…nicht dem Wesen der Versicherung im wissenschaftlichen Sinne und nicht dem Versicherungsverhältnis im Sinne des VersStG. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung über die Gewährung der Leistung nicht nach freiem Belieben, sondern nach billigem Ermessen (§ 315 dBGB) getroffen werden muss. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz…
…nicht dem Wesen der Versicherung im wissenschaftlichen Sinne und nicht dem Versicherungsverhältnis im Sinne des VersStG. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung über die Gewährung der Leistung nicht nach freiem Belieben, sondern nach billigem Ermessen (§ 315 dBGB) getroffen werden muss. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz…
…zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren ist, vom Vereinsausschuss aufgrund eines in den Vereinsstatuten detailliert geregelten Verfahrens nach freiem Ermessen getroffen wird. Die von den Mitgliedern der Bw. gezahlten Beiträge bzw. Umlagen der Jahre 2005…
…der Tatsache, dass er immer noch als Geschäftsführer der GmbH eingetragen sei, gehandelt habe. Außerdem wäre es wider billiges Ermessen, trotz der dem Finanzamt bekannten Tatsachen, ihn als Geschäftsführer haftbar zu machen. Er beantrage deshalb die Aufhebung des Bescheides. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Dezember 2000…
…ermitteln können. Zumindest hätte er die betroffenen Gesellschafter zum vorgeworfenen Sachverhalt befragen müssen. Das habe er verabsäumt. Daher stelle der ganze Prüfungsvorgang mit den daraufhin erlassenen Bescheiden einen Willkürakt der Behörde dar und verletze den Bw. in seinen verfassungsrechtlich gewährten Rechten. Der Bw. sei auch…
…ermitteln können. Zumindest hätte er die betroffenen Gesellschafter zum vorgeworfenen Sachverhalt befragen müssen. Das habe er verabsäumt. Daher stelle der ganze Prüfungsvorgang mit den daraufhin erlassenen Bescheiden einen Willkürakt der Behörde dar und verletze den Bw. in seinen verfassungsrechtlich gewährten Rechten. Der Bw. sei auch…
…endgültige Beurteilung der Betätigung als Einkunftsquelle. Das gesetzlich eingeräumte Ermessen (arg.: "kann ...") ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben. Die Bw. haben die Ernsthaftigkeit ihrer auf Gewinnerzielung gerichteten Betätigung und die reale Möglichkeit hiezu mit tauglichen Beweisen untermauert. Ihr billiges Interesse am Erlangen von Rechtssicherheit…
…hätten Herr Ni und Herr L. einen Besprechungstermin mit der Steuervertretung am Flughafen Hohenems gehabt. Damit habe der Aufenthalt in Hohenems kurz gehalten werden können. Der Fiat sei ein billiges Fahrzeug und werde dazu benutzt, ein Fahrzeug alleine abzuholen. Man habe dieses Auto längere Zeit…
…00 bestanden, die als eigenkapitalersetzend einzustufen seien (GA Seite 4). Der Bw habe somit auf eigene Forderungen in beträchtlicher Höhe zugunsten der Abgabepflichtigen verzichtet. In dem angefochtenen Haftungsbescheid werde mit Blick auf die Verpflichtung zur Ausübung von billigen Ermessen (§ 20 BAO) nichts angeführt, was die…
…1999, V R 76/98). Wie schon angesprochen, lässt die diesbezügliche Verordnungsbestimmung den Finanzbehörden für die Ausübung von billigem Ermessen (wie von der Bw. beantragt) keinerlei Spielraum und enthält die Verordnung selbst für die Berücksichtigung von (fehlenden) Verschuldensmomenten keine geeigneten Grundlagen. Zur Beseitigung von Rechtsnachteilen…
