…berichtigenden Umsatzsteuer 04/2003 keinen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (wie in § 303 Abs. 1 BAO gefordert), da in der (nachträglichen) Berichtigung von Umsatzsteuer (§ 16 Abs. 3 UStG), für die der Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung herangezogen worden war, kein Wiederaufnahmsgrund betreffend das…
… VwGH 31.3.2004, 2004/13/0036). In Hinblick auf diese Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wäre der gegenständliche Devolutionsantrag zurückzuweisen, da keine Entscheidungspflicht besteht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht könnte sich aus § 303 Abs. 4 BAO sehr wohl eine Verpflichtung ergeben, eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei sachgerechter Ermessensübung…
…gegenständliche Wiederaufnahmebescheid könne nicht mehr behoben werden. Der Devolutionsantrag sei zurückzuweisen, da keine Entscheidungspflicht verletzt worden wäre. Die Stellungnahme des Finanzamtes wurde dem Antragsteller zur Kenntnis gebracht. Dazu wurde keine Äußerung abgegeben. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Nach § 295 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist…
…dass es keinen Bescheid über die Ablehnung der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme erließ sondern dem Antragsteller eine nicht rechtsmittelfähige Mitteilung übersandte und darin darlegte, aus welchen Gründen die angeregte amtswegige Verfahrenswiederaufnahme nicht durchführbar ist. Auf diese Sachlage bezogen war der Devolutionsantrag zurückzuweisen, da keine Entscheidungspflicht des Finanzamtes…
…Mai 2009 entschieden wurde und daher keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliege. Dem Antragsteller wurde dies zur Kenntnis gebracht. In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2009 hielt der Antragsteller fest, dass nach seiner Ansicht die amtswegige Berichtigung erfolgen müsse. Da bisher keine Erledigung der eingebrachten Anträge …
…dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Dem Antragsteller wurde dies zur Kenntnis gebracht. In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2009 hielt der Antragsteller fest, dass nach seiner Ansicht nach die amtswegige Berichtigung erfolgen müsse. Da bisher keine Erledigung der eingebrachten Anträge (Abgabenerklärungen) erfolgt sei und…
…Nichts anderes gilt für die Unkenntnis einer Gesetzesbestimmung, die unter den Begriff des Rechtsirrtums im weiteren Sinn fällt. Da sie keine nachträglich hervorgekommene Tatsache darstellt, ist es für das beantragte WA-Verfahren auch nicht relevant, ob dem WA-Werber die Unkenntnis subjektiv vorwerfbar ist und…
…ableitbar, dass die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde nur dann besteht, wenn eine Eingabe ein Anbringen im Sinne des § 85 BAO idgF ist. Antworten auf Mängelbehebungsbescheide sind jedoch auch dann kein Anbringen im Sinne des § 85 BAO idgF, wenn sie auf Papier geschrieben sind, da das in …
…Diese Schätzungsergebnisse würden ausdrücklich bestritten. Er habe nie rechtliches Gehör gehabt. Da an ihn keine Feststellungsbescheide zugestellt worden seien, sei ihm das Ergebnis dieser Feststellungsverfahren auch nicht bekannt. Konkret könne er dazu erst nach Kenntnisnahme des Aktes und der Feststellungsbescheide sowie deren Begründung Stellung nehmen…
…wenn die Frist (Abs. 3) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Nach § 50 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen…
…Sachverhalt: Der Devolutionswerber (Dw) bringt persönlich am 17. Mai 2004 beim unabhängigen Finanzsenat folgende Eingabe vom selben Tag ein: "Betrifft: Mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 11.11.2003 Da keine Erledigung erfolgte, stelle ich den ANTRAG auf Entscheidung durch den UFS…
…Dazu ist zu ergänzen, dass seit Februar 2003 bereits drei weitere Devolutionsanträge des Bw. als unzulässig zurückzuweisen waren, da keine Verletzung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde erster Instanz vorlag. Gemäß § 20 BAO müssen Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sich in den…
…somit ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen weshalb der Devolutionsantrag mit Bescheid vom 3. Februar 2011, Gz. RD/0057-W/10, RD/0058-W/10 zurückzuweisen war. Der neuerliche Antrag der Dw. ist wiederum auf Erlassung eines Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheides für das Jahr 2009 gerichtet. Da der UFS…
…in welchem Verfahren sie säumig werden, denn die Abgabenbehörden unterliegen der Entscheidungspflicht des § 311 BAO. Nach der Rechtsprechung des VwGH besteht keine Entscheidungspflicht (keine Berechtigung zur Stellung eines Devolutionsantrages) "in Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in…
…Aufhebung, der sich nicht explizit auf § 299 BAO stütze" - keine Entscheidungspflicht bestehe sowie dass nach Rechtsprechung des VwGH keine Entscheidungspflicht "in Fällen bestehe, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt." Für diese Auffassung spricht die Überlegung…
…1.) vom 24.05.2005, RD/0008-W/05, mit welchem der Devolutionsantrag zum Antrag auf Neufestsetzung der Umsatzsteuer 1995 als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil erfundene Anträge keine Entscheidungspflicht auszulösen vermögen, und 2.) vom 11.08.2006, RV/1314-W/05, mit welchem die Berufung…
…Dw den Aufhebungsantrag vom 25.8.2005 außerhalb der Bundesabgabenordnung gestellt. Anbringen, die von der Bundesabgabenordnung aber nicht erfasst werden, lösen keine Entscheidungspflicht aus. Folglich war der in jenem Berufungsverfahren angefochtene Bescheid, weil er ohne Antrag auf Aufhebung iSd § 299 BAO nicht hätte ergehen dürfen…
…dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Nach Lehre (Ritz, BAO³, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 200/13/0178) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn überhaupt keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn diese erloschen ist. 2.) Wie dargelegt hat der Unabhängige Finanzsenat mit…
…März 2011, 2008/13/0010, mwN). Da auch der Gewinnanteil des Dw. an den Einkünften der "B-AG & atypisch stille Gesellschaft" hinsichtlich seiner Höhe durch die Berufungsentscheidung des UFS vom 21. September 2010, RV/0486-G/10, keine Änderung erfahren hat, kommt (bzw. käme) es…
…nach erfolgter Entscheidung eingebracht wurde oder wenn keine Entscheidungspflicht besteht (vgl. Ellinger/Kramer/Sutter/Urtz, BAO³, Anm. 27 zu § 311). Im gegenständlichen Fall erweist sich der Devolutionsantrag als unzulässig (geworden), da das Finanzamt nunmehr der Entscheidungspflicht nachgekommen ist und die Säumigkeit der Behörde durch Erlassung…