…BAO gebotene Ausschließlichkeit begünstigter Zwecke nicht gegeben. Was das Berufungsvorbringen in Bezug auf die Hundezucht bzw. -ausbildung als Schutz-, Rettungs- und Lawinenhunde betrifft, ist auszuführen, dass sich daraus letztlich die Erhaltung einer Tierart ergibt, jedoch werden primär eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt. Linz, am 17. Jänner 2011
…hielt das Finanzamt fest, dass der Bw. nicht die Allgemeinheit, sondern lediglich eigenwirtschaftliche Interessen bestimmter Weinbaubetriebe einer bestimmten Region (W) fördere und daher nicht als gemeinnützig eingestuft werden könne. Zudem fehle den bislang der Abgabenbehörde vorgelegten Statuten (vgl. oben) eine dahingehende Bestimmung, was mit einem…
…es daher keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte. Die vorliegenden Verhältnisse lassen lediglich darauf schließen, dass die entgeltliche Leistungserbringung und damit eigenwirtschaftliche Interessen nicht nur im Vordergrund gestanden sind, sondern den eigentlichen Zweck des Bw gebildet haben. Schließlich hat das Finanzamt zu Recht darauf hingewiesen, dass auch die …
…ein über längeren Zeitraum feststehendes Bildungsangebot, erforderliches Personal nach Art eines Lehrkörpers und ein Sekretariat) verfüge, um laufend gegenüber einer größeren Anzahl von Interessenten eine Tätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 auszuüben. Ein weiterer Maßstab für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen…
…Gewinn gerichtet ist, verfolgt durch Zusammenarbeit der zuständigen Kreise, vor allem der l. Industrie, der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, der interessierten Behörden, der Hochschulen und höheren technischen Lehranstalten nachstehende, der Förderung der Allgemeinheit durch Weiterentwicklung der L. dienende Zwecke; (1) Pflege und Förderung der gesamten L., in Theorie…
…nicht der Allgemeinheit, sondern es liege eine herkömmliche gewerbliche Leistungsvermittlung vor, wodurch eigenwirtschaftliche, private oder gesellschaftliche Interessen von Vereinsmitgliedern gefördert werden sollten. Eine Förderung der Allgemeinheit liege auch nicht vor, wenn der satzungsmäßige Zweck des Rechtsträgers auf Unterhaltung und Geselligkeit gerichtet sei, außer diese Zwecke…
…Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff BAO abzusprechen. In der Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft , gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der Vereinsmitglieder, beruflicher und wirtschaftlicher Interessen bestimmter Stände oder Personengruppen liegt nämlich jedenfalls kein gemeinnütziger Zweck (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 2. Aufl., Tz…
…69, 27.Jänner 1998, 97/14/0022), gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der Vereinsmitglieder (VwGH 11. Oktober 1977, 97/2047,2047, 2048/77, 28. April 1993, 90/13/02245), beruflicher und wirtschaftlicher Interessen bestimmter Stände, Personengruppen oder Wirtschaftszweige (VwGH 11. April 1991, 90/13/0296…
…zur KO und AO 237; Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck, KO[9] 331). Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse (Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck aaO 332; Böhle - Stamschräder - Kilger, KO[13] 159). Entgeltlich sind daher Rechtsgeschäfte dann, wenn nach ihrem Inhalt der Verpflichtung des einen die Verpflichtung…
…beabsichtige, fortgesetzt und ständig solche Haftungsverfahren zu führen. E. verschweige nobel ein zentrales Vorbringen in seiner Berufung: der Bw. sei nicht Vertreter, sondern schreite aus eigenwirtschaftlichen Interessen ein. Alleine dieser Umstand mache eine "geschäftsmäßige Vertretung" denkunmöglich; E. "denke" anders und verdränge dieses fundierte Vorbringen einfach…
