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UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/07Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.01.2008

…Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befunden hätte. Solche Gründe sind auch für den Unabhängigen Finanzsenat aus dem vom Zollamt vorgelegten Akt nicht erkennbar. Abschließend wird daher festgestellt, dass im gegenständlichen Verfahren kein besonderer Fall im Sinne des Art. 239 Abs. 1 ZK vorliegt. Da…

UFSZ3K ZRV/0197-Z3K/10Abweisung eines nach einem Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung gestellten Erstattungsantrages nach Art 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.01.2012

…verlangt bezüglich des Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des Art 239 ZK grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Huchatz in Witte, Zollkodex5 Rz 30 zu Artikel 239). Nach einem Urteil des…

UFSZ1W ZRV/0046-Z1W/02Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.11.2005

…Witte, Rz 8 Vor Art. 220). Ein besonderer Fall liegt nach der Rechtsprechung des EuGH dann vor, wenn der betroffene Wirtschaftsbeteiligte im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmeern sich in einer außergewöhnlichen Situation befindet (EuGH vom 25. Februar 1999, C-86/97, ZfZ…

UFSZ1W ZRV/0295-Z1W/07Erstattung von Zollabgaben nach Art. 239 Abs.1 erster Anstrich ZK, bei denen eine Präferenzbegünstigung bestanden hätte. Offensichtliche Fahrlässigkeit eines Beteiligten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.09.2010

…den "gewöhnlichen" Fall eines solchen Erstattungsverfahrens, während der 2. Anstrich ein Erstattungsverfahren bei Vorliegen besonderer Umstände (Art. 905 ZK-DVO) meint, bei denen sich der Wirtschaftsbeteiligte im Vergleich zu einer vergleichbare Tätigkeiten ausübenden Person in einer außergewöhnlichen Situation befindet (z.B. Zollschuld eines verdeckten Ermittlers…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/03Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2006

…der Bf. entspricht daher jener aller übrigen Wirtschaftbeteiligten, da auch bei diesen die gesetzlich geschuldeten, jedoch nicht erfassten Abgabenbeträge nachträglich buchmäßig zu erfassen sind. Die Bf. befindet sich somit nicht in einer außergewöhnlichen Situation, ein besonderer Fall liegt somit nicht vor. Tatsache ist, dass Abfertigungen…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ3K ZRV/0029-Z3K/11Pflichtverletzung im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.07.2012

…in einer außergewöhnlichen Situation befindet und dass er ohne diese Umstände den Nachteil, der in der Nacherhebung der Zölle liegt, nicht erlitten hätte. Für die sonstige Eingangsabgaben und anderen Geldleistungen gelten gemäß § 83 ZoIlR-DG, dass ein besonderer Fall in diesem Zusammenhang dann gegeben ist…

UFSZ3K ZRV/0213-Z3K/12Kein Zollerlass aus Billigkeit nach dem vorschriftswidrigen Verbringen eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.09.2013

…der Entscheidungspraxis der Kommission zu Art 239 ZK. Der EuGH verlangt bezüglich des Vorliegens besonderer Umstände grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Huchatz in Witte, Zollkodex5 Rz 30 zu Artikel 239)…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ2L ZRV/0090-Z2L/09Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2010

…1999 C-61/98. Das Vorliegen eines derartigen besonderen Falles ist jedoch nicht zu erkennen. Der Lenker des Lastkraftwagens befand sich beim vorschriftswidrigen Verbringen im Vergleich zu anderen Lenkern in keiner außergewöhnlichen Situation. Auf die Situation der Bfin kommt es im vorliegenden Fall nicht an…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ1W ZRV/0002-Z1W/09Aufhebung gemäß § 289 Abs. 2 BAO, weil ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.03.2009

…offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Für das Vorliegen besonderer Umstände verlangt der EuGH grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsbeteiligte im Hinblick auf die, in seiner Person entstandene Zollschuld, im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsbeteiligten in einer außergewöhnlichen Situation befunden hat (vgl…

UFSZ2L ZRV/0018-Z2L/04Erstattung von Eingangsabgaben wegen Unbilligkeit nach Lage der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2004

…sodass der Sachverhalt anhand der Billigkeitsklausel im Art.905 Abs.1 ZK-DVO (besonderer Fall, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt) zu beurteilen ist. Für diese besonderen Fälle hat der österreichische Gesetzgeber im …

UFSZ2L ZRV/0135-Z2L/09Abweisung eines Erstattungsantrages nach Art. 239 ZK mangels Vorliegens besonderer Umstände in Bezug auf die Einreihung von Videokameras
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.01.2011

…Tarifpositionen in Verbindung mit den durchgeführten Kontrollen, bei welchen die Tarifierung nie beanstandet wurde, und dem Umstand, dass dem Antragsteller durch die unrichtigen Anmeldungen ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden sei, verwirklicht der vorliegende Sachverhalt einen besonderen Fall im Sinne des Art. 899 ZK-DVO. Aufgrund…

UFSZ3K ZRV/0316-Z3K/10Erlass von Eingangsabgaben nach Formverstößen in einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung durch eine Privatperson im Reiseverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)22.03.2011

…einen "besonderen Fall" im Sinne des Art. 899 Abs.2 ZK-DVO darstellt. Der EuGH verlangt nach dem Urteil vom 25. Feber 1999, RS. C-86/97, dass sich der betroffene Wirtschaftsbeteiligte im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation…

UFSZ2L ZRV/0132-Z2L/07Erstattung gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.11.2008

…Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich sind, ist nicht erkennbar. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich daher im hier zu beurteilenden Fall der Auffassung der Zollbehörde an, die in Anlehnung an Entscheidungen der Kommission (REM 4/93, REM 8/93, REM 12/93) das Vorliegen eines besonderen Falles verneinte…

UFSW RV/1155-W/07Kinderbetreuung einer berufstätigten alleinerziehenden Mutter von 3 Kindern durch Au-Pair als außergewöhnliche Belastung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände eine außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG nach sich ziehen könne. Insbesondere seien solche Aufwendungen kein Grund für eine Steuerermäßigung, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen in der Regel die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nicht mehr als außergewöhnlich erscheinen ließen…

UFSZ1W ZRV/0007-Z1W/11Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung der Zollschuld gemäß Art. 905 ZK-DVO vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2012

…Übrigen hat die Prüfung der Frage des Vorliegens eines besonderen Falles im unionsweiten Kontext zu erfolgen (EuGH 17.2.2011, C-494/09 Rz. 61). Da es europaweit zahlreiche große Speditionsunternehmen gibt, die zweifellos ebenfalls qualifiziertes Personal beschäftigen, ist insofern eine außergewöhnliche Situation der Bf…

UFSK RV/0447-K/02Unbilligkeit, Abgabennachsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2004

…angesichts des monatlichen Nettoeinkommens die Entrichtung von Schulden mit wirtschaftlichen Einschränkungen verbunden wäre. Das jedoch diese Einhebungsmaßnahme zu einer derart außergewöhnlichen wirtschaftlichen Situation führt, welche die Existenzgrundlage der Bw. gefährdet, ist bei der vorliegenden Sachlage nicht anzunehmen. Es ist in gegenständlichem Sachverhalt nämlich davon auszugehen…