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UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 1/2

…Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 2/2

…es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden war. Auf Grund obiger Erwägungen musste dem gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichteten Berufungsbegehren stattgegeben und die entsprechenden Bescheide ersatzlos aufgehoben werden. 2) Zur Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 bis 2005…

UFSW RV/1432-W/09Entschiedene Sache, Wiederholungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…eines Abrechnungsbescheides vom 8. September 2006 bereits mit Bescheid vom 16. Jänner 2007 entschieden worden sei. Der Antrag vom 9. August 2006 (Anm: richtig wohl 8. September 2006) beinhaltet denselben Sachverhalt wie der gegenständliche Antrag. Durch den weiteren Antrag vom 13. März 2007 könne das…

UFSL RV/0853-L/02Beurteilung als bereits "entschiedene Sache" bei wiederholter amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003

…vor. Da dies bereits in der Begründung für den ersten ausgefertigten Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 1996 angeführt wurde, liege eine bereits entschiedene Sache vor, welcher einer neuerliche Wiederaufnahme nicht zugänglich ist. Unzutreffend sei auch die Ausführung des Finanzamtes hinsichtlich des geltend gemachten "neuen Wiederaufnahmegrundes". So…

UFSG RV/0079-G/10Keine Änderung der Sach- oder Rechtslage (entschiedene Sache)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages ab 1. Februar 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Sachwalter des Berufungswerbers beantragte mit den Formularen Beih 1 und Beih 3 am 3. Februar 2009 die Gewährung der Familienbeihilfe und…

UFSW RV/0979-W/08Abrechnungsbescheid, entschiedene Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2008

…den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29. Juni 2007 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. brachte am 28. November 2006 einen Antrag auf Erlassung einer Abrechnungsbescheides zum Buchungstag…

UFSW RV/0524-W/08Dienstgeberbeitragspflicht und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Vergütungen der Alleingesellschafterin Keine "res iudicata" (entschiedene Sache) bei neuem Abgabenbescheid bei Selbstbemessungsabgaben, nachdem mit BVE die Erstbescheide aufgehoben worden waren, weil sie keine Bemessungsgrundlage enthielten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.08.2010

…zu qualifizieren ist. Die Vergütungen der Alleingesellschafterin sind daher im Sinne der obigen Ausführungen in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen. Zum Vorbringen der bereits entschiedene Sache: Bei den streitgegenständlichen Bescheiden handelt es sich um Festsetzungsbescheide von Selbstbemessungsabgaben. Bei Selbstbemessungsabgaben…

UFSW RV/3417-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer und für Dienstnehmer Keine "res iudicata (entschiedene Sache)" bei neuem Abgabenbescheid bei Selbstbemessungsabgaben, nachdem mit BVE die Erstbescheide aufgehoben worden waren, weil sie keine Bemessungsgrundlagen enthielten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.08.2010

…der tatsächlich verwirklichten Verhältnisse von einem Dienstverhältnis auszugehen ist. Die Vergütungen von Herrn S sind daher in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen. Zum Vorbringen der bereits entschiedene Sache: Bei den streitgegenständlichen Bescheiden handelt es sich um Festsetzungsbescheide von Selbstbemessungsabgaben…

UFSG RV/0925-G/11Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…die Sach- noch die Rechtslage geändert habe. Am 27. Juni 2011 brachte die Berufungswerberin abermals einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab November 2005 ein. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8. Juli 2011 wegen entschiedener Sache…

UFSW RV/0642-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…Bw. beantragten Zeitraum Dezember 2008 bis Mai 2009 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Dezember 2008 bis Mai 2009 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/09Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.08.2010

…also schon vor Beginn der formellen Rechtskraft. Die Unwiederholbarkeit verbietet, dass in einer durch Bescheid entschiedenen Sache (res iudicata) noch einmal ein Verfahren durchgeführt und eine neue (wenn auch gleich lautende) Entscheidung gefällt wird (Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht3 Rz 559). Auch im Abgabenverfahren sind neuerliche (wiederholte) Anträge…

