…nicht zu engen Personenkreises anzusprechen sei, kann dann nicht als gemeinnützig anerkannt werden, wenn auch nur fallweise, aber doch nicht in nebensächlicher Weise, "eigenwirtschaftliche Belange der Beteiligten", d.h. derer, die auf die Verwendung der Mittel und der Tätigkeit des Unternehmens Einfluss haben, verfolgt werden…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…Schenkungsabsicht führt Schubert in Rummel ABGB , § 938 Rz 4 weiter aus: "Ein die Unentgeltlichkeit ausschließendes Entgelt begründet jeder (wirtschaftliche) Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse ..... Die Gegenleistung muß auch nicht geldwerter Art sein, sie kann auch einem Dritten erbracht werden. Schon das Interesse am versprochenen Verhalten des…
…Tierschutz uä.); Unterstützung von diensthundehaltenden Behörden, Zucht von gesunden, dem Rassestandard entsprechenden Hunden; Förderung und Beratung der Mitglieder in kynologischen Belangen; Ausbildung von Hunden, die bei Unglücksfällen im Gefolge von Naturereignissen und -katastrophen einsetzbar sind (Lawinenhunde, Rettungshunde etc.); Ausbildung von Hunden als Begleit- und Führhunde…
…Zöch, BA, Mag. Martin Pröll und Mag. Christian Kormesser für die belangte Behörde zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Andreas Zeh, Christa Zöch, BA und Mag. Martin Pröll für die belangte Behörde zur Steuernummer ***BF1StNr1*** A) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid 2008 für Kapitalertragsteuer wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…der auf die eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gerichtet sei. Mit Schreiben vom 14.11.2019 wurde vom BF ein Vorlageantrag eingebracht. Am 09.01.2020 wurde die Beschwerde vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit Ergänzungsersuchen des Bundesfinanzgerichtes vom 03.02.2020 wurde der…
…mangels Förderung der Allgemeinheit kein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO. Er diene vielmehr mittelbar und unmittelbar der Förderung der eigenwirtschaftlichen bzw. beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Der unternehmerische Bereich des Bw. umfasse alle im Rahmen eines Leistungsaustausches mit seinen Vereinsmitgliedern nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten…
…Kapitalertragsteuer 2014, Wiederaufnahme Umsatzsteuer 2014 sowie Wiederaufnahme Körperschaftsteuer 2014 an das Bundesfinanzgericht. Die belangte Behörde beantragte darin die Abweisung der Beschwerden. Mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses vom 29. Jänner 2024 wurde die gegenständliche Beschwerdesache der bisherigen zuständigen Gerichtsabteilung abgenommen und mit 01. Februar 2024 der nunmehr…
…deckten, hänge im Wesentlichen davon ab, ob die slowakischen Geschäftsadressen objektiv dazu geeignet seien, eine "eigenwirtschaftliche Tätigkeit" zu entfalten. Dazu werde Folgendes festgehalten: Unter anderem seien die slowakischen Firmengründungen damit argumentiert worden, den osteuropäischen Markt erschließen zu wollen. In der Stellungnahme des Rechtsanwaltes Dr. X…
…Mit Schreiben vom 5. November 2007 nahm der Bw zu den Ausführungen der Außenprüfung Stellung. Zu dem von der Außenprüfung bemängelten Fehlen von Grundaufzeichnungen bringt der Bw vor, dass in Kalenderbucheintragungen für alle Mitarbeiter des Vereins zur Orientierung die laufenden und künftigen Termine von Veranstaltungen…
…die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff BAO abzusprechen. In der Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft , gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der Vereinsmitglieder, beruflicher und wirtschaftlicher Interessen bestimmter Stände oder Personengruppen liegt nämlich jedenfalls kein gemeinnütziger Zweck (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 2. Aufl.…
…Geschäftsführer, Hr. A., derjenige war, der sich in den maßgeblichen Belangen als am wenigsten informiert zeigte. Aus diesem Grund war nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im konkreten Fall davon auszugehen, dass die eingangs genannten, für die Erlangung der UID erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen bei der Bw…
2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
…auch gar nicht notwendig, da die konkrete Ausführung der Werbemaßnahmen (Herstellung von Plakaten etc.) großteils an private Unternehmungen vergeben werde. Die BW sei in Belangen der "Außenwerbung" als eine Art Einkaufsgemeinschaft anzusehen, deren Tätigkeitsinhalte vergleichbar seien mit jenen von privaten Werbeagenturen. Auch professionelle Werbeagenturen würden…
5.2. Wirtschaftlicher Zusammenhang Rz 105: Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang muss grundsätzlich Einheiten desselben Steuerpflichtigen betreffen, die ihrerseits eine steuerpflichtige Einkunftsquelle darstellen. Beispiel: Im Zusammenhang mit einem Krankenhausbetrieb (unentbehrlicher Hilfsbetrieb der gemeinnützigen Krankenhausbetriebsgesellschaft) wird zur Nutzung von Synergien eine Wäscherei betrieben, die entgeltliche Waschleistungen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der a b und c MEG a, d 56, h e, vertreten durch Dipl. Ing. c a, f 49, g i, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. a KG, m , h…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RTG Rümmele Treuhand GmbH, 6850 Dornbirn, Marktstraße 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch HR Walter Angerer, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…