…nicht zu engen Personenkreises anzusprechen sei, kann dann nicht als gemeinnützig anerkannt werden, wenn auch nur fallweise, aber doch nicht in nebensächlicher Weise, "eigenwirtschaftliche Belange der Beteiligten", d.h. derer, die auf die Verwendung der Mittel und der Tätigkeit des Unternehmens Einfluss haben, verfolgt werden…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…Tierschutz uä.); Unterstützung von diensthundehaltenden Behörden, Zucht von gesunden, dem Rassestandard entsprechenden Hunden; Förderung und Beratung der Mitglieder in kynologischen Belangen; Ausbildung von Hunden, die bei Unglücksfällen im Gefolge von Naturereignissen und -katastrophen einsetzbar sind (Lawinenhunde, Rettungshunde etc.); Ausbildung von Hunden als Begleit- und Führhunde…
…mangels Förderung der Allgemeinheit kein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO. Er diene vielmehr mittelbar und unmittelbar der Förderung der eigenwirtschaftlichen bzw. beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Der unternehmerische Bereich des Bw. umfasse alle im Rahmen eines Leistungsaustausches mit seinen Vereinsmitgliedern nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten…
…Mit Schreiben vom 5. November 2007 nahm der Bw zu den Ausführungen der Außenprüfung Stellung. Zu dem von der Außenprüfung bemängelten Fehlen von Grundaufzeichnungen bringt der Bw vor, dass in Kalenderbucheintragungen für alle Mitarbeiter des Vereins zur Orientierung die laufenden und künftigen Termine von Veranstaltungen…
…die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff BAO abzusprechen. In der Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft , gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der Vereinsmitglieder, beruflicher und wirtschaftlicher Interessen bestimmter Stände oder Personengruppen liegt nämlich jedenfalls kein gemeinnütziger Zweck (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 2. Aufl.…
…Geschäftsführer, Hr. A., derjenige war, der sich in den maßgeblichen Belangen als am wenigsten informiert zeigte. Aus diesem Grund war nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im konkreten Fall davon auszugehen, dass die eingangs genannten, für die Erlangung der UID erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen bei der Bw…
…auch gar nicht notwendig, da die konkrete Ausführung der Werbemaßnahmen (Herstellung von Plakaten etc.) großteils an private Unternehmungen vergeben werde. Die BW sei in Belangen der "Außenwerbung" als eine Art Einkaufsgemeinschaft anzusehen, deren Tätigkeitsinhalte vergleichbar seien mit jenen von privaten Werbeagenturen. Auch professionelle Werbeagenturen würden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RTG Rümmele Treuhand GmbH, 6850 Dornbirn, Marktstraße 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch HR Walter Angerer, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…dem rechtlichen Moment der Fälligkeit keine rechtserhebliche Bedeutung zukommt. Sie ist für die Frage, wann Geld oder geldwerte Vorteile steuerlich zugeflossen sind, ohne Belang. Geldmittel und Geldwerte können somit sowohl vor als auch nach der Fälligkeit eines zivilrechtlichen Anspruches zufließen. Erhaltene Vorschüsse, Vorauszahlungen bzw Nachzahlungen…
Gegenständlich steht die Zugehörigkeit einer vermieteten Liegenschaft zum steuerlich relevanten Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft in Streit. Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen stellt sich daher im Hinblick auf die Beurteilung von Anschaffung von Wirtschaftsgütern, welche sodann den Anteilseignern zur privaten Nutzung überlassen werden, die grundsätzliche Frage, ob…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1996 vom 25.2.1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 1. Dezember 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Johann Pokorny, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Dr. Wolfgang Bichler, betreffend Einkommensteuer 1998 und 2000 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Kofler, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen der Bw GmbH, Gde X, S-Straße xx, vertreten durch die ST Steuerberatungsges.m.b.H., Gde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 22. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 17. Juni 2005, mit denen die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2000 bis 2002 und Feststellung der Einkünfte für 2000 bis 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 16. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 20. April 2007 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2003 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. G. vertreten durch P, vom 11. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch D, vom 5. Oktober 2005 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 7. Oktober 2003 betreffend Umsatzsteuer 2002 schieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 28. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 7. September 2005 betreffend Abweisung des Antrages auf Veranlagung zur Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…Sinne der § 34 ff BAO und hat demgemäß ihre tatsächliche Geschäftsführung danach auszurichten. Sie ist, da sie auch keine sonstigen eigenwirtschaftlichen Ziele aufweist, nicht auf Gewinn (Überschuss) gerichtet. 2. Gesellschaftszweck ist die Förderung und Unterstützung einer offenen und demokratischen Gesellschaftsentwicklung in Österreich bzw. in Europa…