UFSG RV/0331-G/08Was ist "Sache" bei den nach einer Lohnsteuerprüfung ergangenen Bescheiden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…hat aber das Finanzamt durch die nunmehr angefochtenen Bescheide in unzulässiger Weise in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden eingegriffen, ohne dass vorher ein die Rechtskraft durchbrechender Akt gesetzt worden wäre. Die in entschiedener Sache neuerlich ergangenen Bescheide sind daher mit Rechtswidrigkeit belastet, sodass der Berufung…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…und zwar ab 1. Oktober 2003." Mit Bescheid vom 21. Jänner 2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. vom 26. November 2003 wegen entschiedener Sache zurück, weil bereits mit Bescheid vom 28. August 2003 über einen Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe ab…

UFSW FSRV/0084-W/03Eingewendet wird das teilweise Vorliegen einer entschiedenen Sache und das Nichtvorliegen einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…noch nicht finanzstrafrechtlich abgesprochen wurde, sodass insoweit keine entschiedene Sache ("res iudicata") vorliegt und daher einer Bestrafung im gegenständlichen Finanzstrafverfahren kein Hindernis entgegensteht. In Bezug auf Punkt 2.) des Spruches des angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates ist auszuführen, dass der Bw. trotz mehrmaliger Erinnerungen durch die…

UFSG RV/0733-G/06Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…ist, wäre eine neuerliche Entscheidung in diesem Rahmen als Wiederholung der bereits entschiedenen Sache ein unzulässiger Eingriff in die Rechtskraft. Die Berufung war daher zurückzuweisen. Was die - hier nicht zu erörternde - Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 2002 und den neu ergangenen Einkommensteuerbescheid vom 23…

UFSG RV/0392-G/09Zurückweisung eines Beihilfenantrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2009

…verweist der Berufungswerber auf einen (ohnehin aktenkundigen) Selbstmordversuch und damit zusammen hängenden Krankenhausaufenthalt im Jahre 1996. Über die Berufung wurde erwogen: Anträge, die ihrem Wesen nach auf Abänderung oder Aufhebung von rechtskräftigen Bescheiden abzielen, sind nach herrschender Auffassung "wegen entschiedener Sache" zurückzuweisen (vgl. z. B…

UFSW RV/0357-W/08Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…2003 bis April 2004 bereits eine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vom 23. Mai 2006 vorläge. Der Antrag für diesen Zeitraum sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Angeführt wurden die Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse Zl. 2006/15/0098 vom 08.02.2007, Zl…

UFSW RV/0303-W/07Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2007

…Mit Schreiben vom 22. Jänner 2007 beantragte die Bw. die Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist. Eine Unzulässigkeit liegt beispielsweise bei entschiedener Sache vor (vgl. Ritz, BAO3, § 311…

UFSZ1W ZRV/0061-Z1W/02Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung, weil in der Sache ein früheres offenes Berufungsverfahren vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.11.2006

…Berufung des S. mit Berufungsvorentscheidung vom 11.11.1999 entschieden und der Bescheid vom 23.5.1997 mit der Begründung aufgehoben, dass in seinem Spruch weder der dem Altlastenbeitrag unterliegende Sachverhalt (Gegenstand des Altlastenbeitrags) noch der entsprechende Beitragsschuldner normativ zum Ausdruck gebracht wurde. Die Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/0384-W/06Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2006

…25. Feber 2005 eingebrachte Berufung entschieden. Einer neuerlichen Berufungsentscheidung in dieser Sache steht die mit der materiellen Rechtskraft verbundene Wirkung der Unwiederholbarkeit, d.h. die fehlende Berechtigung, über die mit einem Bescheid erledigte Sache neuerlich zu entscheiden, entgegen. Liegt aber bereits eine entschiedene Sache vor…