…dass die aussetzungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten mit einer per 28. März 2011 wirksamen Überweisung, somit bereits vor der Einbringung des Aussetzungsantrages (18. April 2011) vollständig getilgt wurden. Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl…
…verbucht wird (§ 213), erstrecken. Eine Überprüfung des Abgabenkontos ergab, dass die vom Zahlungserleichterungsansuchen betroffenen Abgaben bereits vollständig entrichtet wurden. Derzeit besteht ein Guthaben in Höhe von € 916,74. Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach dieser Gesetzesstelle ist u.a. der Umstand, dass hinsichtlich der…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig ist. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Gemäß § 237 Abs…
…Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit i.S.d…
…Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Aus einer am 21.10.2013 vorgenommenen Abfrage des Abgabenkontos der Bw. ist ersichtlich, dass die Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuernachforderungen der Jahre 2007 und 2008 in Höhe von insgesamt 12.500,00 € zwischenzeitlich durch Ratenzahlungen und Verbuchung von Gutschriften entrichtet…
…Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im Sinne des § 236…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Nach der ständigen…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Nach der ständigen…
…Abs. 1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit i.S.d…
…täglich bedroht sei. Er ersuche daher nochmals um Nachsicht für die bereits von ihm entrichteten 669,19 €. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Nach der ständigen…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Tatbestandsmäßige Voraussetzung für die…
…der Abgabepflichtige gehalten, für die Zahlung der Abgaben vorzusorgen. Der Bw. hat in Erwartung einer Einkommensteuerpflicht vorweg andere Gläubiger befriedigt in der Hoffnung, die Abgabenschuldigkeiten nicht mehr entrichten zu müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Rechtslage über die bestehende Steuerpflicht auch dem Bw…
… 236 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Der Tatbestand der "Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage…
…19.6.2012 entrichtete der Berufungswerber die Hälfte dieses Rückstandes, sodass derzeit ein Abgabenrückstand von 253,08 € (199,92 € Einkommensteuer 2010 und 53,16 € Säumniszuschlag) aushaftet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des…
…woraus geschlossen werden müsse, dass der Bw. generell Zahlungsschwierigkeiten habe, deren Ursache jedoch eindeutig nicht in der Einbehaltung der zwischenzeitig entrichteten Abgabenschuldigkeiten liege. Aus den dargelegten Gründen gelange das Finanzamt zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung bzw. am Behalten der nachsichtsgegenständlichen Abgaben…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die auf Grund des…
…fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß Abs. 2 erster Satz der zitierten Bestimmung findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Der Bf hat monatliche Raten…