…10.1999, V R 76/98). Wie schon angesprochen, lässt die diesbezügliche Verordnungsbestimmung den Finanzbehörden für die Ausübung von billigem Ermessen (wie vom Bw. begehrt) keinerlei Spielraum und enthält die Verordnung für die Berücksichtigung von (fehlenden) Verschuldensmomenten keine geeigneten Grundlagen. Zur Beseitigung von Rechtsnachteilen, die…
…immer der richterlichen Aufteilung unterliege. Damit seien die Ehegatten immer zumindest gleichteilige wirtschaftliche Eigentümer einer Ehewohnung. Ohne Vereinbarung würde im Scheidungsfall das Gericht nach billigem Ermessen über die Aufteilung der Ehewohnung beschließen. Dabei wären alle Varianten denkbar: Teilung des bücherlichen Eigentums ... Übertragung der gesamten Ehewohnung…
…1999, V R 76/98). Wie schon angesprochen, lässt die diesbezügliche Verordnungsbestimmung den Finanzbehörden für die Ausübung von billigem Ermessen (wie von der Bw. beantragt) keinerlei Spielraum und enthält die Verordnung für die Berücksichtigung von (fehlenden) Verschuldensmomenten keine geeigneten Grundlagen. Zur Beseitigung von Rechtsnachteilen, die…
…der Haftung befreien sollte, wäre dies jedenfalls in billigem Ermessen der Behörde zu berücksichtigen und der Haftungsbetrag dementsprechend zu mindern. Es werde daher beantragt, den Haftungsbescheid aufzuheben bzw. in eventu den Haftungsbetrag gemäß billigem Ermessen zu reduzieren. Mit gesondertem Schreiben vom 7. August 2012 brachte…
…Rechtslage). Wie schon angesprochen, lässt die diesbezügliche, richtlinienkonform umgesetzte innerstaatliche Verordnungsbestimmung den Finanzbehörden für die Ausübung von billigem Ermessen (wie vom Bw. beantragt) keinerlei Spielraum und enthält die Verordnung selbst für die Berücksichtigung von (fehlenden) Verschuldensmomenten keine geeignete Grundlage. Das Vorliegen fehlender technischer Voraussetzungen im…
…der allenfalls nicht abzugsfähig sei. Da die steuerliche Auswirkungen als geringfügig anzusehen seien, sie nach billigem Ermessen eine Wiederaufnahme nicht gerechtfertigt. Zur Einkommensteuer 2008 wird vorgetragen, dass die Bw weiters Einkünfte aus schriftstellerischer Arbeit erwirtschaftet habe, weil sie neben der reinen Vortragstätigkeit auch Kursunterlagen erstelle…
…nicht dem Wesen der Versicherung im wissenschaftlichen Sinne und nicht dem Versicherungsverhältnis im Sinne des VersStG. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung über die Gewährung der Leistung nicht nach freiem Belieben, sondern nach billigem Ermessen (§ 315 dBGB) getroffen werden muss. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz…
…wie z. B. die Verbriefung. Die Änderung erfolgt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Genussrechtsinhaber. Der Beschluss über die Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft. ..................................." Die von der Bw. weiters vorgelegten Genussrechtsbedingungen vom 29.12.2006 X…
…lässt die diesbezügliche, richtlinienkonform umgesetzte innerstaatliche Verordnungsbestimmung den Finanzbehörden für die Ausübung von billigem Ermessen keinerlei Spielraum und enthält die Verordnung selbst für die Berücksichtigung von (fehlenden) Verschuldensmomenten keine geeignete Grundlage. Auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung wird ergänzend verwiesen. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage war…
…Rechtslage). Wie schon angesprochen, lässt die diesbezügliche, richtlinienkonform umgesetzte innerstaatliche Verordnungsbestimmung den Finanzbehörden für die Ausübung von billigem Ermessen (wie von der Bw. beantragt) keinerlei Spielraum und enthält die Verordnung selbst für die Berücksichtigung von (fehlenden) Verschuldensmomenten keine geeignete Grundlage. Auf die dahingehenden Ausführungen in…