…10 Abs. 3 Satz 1 und des § 12 Abs. 2 KStG habe nicht nur im Fall von doppelt ansässigen Gesellschaften zu gelten (wo diese Sichtweise soweit ersichtlich unstrittig sei), sondern auch in jenen Fällen internationaler Schachtelbeteiligungen, für die ebenfalls nicht optiert worden sei. Auch in…
…Gesellschaft, die keine sinnvollen Funktionen erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185)." Nur der Vollständigkeit halber werde darauf hingewiesen, dass der Ort der Geschäftsleitung der Bw. nicht in Österreich wäre und die Bw. daher eine doppelt ansässige…
…iVm. Art 4 Abs. 3 DBA in Österreich ansässig. Deren Gewinne dürfen nach Art 7 DBA nur in Österreich besteuert werden. Schüttet eine doppelt ansässige Limited Dividenden an in Österreich ansässige Gesellschafter (offen) aus, sind diese nach Art 22 DBA ausschließlich in Österreich zu besteuern…
…bereits am 5.6.2009 [Anm: somit vor Erteilung des Auftrages gemäß § 162 BAO] dem Finanzamt mit e-mail mitgeteilt worden. Ein Eintragungserfordernis bei einer Zweigniederlassung sei für eine doppelt ansässige Kapitalgesellschaft nicht erforderlich, derartiges wäre verfassungs- bzw europarechtswidrig (vgl Stefana/Stieglitz, SWI 4/2009…
…15,223.887,00 Dieses auffallende Missverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital zeigt, dass die Gesellschaft offensichtlich von Anfang an unterkapitalisiert war. Der Verlust des ersten Geschäftsjahres z.B. ist doppelt so hoch wie das Stammkapital. Es folgen Beispiele für die Rechtsprechung. | V Invest |…
…gegenständlich - einem anderen Steuerpflichtigen zugerechnet werden als nach österreichischem Steuerrecht. Sieht nämlich das Ausland vor, dass Verluste eines beschränkt haftenden Gesellschafters diesem nur bis zur Höhe seiner Einlage, darüber hinaus aber dem unbeschränkt Haftenden zugewiesen werden, geht eine Nachversteuerung der insoweit personal unterschiedlich zuzurechnenden Verluste…
…meiner Gemeinde neben meiner beruflichen Tätigkeit auch im Gemeindevorstand beschäftigt und kann mir in keinster Weise auch nur im Unterton ein steuerliches Vergehen leisten. Ich arbeite täglich weit mehr als das Doppelte eines Normalverdieners (was aufgrund des Umsatzes auch leicht erklärbar ist, oder glauben Sie…
…Der erstmals in der Berufung gegen den Haftungsbescheid vorgetragenen Behauptung der Bw., wonach bei der S von einer doppelt ansässigen Gesellschaft auszugehen sei und Italien das alleinige Besteuerungsrecht zukomme, wäre somit nicht zu folgen. Mangels konkret dargestelltem Ort der tatsächlichen Geschäftsführung müsste für den Fall…
…ist dann abzustellen, wenn dieser lokalisierbar und nachvollziehbar ist. Eine derartige Nachvollziehbarkeit kann sich bei Kollektivorganen etwa aus den entsprechenden Aufzeichnungen über die Zusammenkünfte ergeben (Staringer, Besteuerung doppelt ansässiger Körperschaften, 138). Ist der Ort und der Vorgang der Willensbildung allerdings nicht lokalisierbar, wird im Regelfall…
…bis 54). Zu prüfen war auch die Sicherung der Kohärenz der nationalen Steuerregelungen. Die Steuervorteile sollten die Auswirkungen der Doppelbesteuerung mildern. Die in Österreich ansässigen Gesellschaften, welche der Körperschaftsteuer unterworfen sind, sollten die fraglichen Steuervorteile nützen können. Im Ausgangsverfahren handelt es sich bei der Einkommensteuer…
…Einem italienischen Steuerabzug unterlagen Dividenden, die an nicht in Italien ansässige Gesellschaften ausgeschüttet wurden (mit einer Befreiung für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften bei Beteiligungen ab 10 % bzw. 25 %). Weil Dividenden an in Italien ansässige Gesellschaften dieser Steuer nicht unterlagen, stellte der EuGH einen…
…Vertretung der Gesellschaft befugten Personen die ihnen obliegenden geschäftsführenden Tätigkeiten entfalten; wo sich die bedeutungsvollste Stelle der Lenkung und Leitung befindet; am Ort der kfm. Leitung oder am Ort des Wohnsitzes des Geschäftsführers). (4) Die richtige Einordnung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften im Bereich des Gesellschaftsrechtes war…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, nunmehr ansässig in 1180 Wien, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 1090 Wien, Ferstelgasse 6/7,vom 10. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg, vertreten durch Hofrat…
…E. Die im Verwaltungsrat aufscheinenden Personen seien liechtensteinische Treuhänder, die in zahlreichen anderen Domizilgesellschaften als Verwaltungsräte wirkten. Frau PB sei auch Verwaltungsrat bei der Firma BFL und in P ansässig. Frau PB wickle die Geschäftsaktivitäten, die durch die Firma BFL an die Bw fakturiert werden…
…November 2000) auf eine Off-Shore Gesellschaft schließen, zumal es sich bei der Schweiz um ein allgemein bekanntes Steueroasenland handelt, wobei ein erheblicher Teil der dort etablierten Gesellschaften vornehmlich dem Zweck der Erlangung steuerlicher Vorteile für die in höher besteuerten Ländern ansässigen Personen dient (vgl…
…November 2000) auf eine Off-Shore Gesellschaft schließen, zumal es sich bei der Schweiz um ein allgemein bekanntes Steueroasenland handelt, wobei ein erheblicher Teil der dort etablierten Gesellschaften vornehmlich dem Zweck der Erlangung steuerlicher Vorteile für die in höher besteuerten Ländern ansässigen Personen dient (vgl…
…Zeitraum seiner Entsendung nach Österreich in Deutschland verblieben, weswegen er gemäß Art. 4 Abs. 2a DBA-Deutschland in Deutschland ansässig sei. Deutschland habe als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auf sein gesamtes Welteinkommen. Folglich sei irrtümlich sein gesamtes Einkommen ab 1. September 2007 in Österreich besteuert worden…
…Die Zinserträge, die in Belgien mit Quellensteuer belastet worden seien, seien in den jeweiligen Veranlagungsperioden in das Welteinkommen der Bw. eingerechnet worden, wodurch sich die bestehenden Verlustvorträge der Gesellschaft reduziert hätten. Für die Beurteilung, ob eine Doppelbesteuerung vorliege, könne nach Ansicht der Bw. nicht entscheidend…
…er einen Mitgliedstaat verpflichtet, in seinem Steuerrecht die Anrechnung der in einem anderen Mitgliedstaat auf Dividenden erhobene Quellensteuer vorzusehen, um zu verhindern, dass bei den Dividenden die eine im erstgenannten Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft bezieht, eine rechtliche Doppelbesteuerung eintritt, die daraus resultiert, dass die betreffenden Mitgliedstaaten…
…nahmen die in Deutschland wohnhaften Geschäftsführer die Unterstützung der in Deutschland ansässigen W. Möbel Besitz GmbH & Co KG in Anspruch, da sich diese mit der Verwaltung von Anlagevermögen beschäftigt. Da sowohl die Gesellschafter als auch die Geschäftsführer der W. GmbH, Linz, in Deutschland ansässig sind…