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UFSW RV/1388-W/08Familienbeihilfenanspruch von nicht rechtmäßig im Inland aufhältigen EU-Bürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30. 4. 2011) weiterhin dem AuslBG. Für slowakische Arbeitnehmer besteht…

UFSW RV/2869-W/06Ein Scheinselbständiger (slowakischer Staatsbürger) fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger und muss dann, wenn seine Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der eines nichtselbständigern Bauhilfsarbeits entspricht, eine entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz besitzen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Differenzzahlung zu erlangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30. 4. 2011) weiterhin dem AusIBG. Für slowakische…

UFSW RV/1449-W/11Keine Familienbeihilfe bei fehlender rechtmäßiger Beschäftigung vor dem 1.1.2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30. April 2011 weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für polnische Arbeitnehmer bestehe daher nach wie vor grundsätzlich eine Arbeitsbewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz…

UFSW RV/3758-W/09Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Erlöse eines im Wesentlichen der Ausübung der Prostitution dienenden Gastronomiebetriebes mit angeschlossener Zimmervermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013Teil 1/2

…Stadt Wiener Neustadt hatte die Prostituierten immer als Dienstnehmerinnen angesehen, weshalb diese dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Fremdengesetz unterliegen sollten. Nach entsprechenden Einwendungen und Vorbringen hat sich der Magistrat der Stadt Wiener Neustadt aber immer den Ausführungen des Geschäftsführers R*****Ö***** angeschlossen und die Verfahren eingestellt.…

UFSG FSRV/0035-G/05Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen Zurverfügungstellung von Schwarzarbeitern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.06.2006

…die Abgabenvorschreibungen beträchtlich nach unten korrigiert, gehe aber nach wie vor von der völlig verfehlten Annahme aus, dass der Bf. bereits in den Jahren 2000 bis Mitte 2002 eine selbständige unternehmerische Tätigkeit entfaltet habe. In diesem Zusammenhang werde Erhebungsergebnissen aus Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eine…

UFSW RV/2582-W/09Familienbeihilfenanspruch eines Spachtlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Arbeitnehmerdienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Staatsbürger für maximal sieben Jahre einführen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30.4.2011 weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Arbeitsbewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Im vorliegenden Fall…

UFSW RV/2816-W/10Familienbeihilfenanspruch eines Spachtlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes…

UFSW RV/2870-W/06Kein Beihilfenanspruch für ein ständig in Polen lebendes Kind für einen Scheinselbständigen (Montage von mobilen Trennwänden ...) auf Grund wirtschaftlicher Betrachtungsweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht…

UFSW RV/0828-W/10Familienbeihilfe für EU-Bürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…in Wien geboren sei, habe er nach dem Prinzip des "Lebensmittelpunktinteresses" einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt gestellt und diese bis 2007 auch bekommen. Nunmehr sei er wegen angeblicher Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes aufgefordert worden, die erhaltenen Familienleistungen zurückzuzahlen. Es werde ihm vorgeworfen…

UFSW RV/1741-W/08Ist die Tätigkeit eines Inhabers des Gewerbes "Verspachtelung von bereits montierten Gipskartonplatten ... " durch einen polnischen Staatsbürger als eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit als unzulässige nichtselbständige Tätigkeit zu werten, die zur Nichtanwendung der in Art 73 der (EWG) VO vorgesehenen Freizügigkeit führt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…wird im § 32a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. 1. Mittelpunkt der Lebensinteressen…

UFSW RV/1961-W/06Aufstellen und verspachteln von Gipskartonplatten als selbständige oder unselbständige Tätigkeit durch einen polnischen Staatsbürger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (=AusIBG) festgelegt, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht…

UFSW RV/2707-W/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes hinsichtlich der Art der Beschäftigung eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…im Inland rechtmäßig ausgeübt wird, weiterhin die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Anwendung. Für die Abgrenzung von selbständiger zu unselbständiger Tätigkeit kommt es entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des verwirklichten Sachverhaltes - allein auf das Unterordnungsverhältnis an. Ist nach der Prüfung bei…

UFSW RV/0661-W/10Keine Differenzzahlungen hins. Familienbeihilfe bei unzureichenden Existenzmitteln für den Stpfl. und seine Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/2

…in gutem Glauben auf die österreichische Rechtsstaatlichkeit von der Ordnungsmäßigkeit seiner Verhältnisse ausgehen können und müssen. Auch handle es sich um gesonderte Rechtsmaterien, die jeweils gesondert nach den entsprechenden Bestimmungen zu beurteilen seien. Insbesondere sei die Definition der dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegenden Tätigkeiten nicht mit der…

UFSW RV/3220-W/10Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2011

…der Begründung, dass die Bw. einerseits im Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 31. Dezember 2005 gemessen an den Kriterien des § 47 Abs. 2 EStG 1988 eine nichtselbständige, und sohin gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) verstoßende Tätigkeit entfaltet habe, andererseits diese ab dem 1. Jänner…

UFSW RV/1146-W/12Differenzzahlung - Kindesmutter und Kinder in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…erfolgt. Weiters habe der Bw. keine Arbeitnehmer beschäftigt und sich bei der Ausführung der Arbeiten keiner Hilfskräfte bedient. Der angegebene Gewerbestandort sei die Wohnadresse des Bw. gewesen. Mit 1. Mai 2011 habe die Übergangsfrist nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz geendet. Der Bw. sei bereits ab 2. Mai…

UFSW RV/1761-W/08Verspachteln von Gipskartonplatten durch polnischen Staatsbürger: Selbständige oder unselbständige Tätigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…wird im § 32a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. 1. Mittelpunkt der Lebensinteressen…

UFSW RV/0692-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für slowakische Arbeitnehmer besteht daher…

UFSW RV/0382-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2007

… 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für slowakische Arbeitnehmer…

UFSW RV/3571-W/07Ein polnischer Staatsbürger, dessen Tätigkeit nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht als selbständig zu beurteilen ist und der keine Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG besitzt, hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung für seine in Polen lebenden Kinder.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

… 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30. 4. 2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer…

UFSW RV/0658-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die in einem anderen EU-Staat lebenden Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht…