…freien Stücken entschlossen hat (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294). Gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für ein angemessenes Begräbnis zu den bevorrechteten Verbindlichkeiten des Nachlasses. Diese Aufwendungen sind in erster Linie - bevorzugt - aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten (vgl…
…Lasten auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen verwertbaren, zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten (vgl. Dittrich-Tades…
…September 2004 mit € 12.762,60 angesetzt. Als bevorrechtete Verbindlichkeiten wurden danach Begräbniskosten in Höhe von € 3.236,00 und Nebenspesen zum Begräbnis in Höhe von € 1.855,55 angesetzt (insgesamt € 5.091,55). Nach Abzug der Forderung der Bw als…
…auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis gehören. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten (vgl. Dittrich-Tades…
…Erbfallsschulden) auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen verwertbaren, zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten (vgl. Dittrich-Tades…
…Liegenschaftsanteile seien zur Gänze mit Bankverbindlichkeiten der V bzw. B belastet gewesen. Die Banken seien daher bevorrechtete Gläubiger gewesen. Der gesamte Verkaufserlös der jeweiligen Liegenschaftsanteile habe zur Lastenfreistellung daher für die Tilgung der Bankverbindlichkeiten verwendet werden müssen. Neben diesen Bankverbindlichkeiten hätten auch noch weitere Lieferantenverbindlichkeiten…
…Weiters ist festzustellen, dass Begräbniskosten gemäß § 549 ABGB zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses gehören und aus den Aktiva desselben - als bevorrechtete Verbindlichkeit - zu bestreiten sind. Reichen die Aktiva des Nachlasses nicht aus, um die Begräbniskosten zu begleichen, kann die Bestreitung der Begräbniskosten durch einen Erben…
…des Erblassers an der D-KEG laut angeführter Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens, anteilig € 35.346,- 2.) Verbindlichkeiten gegenüber der RK-regGenmbH von € 7,31 3.) bis 7.) Bestattungs-, Friedhofs- und Totenmahlkosten von insgesamt € 4.111,02. Nach Gegenüberstellung dieser…
…Rückstände bei Sozialträgern bezahlt und sodann, aufgrund einer zwischenzeitig getroffenen Vereinbarung, weitere Verbindlichkeiten bei der ASK und der RLB durch Überweisung eines Betrages von 83.203,76 € getilgt. Der verbleibende Restbetrag wurde zur teilweisen Begleichung sonstiger Forderungen verwendet. Eine Auszahlung an die erbserklärten Erben…
…Rückstände bei Sozialträgern bezahlt und sodann, aufgrund einer zwischenzeitig getroffenen Vereinbarung, weitere Verbindlichkeiten bei der ASK und der RLB durch Überweisung eines Betrages von 83.203,76 € getilgt. Der verbleibende Restbetrag wurde zur teilweisen Begleichung sonstiger Forderungen verwendet. Eine Auszahlung an die erbserklärten Erben…
…Rückstände bei Sozialträgern bezahlt und sodann, aufgrund einer zwischenzeitig getroffenen Vereinbarung, weitere Verbindlichkeiten bei der ASK und der RLB durch Überweisung eines Betrages von 83.203,76 € getilgt. Der verbleibende Restbetrag wurde zur teilweisen Begleichung sonstiger Forderungen verwendet. Eine Auszahlung an die erbserklärten Erben…
…27. Juli 1999 wurde über das Vermögen der Firma B-KG der Ausgleich eröffnet. Das Finanzamt Bruck/Leitha meldete in der Folge im Ausgleichverfahren nicht bevorrechtete Forderungen nach zweimaliger Einschränkung in Höhe von ATS 2,070.392,77 an. Darin enthalten waren u.a. die…
…Höhe von € 2.807,20 bildet. Der Nachlass der Mutter des Bw. sei vom Notar mit € 1.323,70 festgestellt worden und der Bw. habe das Erbe aufgrund der offenen Verbindlichkeiten des Pensionistenheimes zu Gunsten des Heimes nicht angetreten. Der Bw. gab an…
…Schreiben vom 30. November 2004 die Aufrechnung erklärt habe, mit der Ausgleichsforderung des Finanzamtes aufgerechnet werden könne. Tatsächlich habe die Aufrechnung mit bevorrechteten Forderungen (sohin nicht Ausgleichsforderungen) des Finanzamtes zu erfolgen. Zutreffenderweise berufe sich das Finanzamt zur Begründung der Aufrechnung auf § 1438 ABGB. Dabei übersehe…
…Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschuld verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden offenbar schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt worden wären, sei von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auszugehen. Ein mangelndes Verschulden an…
…Dabei zeige sich, dass dem Finanzamt im angeführten Zeitraum rund 32 % der aufgelaufenen Verbindlichkeiten bezahlt worden wären, während die Bankengläubiger lediglich 4,4 % ihrer aufgelaufenen Verbindlichkeiten getilgt erhalten hätten. Lediglich bevorrechtete Gläubiger (Zug um Zug Geschäfte etc.) hätten höhere Prozentsätze erhalten. Eine Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes…
…den Ausführungen des Unabhängigen Finanzsenates hat sich der Bw. nicht mehr geäußert. Begräbniskosten gehören nach § 549 ABGB zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind - als bevorrechtete Verbindlichkeit - aus den Aktiva desselben zu bestreiten. Reichen die Aktiva des Nachlasses nicht aus, um die Begräbniskosten zu begleichen…
…Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 549 ABGB Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören, welche vorrangig aus den vorhandenen Nachlassaktiva zu bestreiten seien. Laut Verlassenschaftsakt hätten im gegenständlichen Fall die vorhandenen Aktiva € 11.667,58 betragen. Das Nachlassvermögen sei mit dem Verkehrswert zu bewerten…
…keinen Geburtstag, diese würden nur natürlichen Personen zugewiesen. Die Rückstandsaufgliederung sei nicht unterfertigt und als reiner Formularausdruck zu werten. Den Bw. treffe an möglichen Verbindlichkeiten der Gesellschaft keine Schuld. Die Gesellschaft habe bereits seinerzeit nicht die liquide Mittel gehabt, die Steuern zu bezahlen. Eine Ungleichbehandlung…
…Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Diese Begräbniskosten sind eine bevorrechtete Verbindlichkeit des Nachlasses und daher in erster Linie aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten. Der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht…