…Beurteilung miteinzubeziehen und zu unterscheiden, ob bei der möglichen Anwendung des § 9 ErbStG von einer Verfügung im Sinne einer vom Erblasser als bindend gedachten Anordnung oder von einem bloßen Wunsch des Erblassers, mit dem den Beteiligten ein bestimmtes Verhalten nahegelegt werden soll, gesprochen werden kann …
…Beurteilung miteinzubeziehen und zu unterscheiden, ob bei der möglichen Anwendung des § 9 ErbStG von einer Verfügung im Sinne einer vom Erblasser als bindend gedachten Anordnung oder von einem bloßen Wunsch des Erblassers, mit dem den Beteiligten ein bestimmtes Verhalten nahegelegt werden soll, gesprochen werden kann …
…Beurteilung miteinzubeziehen und zu unterscheiden, ob bei der möglichen Anwendung des § 9 ErbStG von einer Verfügung im Sinne einer vom Erblasser als bindend gedachten Anordnung oder von einem bloßen Wunsch des Erblassers, mit dem den Beteiligten ein bestimmtes Verhalten nahegelegt werden soll, gesprochen werden kann …
…und ein allfälliges Studium der Kinder beinhalten", lässt (dem Wesensmerkmal eines "Wunsches" entsprechend) erkennen, dass die Lebensgefährtin des Bw. keine bindende Anordnung treffen sondern dem Bw. ein bestimmtes Verhalten nahe legen wollte. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 9 ErbStG sind daher auch aus diesem…
…vom 26. Februar 2004 ist das Finanzamt zutreffend davon ausgegangen, dass der Erblasser eine bindende Anordnung getroffen hat, sodass der Erwerb von Todes wegen durch Vermächtnis vom Ehegatten herrührt, sodass die Steuerklasse I zur Anwendung kommt und die weitere Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung gemäß § 17…
…Toilettenanlage nicht berücksichtigt (69,20; 728,30). Anzumerken ist hierzu, dass das von Ihnen zitierte Steuerbuch 2008 sicherlich keine für den UFS bindende Rechtsquelle darstellt. Auffallend ist, dass eine Fäkalienhebeanlage am 29.10.2008 von der Firma J abgeholt wurde. Die Rechnung über die Arbeitsleistung…
…ergänzen ist (siehe Fucik/Kloiber, AußStrG § 183 Rz. 1 und 2). Die Anordnung der Verbücherung in der Einantwortungsurkunde ist für die abgabenrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung (siehe VwGH 13.5.71, 0147/71). So ist es erbschaftsteuerrechtlich auch ohne Bedeutung, dass zur Vornahme der Eintragung des…
…Strafurteil blieb unangefochten und ist am 21. November 2001 in Rechtskraft erwachsen. Für die strafrechtliche Ahndung der in den Jahren 1992 bis 1996 auf Grund getätigter Schwarzlohnzahlungen verkürzten Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag war wegen ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht das Gericht zuständig. Diesbezüglich wurde daher am 3…
Hätte die Behörde die nach dem Grundstückserwerb durch H.XY erst zu tätigenden Erfordernisse und die zeitlich aufgrund behördlicher Anordnungen schrittweise erforderlichen Aktivitäten entsprechend mitverfolgt oder zumindest nach der von uns in der Ersteingabe gelieferten Beschreibung ernsthaft nachzuvollziehen versucht, hätte sie erkennen müssen, dass diese…
…im Wege der Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2002. Das Berufungsverfahren wurde zu mehreren Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ausgesetzt. Über die Berufung wurde erwogen: Mit Erkenntnis vom 28.5.2009 Zl 2009/15/0100 hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass die Anordnung des § 12 Abs…
…Berufungswerbers (Bw) an. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass der Bescheid seinem ganzen Inhalte nach infolge Rechtswidrigkeit angefochten werde. Voranzustellen sei, dass über den zugrunde liegenden Sachverhalt bereits eine rechtskräftige und bindende Entscheidung, nämlich die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, AußensteIle Wien…
…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
…Der Nachlass wurde dem erblasserischen Bruder eingeantwortet. Der Berufungswerber (Bw), Herr H, erhielt auf Grund der erblasserischen Anordnung im Testament vom 30. Mai 1986 diversere Legate (Fruchtgenuss- und Wohnungsgebrauchsrechte), welche er angenommen hat. Mit Bescheid vom 29. November 1994 setzte das Finanzamt A die Erbschaftssteuer…
…Der Nachlass wurde dem erblasserischen Bruder eingeantwortet. Der Berufungswerber (Bw), Herr B., erhielt auf Grund der erblasserischen Anordnung im Testament vom 30. Mai 1986 diversere Legate (Fruchtgenuss- und Wohnungsgebrauchsrechte), welche er angenommen hat. Mit Bescheid vom 29. November 1994 setzte das Finanzamt A die Erbschaftssteuer…
…von Aufgaben des Staates oder einer Gebietskörperschaft" gleichzusetzen. Gefordert sei vielmehr, dass (auch) der Dienstnehmer selber Hoheitsakte im Sinne von Anordnungen setze, in welchen zwischen ihm als Organ der Gebietskörperschaft und dem Bürger ein Über- und Unterordnungsverhältnis bestehe, wie es bei der Erlassung von Bescheiden…
…selbst wenn vorsätzliches deliktisches Handeln vorliegt. Die in der Rechtsprechung vereinzelt vertretene und im vorliegenden Verfahren nicht bindende Rechtsmeinung, dass eine Entlassung aus der Gesamtschuld für einen Abgabenschuldner das Erlöschen der Schuld auch für alle übrigen Schuldner nach sich ziehen würde (VwGH 2.9.2008…
…ob und wann eine Betriebseinstellung erfolgen würde. Dem Finanzamt läge keine bindende Erklärung der Gesellschaft vor, dass mit dem (voraussichtlichen) Konzessionsende B-Z tatsächlich eine Betriebseinstellung mit dem Rückbau der Anlagen erfolgen und nicht eine Verlängerung der Konzession und eine Weiterführung des Unternehmens geplant sein…
… 311 Abs.1 BAO). Unabhängig von Anbringen der Parteien kann aber kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung von Bescheiden (und somit eine Entscheidungspflicht) bestehen. So bestehen zB. amtswegige Pflichten zur Bescheiderlassung bei der Anpassung abgeleiteter Bescheide wegen nachträglicher Änderung von Grundlagenbescheiden gemäß…
…erfüllt. Hätte der Gesetzgeber die Voraussetzung dergestalt normiert, dass "volle Kalenderjahre" erforderlich wären, so hätte er eine andere Textierung im Gesetz vorsehen müssen. Wolle man die gesetzliche Anordnung dahingehend auslegen, dass "drei Wirtschaftsjahre" als Voraussetzung anzusehen sind, so habe der Bw. auch diese Voraussetzung erfüllt…