…festlegen. Die Höhe der Miete würde wiederum von US-RA berücksichtigt. Es sei fremdüblich, dass ein Arbeitnehmer eine ihm gehörende Eigentumswohnung dem Dienstgeber vermiete und diese vom Dienstgeber wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt erhalte. Es sei unrichtig, dass kein Mietvertrag abgeschlossen worden sei. Es…
…€, Kurkosten (KZ 734) in Höhe von 339,02 € und anderen außergewöhnlichen Belastungen (KZ 735) in Höhe von 545,12 €. Weiters gab der Bw den Grad seiner eigenen Behinderung mit 50 % an und beanspruchte den pauschalen Freibetrag für Diätverpflegung wegen "Zuckerkrankheit, Tuberkolose, Zöliakie…
…aber weiter fortgesetzt. Die Bw. habe den Familienbeihilfenbezug aus diesem Grund auch ordnungsgemäß beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt abgemeldet. Die Tochter habe daher nur in der vorlesungsfreien Ferienzeit eigene Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen. Gemäß Erkenntnis des VwGH vom 12.1.1983, 82/13/0149 komme § 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 15. November 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 30. September 2007 entschieden: Die Berufung wird…
…Kindern, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, mit Vollwaisen, für die niemand unterhaltspflichtig ist und die deshalb einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Der Gesetzgeber wolle mit der betreffenden Bestimmung in jenen Fällen Härten vermeiden, in denen Kinder sich weitgehend selbst erhalten müssen. Somit…
…Vorsichtsmaßnahmen von den Aufstellern einbehalten und auf deren Konto abgeführt worden, da der Aufsteller auch für die Vergnügungssteuer hafte. Die Bw. mache keinen Anspruch auf die Vergnügungssteuer geltend und es werde auch keine eigene Verbindlichkeit erfüllt, sondern die Bw. werde für andere tätig. Die Bw…
…zwischen den Erben ein Übereinkommen getroffen, wonach zunächst der Bw seinen 1/6-Anteil an der erblasser. Liegenschaft an seine Schwester überträgt (Punkt 1.). Die nunmehrigen Eigentümer der Liegenschaft, die Witwe zu 4/6 und die Schwester zu 1/3, räumen dem Bw ein unentgeltliches…
…in Höhe von S 75.450,- (€ 5.483,17) und Kinderabsetzbeträge in Höhe von S 11.525,- (€837,55) als zu Unrecht bezogen mit der Begründung rückgefordert, dass durch das Führen einer eigenen Tierarztpraxis beim Sohn des Bw. keine Behinderung in der Form vorliege…
…ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Jänner 2000 sei der Vorstand der Berufungswerberin (Bw.) ermächtigt worden, für die Dauer von 18 Monaten eigene Aktien an der Bw. bis höchstens 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand habe das Aktienrückkaufprogramm entsprechend offenzulegen und könne im Rahmen dieses Programms…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Dr. E. als Masseverwalterin im Insolvenzverfahren der P-GmbH, Adresse-1, vom 6. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. August 2011 über die Festsetzung von Anspruchszinsen der Jahre 2006…
…Nachweis oder Glaubhaftmachung dem Grunde nach als Werbungskosten zu qualifizieren gewesen, jedoch unter Anrechnung auf den Pauschbetrag. Darüber hinaus war der Bw. im Veranlagungsjahr seinen eigenen Angaben zufolge als Staplerfahrer tätig. Etwaige Aufwendungen für Untersuchungen, die mit der Lenkerberechtigung der Klasse C im Zusammenhang standen…
…aufgehoben. 2. beschlossen: Die Berufung betreffend Sachbescheide Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2008 wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist die Vermietung zweier Wohnungen der Berufungswerberin (Bw.) an die beiden eigenen Kinder im Rahmen der Unterhaltspflicht (die Wohnungen liegen überdies im selben Gebäude, in dem auch…
…Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) für die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 90% und jenen für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges geltend und beantragte die Berücksichtigung von nicht regelmäßigen Ausgaben in der Höhe von € 3.130,92 als außergewöhnliche Belastungen. Mit Bescheid vom 23…
…Bilanzstichtag ist 28. Februar. Am 11. September 2002 fasste die Hauptversammlung den einstimmigen Beschluss der Herabsetzung des Grundkapitals "durch" (wohl richtig: nach) Erwerb eigener Aktien zur Einziehung gemäß § 65 Abs. 1 Z 6 AktG von 7,270.000 Euro um 1,817.500 Euro auf…
…nach Ansicht der Bw. hinsichtlich der ausländischen anzurechnenden Quellensteuer kein Unterschied zu machen sei, ob es sich dabei um eigene ausländische Quellensteuern des Gruppenträgers oder solche von Gruppenmitgliedern (GM) handle. Da der Gruppenträger (GT) das gesamte Einkommen der Unternehmensgruppe zu versteuern habe, sei auch der…
…nach Ansicht der Bw. hinsichtlich der ausländischen anzurechnenden Quellensteuer kein Unterschied zu machen sei, ob es sich dabei um eigene ausländische Quellensteuern des Gruppenträgers oder solche von Gruppenmitgliedern (GM) handle. Da der Gruppenträger (GT) das gesamte Einkommen der Unternehmensgruppe zu versteuern habe, sei auch der…
…Arzt selbständig tätig. In den streitgegenständlichen Zeiträumen erzielte er außerdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Bestandsüberlassung von sich im Miethaus Wien,X-Allee, befindlichen Wohnungen; das Haus steht seit Ende 1995 im alleinigen Eigentum des Bw. (Kaufvertrag vom 22. Dezember 1995). Top 1…
…2001 pensionierter Arzt, hat in den streitgegenständlichen Zeiträumen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Bestandsüberlassung von sich im Miethaus Wien,X-Allee, befindlichen Wohnungen erzielt; das Haus steht seit Ende 1995 im alleinigen Eigentum des Bw. (Kaufvertrag vom 22. Dezember 1995). Top 1 bis…
…gemacht. Mit Bescheid vom 19. September 2007 wurden 1.898,50 € als außergewöhnliche Belastung iS des § 34 Abs. 4 EStG 1988 anerkannt und der pauschale Freibetrag wegen eigener Behinderung (§ 35 Abs. 3 EStG 1988) in Höhe von 507 € berücksichtigt. Als Begründung wurde Folgendes…
…772,56 m² zu nachfolgenden Bedingungen zum Kauf an. Ausdrücklich festgehalten wird, dass das restlich verbleibende Gst ... im Ausmaß von 340,13 m² im Eigentum der G verbleibt. Gemeinsamer Zweck der Vertragsparteien ist es, den Vertragsgegenstand durch dessen Bebauung mit einer Reihenhausanlage, allenfalls im Wohnungseigentum…