…sparen, oder es Dritten ermöglichen sollen, Ausgaben zu sparen, oder wenn Maßnahmen ohne wirtschaftliches Kalkül bzw. ohne eigenwirtschaftliches Interesse entfaltet werden. Dieser Fall tritt ein, wenn das Verhalten des Bestandgebers von einer Absicht der Unentgeltlichkeit, der Gefälligkeit oder des gesellschaftsrechtlich bedingten Zusammenwirkens bestimmt wird (Ruppe…
…den Ersatz der ihr dabei insbesondere durch Bezahlung des Hirten entstandenen Kosten. Somit war diese Tätigkeit des Viehhütens der Bw. für ihre Mitglieder mangels eigenwirtschaftlicher Interessen der Bw. keine wirtschaftlich ins Gewicht fallende Tätigkeit. Die Mitglieder der Bw. dürfen ihr Vieh auf der zweiten Alm…
…lediglich Erfüllungsgehilfin ihres Ehegatten, welcher als Sachbearbeiter bei der Firma N. GmbH angestellt sei. Die Bf. habe keine eigenwirtschaftlichen Interessen verfolgt, ihr Handeln sei vom familiären Zusammenwirken geprägt. Es würden lediglich Hilfstätigkeiten erbracht. In Tz.17 des Berichtes stellte der Prüfer fest, dass eine Einkunftsquelle…
…gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO. Er diene vielmehr mittelbar und unmittelbar der Förderung der eigenwirtschaftlichen bzw. beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Der unternehmerische Bereich des Bw. umfasse alle im Rahmen eines Leistungsaustausches mit seinen Vereinsmitgliedern nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten. Da die gesamte Vereinstätigkeit darauf…
…November 2007 zu Grunde. Da es dem Bw. hier an jeglichem eigenwirtschaftlichen Interesse gefehlt habe und es sich ausschließlich um eine Gefälligkeit gehandelt habe, schieße das Finanzamt bei der Behandlung dieser Fälle über das Ziel einer gerechten Besteuerung bei weitem hinaus. Diese Bescheide würden daher…
…Sinne der § 34 ff BAO und hat demgemäß ihre tatsächliche Geschäftsführung danach auszurichten. Sie ist, da sie auch keine sonstigen eigenwirtschaftlichen Ziele aufweist, nicht auf Gewinn (Überschuss) gerichtet. 2. Gesellschaftszweck ist die Förderung und Unterstützung einer offenen und demokratischen Gesellschaftsentwicklung in Österreich bzw. in Europa…
…ist davon auszugehen, dass sie als Kaufmann auftritt und eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt (RZ 787 KStR). Das subjektive Tatbild erfordert eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung - das Wissen und Wollen - der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles…
…wenn mit dem Mietpreis nicht einmal die laufende AfA gedeckt werden kann. Wird mit dem Mietentgelt nicht einmal der Substanzverzehr des vermieteten Gebäudes abgegolten, so ist auch kein eigenwirtschaftliches Interesse bzw. wirtschaftliches Kalkül erkennbar. Vielmehr nimmt eine solcherart gestaltete Vermietungstätigkeit von vornherein auf eine wirtschaftlichen…
…nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21 des Einkommensteuergesetzes 1988) dient. Der bw. Konvent führte bis 2003 die Krankenanstalt eigenwirtschaftlich als Betrieb gewerblicher Art. Seit 1.1.2003 wird das Krankenhaus durch eine 100% Tochter-GmbH betrieben und der Bw. hält die Gesellschaftsanteile. Nach dem bw…
…zusteht, weil die Errichtung des Kreisverkehrs durch die X. aus unternehmerischen Gründen erfolgte. Ein Entnahmeeigenverbrauch liege nicht vor, da die X. den Kreisverkehr aus eigenwirtschaftlichem Interesse errichtete, und nicht, um diesen der öffentlichen Hand unentgeltlich zuzuwenden. Außerdem liege keine unentgeltliche Zuwendung vor, da die X…