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UFSW RV/0855-W/04Umfang der Steuerpflicht von Nachzahlungen durch die Insolvenz Ausgleichsfonds Service GmbH (IAF Service GmbH) im Rahmen einer (Arbeitnehmer)Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4, und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. § 67 Abs. 9 EStG 1988 sieht vor…

UFSK RV/0104-K/04Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, fester Steuersatz, laufende Bezüge, Fünftelung, steuerfreies Fünftel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2005

…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen . Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu besteuern. Bei den in § 62 Z 3 bis 5 genannten…

UFSI RV/0664-I/12Steuerfreistellung eines Fünftels der Nachzahlungen Vorjahr und der Abgangsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…berücksichtigt worden, dass bei Nachzahlungen aus dem Vorjahr eine Regelung gelte, dass generell ein Fünftel steuerfrei zu stellen sei. Mit Berufungsvorentscheidung wurde vom Finanzamt über die Streitpunkte außergewöhnliche Belastung und Versteuerung der Nachzahlungen abgesprochen, wobei zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens von Interesse ist, dass die…

UFSG RV/0533-G/05Insolvenz-Ausfallgeld ist in dem Kalenderjahr der Einkommensteuer zu unterwerfen, in dem es zugeflossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005

… 62 Z 3,4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle…

UFSW RV/3406-W/07Zeitpunkt des Zuflusses von Insolvenz-Ausfallgeld.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

…Beträge im Sinn des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass zur Abwendung eines…

UFSW RV/2291-W/05Die Anrechnung von Lohnsteuerbeträgen kann nur Beträge umfassen, welche auf Einkünfte entfallen, mit denen der Abgpfl. in der betreffenden Veranlagung erfasst wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2007

…§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 88 ein Fünftel steuerfrei zu belassen, und der Rest vorläufig mit 15% dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die endgültige Besteuerung erfolgt im Einkommensteuerbescheid. Daraufhin stellte der Bw. einen Vorlageantrag mit nachfolgender Begründung: Er beantrage die Einkommensteuer 2002 mit € -2…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen." 2.2 Sachverhalt Folgender Sachverhalt ist als erwiesen anzunehmen: Der Bw. war von 1978 bis 2006 für die F. AG tätig. Sein…

UFSL RV/0102-L/10Anerkennung des Auszahlungsbetrages für eine Pensionsabfindung als "Vergleichssumme" iSd § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/2

…Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen.... e) Zahlungen für Pensionsabfindungen, deren Barwert den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des Pensionskassengesetzes…

UFSW RV/1463-W/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Der…

UFSL RV/1171-L/12Vergleichszahlung aus deutschem Dienstverhältnis - keine Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 mangels bestehender Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht…

UFSI RV/0062-I/08Vereinbarung einer Prämie für vergangene Lohnzahlungszeiträume - Besteuerung als Nachzahlung gem § 67 Abs 8 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Wie aus Pkt. VII des oben bereits erwähnten Zusatzes zum Dienstvertrag hervorgeht, wurde im Jahr 2003 eine nach bestimmten Parametern zu errechnende Leistungs…

UFSG RV/0418-G/06Vergleichszahlung für Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer MV-Kasse besteht…

UFSG RV/0481-G/09Vergleich oder freiwillige Abfertigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer MV-Kasse besteht…

UFSF RV/0146-F/07Pensionsabfindung als Vergleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen." Nach der überzeugenden, sich mit der Judikatur des VwGH (12.9.1989, 89/14/0077) und der Lehre (Doralt/Knörzer, EStG10…

UFSW RV/1452-W/07Besteuerung einer 2003 im Rahmen eines Konkursverfahrens zugeflossenen Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2008

…im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern." Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung scheitert im Berufungsfall allerdings schon daran, dass keine "Nachzahlung…

UFSW RV/3350-W/07Nachversteuerung von rückgezahlten Pensionsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen." - …

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…in dem er nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei belassen hat, der Besteuerung (Lohnsteuer). Die Bw. begehrte die Rückzahlung der einbehaltenen Lohnsteuer in Höhe von € 601,89 im Wesentlichen mit den Begründungen…

UFSW RV/2027-W/11Bezüge, die mit dem festen Satz des § 67 EStG (Vergleichssumme) zu versteuern sind, bleiben bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit außer Ansatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2012

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht…

UFSW RV/2994-W/09Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. ... . Pensionsabfindungen können nicht Gegenstand einer Vergleichszahlung, Kündigungsentschädigung oder Nachzahlung sein. Sie sind jeweils gemäß…