…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30. 4. 2011) weiterhin dem AuslBG. Für slowakische Arbeitnehmer besteht…
…32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30. 4. 2011) weiterhin dem AusIBG. Für slowakische…
…und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30. April 2011 weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für polnische Arbeitnehmer bestehe daher nach wie vor grundsätzlich eine Arbeitsbewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz…
…Stadt Wiener Neustadt hatte die Prostituierten immer als Dienstnehmerinnen angesehen, weshalb diese dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Fremdengesetz unterliegen sollten. Nach entsprechenden Einwendungen und Vorbringen hat sich der Magistrat der Stadt Wiener Neustadt aber immer den Ausführungen des Geschäftsführers R*****Ö***** angeschlossen und die Verfahren eingestellt.…
…die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats. innerstaatliches Recht: Gemäß § 53 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) idgF sind Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt…
…die Abgabenvorschreibungen beträchtlich nach unten korrigiert, gehe aber nach wie vor von der völlig verfehlten Annahme aus, dass der Bf. bereits in den Jahren 2000 bis Mitte 2002 eine selbständige unternehmerische Tätigkeit entfaltet habe. In diesem Zusammenhang werde Erhebungsergebnissen aus Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eine…
…Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Arbeitnehmerdienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Staatsbürger für maximal sieben Jahre einführen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30.4.2011 weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Arbeitsbewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Im vorliegenden Fall…
…die Parteistellung in den Verwaltungsstrafverfahren zu, wobei sich dieses Finanzamt zur Wahrnehmung der Parteistellung auch durch Organe anderer Abgabenbehörden vertreten lassen kann. § 13 Abs. 1 Z 3 AVOG - Den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenbereich obliegen für ihren Amtsbereich die Vollziehung der den Abgabenbehörden mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz…
…die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes…
…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht…
…Angelegenheit bevollmächtigte Person aus dem Bekanntenkreis" mit, dass "die Einspruch erhebende Person der deutschen Sprache nicht mächtig" sei. In Ihrem Schreiben werden 5 Möglichkeiten erwähnt, wobei Punkt 2 für mich als Vertretungsperson in Frage kommt. Durch meinen Wohnsitz im Inland unterliege ich auch nicht der…
…in Wien geboren sei, habe er nach dem Prinzip des "Lebensmittelpunktinteresses" einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt gestellt und diese bis 2007 auch bekommen. Nunmehr sei er wegen angeblicher Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes aufgefordert worden, die erhaltenen Familienleistungen zurückzuzahlen. Es werde ihm vorgeworfen…
…wird im § 32a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. 1. Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…ist dem Asylwerber ein Anerkennungsbeitrag zu gewähren. Dieser Anerkennungsbeitrag gilt nicht als Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung, BGBl Nr. 189/1955 und unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht. (6) Durch Tätigkeiten nach Abs…
…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (=AusIBG) festgelegt, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht…
…im Inland rechtmäßig ausgeübt wird, weiterhin die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Anwendung. Für die Abgrenzung von selbständiger zu unselbständiger Tätigkeit kommt es entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des verwirklichten Sachverhaltes - allein auf das Unterordnungsverhältnis an. Ist nach der Prüfung bei…
…in gutem Glauben auf die österreichische Rechtsstaatlichkeit von der Ordnungsmäßigkeit seiner Verhältnisse ausgehen können und müssen. Auch handle es sich um gesonderte Rechtsmaterien, die jeweils gesondert nach den entsprechenden Bestimmungen zu beurteilen seien. Insbesondere sei die Definition der dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegenden Tätigkeiten nicht mit der…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der beschwerdeführende Verein ist unstrittig nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften eingerichtet (Verein nach dem VereinsG) und unterliegt nach seiner privatrechtlichen Rechtsgrundlage auch keinem Zwangsbestand. Fraglich…
…der Begründung, dass die Bw. einerseits im Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 31. Dezember 2005 gemessen an den Kriterien des § 47 Abs. 2 EStG 1988 eine nichtselbständige, und sohin gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) verstoßende Tätigkeit entfaltet habe, andererseits diese ab dem 1. Jänner…
…der Quizomaten bzw. ihrer rechtlichen Zuordnung als nicht dem GSpG unterliegend, wie die Bf. vorbrachte, wurde darauf hingewiesen, dass sämtliche Geräte bespielt werden konnten. Die Art und Weise des Spiels sei im Aktenvermerk vom 1.10.2018 dargestellt und gehe daraus hervor, dass ein Geschicklichkeitsspiel…