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113 Treffer222 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1633-W/05Aufhebung der Vorschreibung der Grunderwerbsteuer wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 17 Abs.1 Z 2 und Abs.2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2006

…dass eine Vereinbarung über die Rückgängigmachung eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäftes, wie auch der eigentliche Rückerwerb eines Grundstückes, somit der contrarius actus von der Grunderwerbsteuer unter der Voraussetzung frei bleiben, dass deren Nichtfestsetzung bzw. die Aufhebung der Vorschreibung innerhalb der in Abs.5 vorgesehenen Frist…

UFSL RV/0259-L/041. Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung 2. Bescheidberichtigung gem. § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…2. Auflage, § 6 Tz 483) aus, dass der Widerruf als contrarius actus denselben Regeln wie die Verzichtserklärung unterliege und somit schriftlich der zuständigen Abgabenbehörde gegenüber zu erklären sei. Nach Ansicht des Referenten muss wohl auch eine ausdrückliche Widerrufserklärung verlangt werden. Der Hinweis, dass der Umsatz…

UFSI RV/0574-I/07Wirksamkeit einer Endgültigerklärung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…§ 101, Rz 10). Ebenso wie für einen Bescheid betreffend Aufhebung (§ 299 BAO) eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO als contrarius actus dieselben Regelungen wie für den Feststellungsbescheid nach § 188 BAO selbst gelten (vgl. VwGH 12.9.1996, 96/15/0161), gelten nach Ansicht des UFS auch…

UFSW RV/1930-W/04Widerruf der Erklärung auf Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…Tz. 483 zu § 6) aus, dass der Widerruf als contrarius actus denselben Regeln wie die Verzichtserklärung unterliege und somit schriftlich der zuständigen Abgabenbehörde gegenüber zu erklären sei. Dass die Bw. im Frühjahr 1998 persönlich im Finanzamt erklärte, "dass sie die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch…

UFSW RV/3461-W/12Bewertung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2013

…und zwar deshalb, weil er und seine Gattin in einem Notariatsakt vom 23.11.1993 ex tunc mit rechtsgeschäftlichem contrarius actus rückwirkend die Restforderung auf diesen Betrag abgeändert hätten. Aber auch davon abgesehen, habe die Forderung zum 1.1.1991 nur mehr einen Teilwert von…

UFSL RV/1166-L/09Stornovertrag vier Jahre nach Übergabe der Liegenschaft und Einverleibung im Grundbuch, kein Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung des BF, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, weil zur einvernehmlichen Rückgängigmachung des Übergabsvertrages vom 12. Februar 2004 ein contrarius actus erforderlich gewesen sei, auf den § 17 Abs. 1 Zif. 2 GrEStG sinngemäß anzuwenden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Aus dem…

UFSL RV/1102-L/02Zinsen von fremdfinanzierte Gewinnausschüttungen als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007Teil 2/2

…überlassenen Mittel, nämlich die fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung i.S.d. § 4 Abs. 12 EStG 1988 an den Gesellschafter als contrarius actus zur Einlagengewährung: Wird Stammkapital einer Kapitalgesellschaft herabgesetzt und zurückgewährt, liegt der Fall einer Einlagenrückzahlung vor (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 1984, 83/14…

UFSF RV/0265-F/03Strittig ist die Bindungswirkung einer Optionserklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2005

…Kennzahl 016 der Umsatzsteuererklärungen kann jedenfalls nicht als Widerruf des Verzichtes gewertet werden. Zwar sagt § 6 Abs. 3 UStG 1994 nichts über die Form des Widerrufs, als contrarius actus zur Verzichtserklärung unterliegt er aber denselben Regeln wie diese, d.h. der Schriftlichkeit (vgl. Ruppe, UStG²…

UFSW RV/1878-W/12Zurückweisung einer unzulässigen und mangelhaften Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…Geschäftsfälle seitens des Finanzamts unvollständig, inkonsistent und insbesondere im Gesamten von den festgestellten viel zu hohen Umsätzen nicht schlüssig sowie vom Ergebnis her grob unrichtig. Insbesondere wurde die Rückabwicklung von den Liegenschaftskaufverträgen (contrarius actus) nur in jenen Fällen steuerlich berücksichtigt, wo sie zu Nachforderungen an…

UFSW RV/0837-W/10Körperschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbes und der Veräußerung eigener Aktien; Drittstaats-Portfoliodividenden (Schweiz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2013Teil 1/3

…des Gesetzgebers grundsätzlich als positiv zu bewerten, wobei jedoch die Gefahren des Insiderhandels bedacht werden müssten. Weiters sollte durch die Möglichkeit des Rückerwerbes eine erhöhte Emissionsneigung erreicht werden, da der "contrarius actus", also das "going-private", erleichtert werde. Wirtschaftliches Motiv für einen Aktienrückkauf sei das…

UFSW RV/0837-W/10Körperschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbes und der Veräußerung eigener Aktien; Drittstaats-Portfoliodividenden (Schweiz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2013Teil 2/3

…Gefahren des Insiderhandels bedacht werden, denen durch Publizitätsregelungen zu begegnen sei. Weiters könne durch die Möglichkeit des Rückerwerbs eine erhöhte Emissionsneigung erreicht werden, da der "contrarius actus", also das "going-private" erleichtert werde. Aus kapitalmarktpolitischer Sicht sei aber zu betonen, dass der erweiterte Steuerungsspielraum der…

