…der Gesellschafter auf Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen haben in der Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger zurückzutreten (OGH 8.5.1991, 80b9/91). Entsprechendes gilt für stille Einlagen von Gesellschaftern des Unternehmensträgers: Umstände, die die Behandlung eines Darlehens als Eigenkapital bewirken…
…der Bw. hätte aus steuerlichen Gründen die zur Unternehmenssanierung erforderlichen Mittel als Darlehen dotiert, sei in keiner Weise haltbar. Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen des Bw. als Gesellschafter zur Finanzierung der Entschuldung hätte letztendlich zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes einerseits und gleichzeitig zu einer Wertberichtigung andererseits geführt…
…Abs. 1 Z. 2 KVG gegeben sei. Es liegt hier auch keine Besserungsvereinbarung vor, es handle sich vielmehr um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen mit der Folge, dass der Gesellschafter in der Krise diese Beträge nicht zurückverlangen könne, sein Forderungsrecht gehe nicht unter, die Rückzahlung sei gestundet…
…wobei gegen die Qualifikation als solches argumentiert wurde, dass ein handelsrechtliches eigenkapitalersetzendes Darlehen nicht vorläge und daher dieses steuerlich nicht als verdecktes Eigenkapital zu qualifizieren sei. Die Qualifikation als steuerliches verdecktes Grundkapital wird von uns jedoch nicht angefochten, ebenso nicht die Versagung des Betriebsausgabencharakters der…
…geprüften Unternehmens wurde 2003 eine Rückstellung i.H.v. € 697.600.- (steuerlich) gebildet, da im Konkursfall mit Rückforderungen durch den Masseverwalter (da eigenkapitalersetzendes Darlehen) zu rechnen wäre. Verjährung träte erst nach 10 Jahren ein. Da die Fa. SSM (bis dato) nicht in Konkurs ging…
…die Darlehen an die KCV GmbH (vor der Umwandlung) im Jahr 1999 zum Zweck der Vermeidung einer Insolvenz gewährt worden seien. In der Zusammenschau mit den übrigen bei dieser Gesellschaft vorliegenden Umständen sei damit ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen gegeben, weil die Gewährung von Darlehen zur…
…war anlässlich der Jahresabschlüsse 1994 und 1995 angelegt worden, nachdem die damaligen Gesellschafter T-GmbH ATS 5,520.000,-- und K ATS 500.000,-- an Einlagen oder an als Eigenkapital ersetzende Darlehen (siehe unten) einbezahlt hatten, angeblich um eine drohende Insolvenz der S2-GmbH abzuwenden…
…1992 bis 1995 war daher stattzugeben. Nur der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass den Ausführungen der Betriebsprüfung betreffend die zentralen Finanzplanung von Konzernen ganz offensichtlich der handelsrechtliche Begriff des "Eigenkapitalersetzenden Darlehens" zugrunde liegt, der sich mit dem Begriff des "verdeckten Eigenkapitals" im Steuerrecht nicht deckt…
…Zeitpunkt der Kapitalhingabe eine Einlage vor, weshalb die Darlehenshingabe in diesem Fall bereits Gesellschaftssteuerpflicht auslöse. Ebenso weist die Bw auf das Erkenntnis des VwGH vom 20. November 2007, 2007/16/0146, und die Ansicht des BMF zu eigenkapitalersetzenden Darlehen hin. Außerdem wird die Durchführung einer…
…habe der Buchhalter gemacht. Die Verbindlichkeiten der Bw. gegenüber dem Vermieter wären damals noch nicht fällig gewesen. Der Vermieter habe das an die Mieterin gewährte eigenkapitalersetzende Darlehen durch ausdrückliche Erklärung, die schon vorher schriftlich abgegeben worden sei, als nicht fällig erklärt. Es habe daher im…
…Eigenkapital zur Verfügung zu stellen - die Bw. dazu bestimmt habe, ihrer Schwestergesellschaft eigenkapitalersetzende Darlehen zu gewähren. Über die der B-OHG gewährten Darlehensbeträge (1986: 500.000 ATS und 1987: 1,200.000 ATS) habe die Bw. am 30. Dezember 1988 eine gleich lautende Besserungsvereinbarung geschlossen…
…die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wertberichtigung für ein Gesellschafterdarlehen zur Konkursvermeidung fraglich erschien. Dabei sei übersehen worden, dass eigentlich ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen vorliegen würde, das steuerlich als Beteiligung zu qualifizieren sei (siehe Feststellungen der BP). Wegen der engen wirtschaftlichen Verknüpfung beider Unternehmen sei aber (aus…
…Auszahlung gelangt sind. Wegen der Gesellschafterstellung würden alle Ansprüche der GF im Konkursverfahren, egal aus welchem Titel sie entstanden sind, nicht anerkannt oder als eigenkapitalersetzende Darlehen der Gesellschafter behandelt werden. Es komme also zu einer untrennbaren Vermischung der Gesellschafter und Geschäftsführerstellung. Es sei auch naheliegend…
…Auszahlung gelangt sind. Wegen der Gesellschafterstellung würden alle Ansprüche der GF im Konkursverfahren, egal aus welchem Titel sie entstanden sind, nicht anerkannt oder als eigenkapitalersetzende Darlehen der Gesellschafter behandelt werden. Es komme also zu einer untrennbaren Vermischung der Gesellschafter und Geschäftsführerstellung. Es sei auch naheliegend…
…einer Beteiligung an den Gesellschaftsgewinnen, sondern hängt nur der Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens vom Vorliegen eines ausschüttungsfähigen Gewinnes ab. Die Richtlinie enthält zwar in Art. 4 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie einen Tatbestand, der für "eigenkapitalersetzende" Leistungen einschlägig erscheint. Die in Artikel 4…
…sagen: Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen ist völlig…
…eine Rückzahlung der Darlehen nicht beabsichtigt gewesen wäre, liegen nicht vor, sodass mit den Rangrücktritten weder eine Leistung nach § 2 Z 4 lit a KVG bewirkt wurde, noch ein Forderungsverzicht im Sinne des lit. b leg. cit erfolgte. Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit…
…Darlehen" der Fall ist). Die eigenkapitalersetzende Funktion des Darlehens ist seit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KVG idF vor Novelle BGB1. Nr. 629/1994 gesellschaftsteuerrechtlich nicht mehr relevant (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht von eigenkapitalersetzenden…
…Das gelte auch bei Leistungen des Gesellschafters, die bei der Gesellschaft bereits (zB im Wege von Rückstellungen) zu Aufwand geführt hätten (konsequent fortgesetzt betreffend Verzicht auf nicht werthaltige Darlehensforderung, s. DStZ, 2000, 501 ff.; das gilt auch bei Verzicht auf Darlehen mit eigenkapitalersetzender Funktion, vgl…
…worden. Aus diesen Umständen sei abzuleiten, dass es sich bei den Darlehensständen um verdeckte Einlagen des Gesellschafters handle. Betreffend der irrtümlich als verdeckte Ausschüttung angesetzten Körperschaftsteuer sei der Berufung stattzugeben. Bezüglich der Verlustvorträge werde angemerkt, dass diese aus der automatisierten Verlustabzugsdatei übernommen worden seien. Der…