…Der unabhängigen Finanzsenat teilt daher die Ansicht des Finanzamtes, dass auf alle Tage eines Kalendermonats abzustellen ist und nicht nur auf die im jeweiligen Einzelfall tatsächlich als Arbeitstage vereinbarten Tage. Da die Bw in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Jahres 1999 die Wegstrecke zwischen ihrer…
…solange das Dienstverhältnis fortbesteht, die in diesen Lohnzahlungszeitraum fallenden Arbeitstage auch dann mitzuzählen, wenn der Arbeitnehmer für einzelne Tage keinen Lohn bezogen hat. Dies gilt insbesondere bei Kurzarbeit infolge Betriebseinschränkung sowie in Krankheitsfällen. (3) Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr bei schwankenden Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der laufenden…
…5.1984, 83/13/0087). Dauert eine Dienstzuteilung länger als eine Woche (fünf aufeinander folgende Arbeitstage), wird mit dem Ablauf dieser Frist ein zweiter Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und es liegt ab dem folgenden Tag keine Reise mehr vor (VwGH 27.6.1989, 88/14…
…Im Vorlageantrag vom 5. August 1997 weist der Bw darauf hin, dass an der überwiegenden Anzahl der Arbeitstage die Fahrten Wohnsitz - Dienstort mit dem Auto durchführt werden mussten. Die Aufstellung beruflich bedingter Reisen stelle lediglich einen Auszug aus seiner Berufstätigkeit dar. Es könne daraus jedoch…
…nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgeblich, sondern der gesamte Zeitraum…
…vom DIENSTGEBER organisiert worden sei, sei es somit auch ausschließlich auf interessierte Teilnehmer dieser Berufsgruppe abgestimmt gewesen. Zudem lasse der fachlich geprägte Charakter der einzelnen Programmpunkte jegliche Anziehungskraft der Reise auch nicht aus beruflichen Gründen Interessierte vermissen, sei davon nachvollziehbar auszugehen, dass lediglich an einer…
…Eine durchgehende Beschäftigung liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer während eines Kalendermonats regelmäßig beschäftigt ist (aufrechtes Dienstverhältnis). Dabei kann der Arbeitnehmer auch für einzelne Tage keinen Lohn beziehen." Unbestritten ist, dass die beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, auf deren Inlandslöhne die Bw den Monatstarif angewendet…
…Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Die Tatsache der Unmöglichkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel müsse an mehr als der Hälfte der Arbeitstage zutreffen. Bei Wechselschicht sei nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum sondern der Zeitraum für den der Wechelschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt sei, maßgeblich…
…sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der gesamte Zeitraum…
…Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Wechselschichtdienst geleistet wird (vgl…
…für die Fahrten vom seinem Familienwohnsitz in Ungarn zu seiner 70 km entfernten Arbeitsstätte in Nö.. Dort verfügte er auch eine Schlafstelle, die er aber nur an längeren Arbeitstagen oder bei Schlechtwetter benutzt habe. Der Bw. war an dieser Schlafstelle seit Ende 1993 amtlich gemeldet…
…in die H. gewesen sei. Während der Vertragsdauer sei eine Anwesenheit von durchschnittlich 12 - 15 Arbeitstagen pro Monat festgelegt worden. Der Berater sei im Rahmen seiner Tätigkeit an allen Standorten der Bw. tätig gewesen und habe seine Tätigkeit auch von Deutschland aus ausgeübt. An keinem…
… 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: 2.a) Aufwendungen oder Ausgaben der privaten Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (d.h. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgeblich, sondern der gesamte Zeitraum…
…mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in…
…und Verletzung die Unverletzlichkeit des Eigentums. Gesetzliche Differenzierungen müssten aus entsprechenden Unterschieden im Tatsächlichen ableitbar sein. Hiebei dürfe der Gesetzgeber von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen. Einzelne Härtefälle könnten vernachlässigt werden. Gründe, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, ausgerechnet bei der Energieabgabenvergütung zwischen…
…habe das Pendlerpauschale nicht richtig berechnet. Aus der beiliegenden Aufstellung über die Zugverbindungen sei ersichtlich, dass er an mehr als drei Viertel seiner Arbeitstage für die Strecke Wohnung- Arbeitsstätte mehr als 2,5 Stunden benötige. Zudem erlaube er sich zu erwähnen, dass einer seiner Arbeitskollegen…
…mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in…
…vor und beantragte in seinem Vorlagebericht die Abweisung der Berufung mit dem Hinweis, dass hinsichtlich der Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt auf die Mehrzahl der üblichen Arbeitstage abzustellen sei und nicht auf die Tage im Außendienst, an denen das Dienstende nach 18:15 Uhr erreicht werde. …
…F_GmbH] zu widmen und damit klar zeitabhängig. Dafür spricht auch die Berechnung der Höhe des Bezuges: Diese basierte auf einem kalkulierten Zeiteinsatz von 10 Stunden pro Arbeitstag und damit einem Zeitaufwand von etwa 1.200 Stunden. Daraus errechnet sich der Bezug pro Stunde mit…