UFSW RV/1456-W/07Zurückweisung einer Berufung wegen fehlender Einheitlichkeit der Feststellungs- und Wiederaufnahmebescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…wiederaufzunehmen. Ein Wiederaufnahmsbescheid in Bezug auf ein Verfahren betreffend die Feststellung gemäß § 188 BAO ist, verglichen mit dem Feststellungsbescheid, der contrarius actus und unterliegt deshalb denselben Rechtsnormen wie der Feststellungsbescheid (vgl VwGH vom 12.9.1996, 96/15/0161; 27.6.1991, 91/13/0002…

UFSW RV/3085-W/08Sind an den Einkünften mehrere Personen beteiligt, so sind die Feststellungen hinsichtlich aller Beteiligten einheitlich zu treffen, auch wenn hinsichtlich einzelner Personen die Einkünfte nicht festzustellen sind. Ergehen Feststellungs- und Nichtfeststellungsbescheide getrennt, liegen Nichtbescheide vor und sind dagegen erhobenen Berufungen zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2013

…in Bezug auf ein Verfahren betreffend die Feststellung gem. § 188 BAO ist, verglichen mit dem Feststellungsbescheid, der contrarius actus und unterliegt deshalb denselben Rechtsnormen wie der Feststellungsbescheid (vgl.VwGH vom 12.9.1996, 96/15/0161; 27.6.1991, 91/13/0002; 24.9.1996…

UFSS RV/0631-S/12Nichtselbständige Einkünfte - Übernahme einer Strafe als Entgelt von dritter Seite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

… 20 Abs. 1 Z 6 für Personensteuern und deren vollständigen Zuordnung in den privaten Bereich umgekehrt, dass Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten hinsichtlich nichtabzugsfähiger Steuern als contrarius actus erfolgsneutral bleiben. Auch Schadenersatz, den ein Steuerpflichtiger oder sein Haftpflichtversicherer zum Ausgleich dafür leistet, dass aufgrund einer Nicht…

UFSS RV/0611-S/12Übernahme einer Strafe als Entgelt von dritter Seite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

… 20 Abs. 1 Z 6 für Personensteuern und deren vollständigen Zuordnung in den privaten Bereich umgekehrt, dass Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten hinsichtlich nichtabzugsfähiger Steuern als contrarius actus erfolgsneutral bleiben. Auch Schadenersatz, den ein Steuerpflichtiger oder sein Haftpflichtversicherer zum Ausgleich dafür leistet, dass aufgrund einer Nicht…

UFSW RV/1708-W/10Keine Abänderung der Festsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung eines Kaufvertrages bei gleichzeitiger Verschmelzung der seinerzeitigen Verkäuferin und der seinerzeitigen Käuferin auf eine Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2012

…Dezember 2009. Da die Bw. als Erwerberin zum Zeitpunkt des Abschlusses des als contrarius actus gedachten Verschmelzungsvertrages weder ident mit der seinerzeitigen Verkäuferin noch ihre Gesamtrechtsnachfolgerin war, kommt der Verschmelzungsvertrag mit der WAG als zur Durchführung der Rückgängigmachung erforderlicher Rechtsvorgang nicht in Betracht. Da es…

UFSW RV/1711-W/10Keine Abänderung der Festsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung eines Kaufvertrages bei gleichzeitiger Verschmelzung der seinerzeitigen Verkäuferin und der seinerzeitigen Käuferin auf eine Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2012

…Dezember 2009. Da die Bw. als Erwerberin zum Zeitpunkt des Abschlusses des als contrarius actus gedachten Verschmelzungsvertrages weder ident mit der seinerzeitigen Verkäuferin noch ihre Gesamtrechtsnachfolgerin war, kommt der Verschmelzungsvertrag mit der WAG als Vereinbarung über die Rückgängigmachung nicht in Betracht. Da es hier bloß…

UFSL RV/0259-L/121. Keine Wiedereinsetzung bei Anträgen an unzuständige Behörde 2. Mangels Betroffenheit iSd § 9 Abs. 9 KStG keine zusätzliche Adressierung und Zustellung an das ausländische Gruppenmitglied
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2012Teil 2/2

…an das ausländische Gruppenmitglied LD gerichtet noch an dieses zugestellt worden ist. Die Erklärung des Ausscheidens aus der Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 9 zweiter Teilstrich KStG 1988 ist ein "contrarius actus" zur Unterfertigungspflicht des Gruppenantrages iSd § 9 Abs. 8 erster und zweiter Teilstrich KStG 1988…

UFSL RV/0581-L/09Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung: bedarf der Schriftlichkeit gemäß § 6 Abs. 3 UStG iVm § 85 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…Erklärung sei weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus dem UStG RL-Kommentar ein Schriftlichkeitserfordernis auszumachen. In der Literatur werde dazu vereinzelt vertreten, dass der Widerruf der Optionserklärung als contrarius actus wohl den selben Regeln unterliegen würde, wie sie für die Verzichtserklärung anzuwenden seien (Ruppe, Umsatzsteuergesetz…

UFSL RV/0074-L/091. Prüfung hinterzogener Abgaben als Vorfrage 2. Keine Verjährung auf Grund der Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 BAO 3. Wiederaufnahme und Sachbescheide im Rahmen eines "Sammelbescheides" 4. Nichtbescheid mangels eines Hinweises auf § 101 Abs. 3 BAO (Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 2/2

…auf ein Verfahren betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung gem. § 188 BAO ist, verglichen mit dem Feststellungsbescheid, der contrarius actus und unterliegt deshalb denselben Rechtsnormen wie der Feststellungsbescheid (VwGH vom 12.9.1996, 96/15/0161; 27.6.1991, 91/13/0002; 24.9.1996…