig herbeigeführt worden, noch die unmittelbare Folge eines Verhaltens, zu dem er sich aus freien Stücken entschlossen habe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Anerkennung von 1.350.000,00 S an Ausgleichszahlung als außergewöhnliche Belastung, die der Bw. im Rahmen einer…
…dass die Anschaffung seines Hundes aus freien Stücken erfolgt ist; somit sind die streitgegenständlichen Aufwendungen letztlich Folge eines Verhaltens, zu dem sich der Bw. freiwillig entschlossen hat, weshalb das in § 34 Abs. 1 und 3 EStG 1988 normierte Erfordernis der Zwangsläufigkeit nicht gegeben ist (vgl…
Wenn sich die Bw entschlossen hat, weiterhin ihren Lebensmittelpunkt im Südburgenland zu haben und dorthin so oft, wie nur möglich, zurückzukehren, widerspricht dies nicht den Denkgesetzen, sondern stimmt mit der Lebenserfahrung - als eine von zwei verbreiteten Möglichkeiten - überein. Den Mitgliedern des Senates sind - für beide…
…über die Katastrophenschäden sowie Bescheide über die Beteiligung an den Kosten durch Versicherungen oder Landesregierung" vorzulegen. Mit Eingabe vom 16.02.2012 teilte er dem Finanzamt folgendes mit: Im Jahr 2011 habe er sich mit seiner Gattin entschlossen, am Haus eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen…
…Eigenheimes in E, welches er im Frühjahr 1998 aus der Konkursmasse seines Bruders H.R. erwarb. Er hat sich auf Grund der damaligen Notsituation seiner Familie entschlossen diese Liegenschaft zu erwerben, um sich und seinen Angehörigen - seinen beiden Brüdern, H und O.R.. sowie seinen…
…2010 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit der Anschrift A-Straße12. Sie hat sich entschlossen, diese Liegenschaft im Wege der Hausverlosung zu veräußern. Die Hausverlosung wurde im…
…steuerlich nicht anerkannt worden waren. Sie führte hiezu aus, ihre Tochter habe sich im Hinblick auf die modernen Anforderungen in der späteren Berufswelt zu dem Auslandsjahr entschlossen. Diese Investition in die Zukunft ihres Kindes habe sie mit Zusatzkosten für Administration, Schule und Lebenshaltung fast 18…
…Die Rückzahlung der Kredite, die Alimente für ihren Sohn und die laufenden Kosten seien höher als ihr Gehalt, weshalb sie sich zu der Nebenbeschäftigung entschlossen habe. Aus diesem Grund ersuche sie um Befreiung ihres Nebeneinkommens von der Steuer. Mit Bescheid vom 8. Jänner 2010 wurde…
…besucht und 2008 abschließen hätte können. Nachdem sie arbeitslos geworden sei, habe sie sich entschlossen, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und ihr berufliches Weiterkommen durch gezielte Schulungsmaßnahmen zu forcieren und gleichzeitig eine neue Arbeitsstelle zu finden. Im Rahmen von vielen Vorstellungsgesprächen hätte…
…die PPL Bestandteil der modularen Linienpilotenausbildung sei zu welcher sich der Bw. im Jahr 2008 entschlossen hätte um sich beruflich neu auszurichten. Die als Werbungskosten beantragten Aufwendungen würden neben den reinen Umschulungskosten auch Fahrtkosten sowie Taggeld beinhalten. Insgesamt wurden € 16.158,78 reine Umschulungskosten…
…österreichische NoVA entrichtet. Das Kraftfahrzeug sei in B im Jahr 1994 erstmals zum Verkehr zugelassen worden. Im Zuge der Einführung der Ökoprämie habe sich der Bw entschlossen ein neues Kraftfahrzeug zu erwerben und die Ökoprämie über seinen Autohändler (Fa. ABC) am 10. Juni 2009 zu…
…gem § 11a EStG (Hälftesteuersatz für nicht entnommene Gewinne) geltend zu machen. Nach Auflösung des Mandatsverhältnisses mit meinem damaligen Steuerberater war ich längere Zeit auf der Suche nach einer geeigneten steuerlichen Vertretung. Ich habe mich letztendlich dazu entschlossen meine steuerlichen Angelegenheiten selbst, bzw hausintern zu erledigen…
…sie mitteilte, dass sich ihre Tochter A., Schülerin an der HLW Hotel- und Touristikfachschule Y., wegen Repetierung des Schuljahres entschlossen habe, für die Dauer eines Schuljahres im Herkunftsland Brasilien an einem Spezial Kolleg weiter zu studieren, forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 25. November 2008…
…GS) eine Treuhandvereinbarung mit auszugsweise folgendem Inhalt abgeschlossen: "Beide Vertragsteile haben sich entschlossen, 1) von JK die Liegenschaf EZ x im Ausmaß von 44.564 m² um den Kaufpreis von ATS 4.200.000 2) von GE die dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ xx zugeschriebenen…
…wurde. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde wie folgt begründet: Mein Sohn R. war immer fest entschlossen sein Studium zu beginnen. Durch Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und auch durch seine Unschlüssigkeit bei der Studienwahl hat sich mein Sohn R. kurzfristig entschlossen, doch sofort ins Arbeitsleben einzutreten…