RIS AI
684 Treffer121 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0045-G/03Stellen Aufwendungen für ein NLP Practitioner-Training Seminar bei einem in einer Personalabteilung als Personalentwickler tätigen Abgabepflichtigen Werbungskosten dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…auch im beruflichen Umfeld genutzt werden können, zu der Erkenntnis, dass es sich bei dem von der Berufungswerberin besuchten Seminar (NLP Practitioner-Training) mit Sicherheit nicht um eine berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung für Personen in Personalabteilungen bzw. für Personalentwickler handelt. Die Ausführungen des Arbeitgebers der Berufungswerberin dahingehend…

UFSW RV/2025-W/10NLP-Lehrgänge einer Leiterin der Vertragsrechtsabteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2011

…die juristische Ausbildung und die bisherige Berufserfahrung waren für die damalige Tätigkeit der Bw. von wesentlicher Bedeutung. Eine berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung für eine Leiterin einer Vertragsrechtsabteilung lag nicht vor, was auch aus dem Umstand abgeleitet werden kann, dass die Lehrgänge von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht wurden…

UFSL RV/1600-L/021. NLP-Practitioner-Ausbildungskosten einer Assistentin der Geschäftsleitung als Werbungskosten; 2. Freibetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 wenn Wohnort in der Verordnung genannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…ist mit Sicherheit zu schließen, dass es sich bei der besuchten NLP-Practitioner-Ausbildung um keine berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung aber auch um keine damit zusammenhängende Ausbildungsmaßnahme für Assistenten der Geschäftsleitung handelt. Bei diesem Sachverhalt kommt der unabhängige Finanzsenat zu dem Ergebnis, dass nach den oben dargestellten…

UFSL RV/0273-L/05Werbungskosten einer Religionslehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2006

…und Fortbildungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Yoga an der VHS) vom religionspädagogischen Institut (RPI) speziell für Religionslehrer und Kindergärtnerinnen vorgeschrieben werden würden. Vielleicht hätte man zuwenig bedacht, dass speziell Religionsunterricht neben der fachlichen Kompetenz ein entsprechendes Persönlichkeitsprofil des Religionslehrers erfordere, und deshalb auch vom berufsspezifischen Institut…

UFSG RV/0307-G/09Die Aufwendungen für einen NLP-Professional-Practitioner-Kurs stellen keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…beruflichen Umfeld genutzt werden können, zu der Erkenntnis, dass bei der von der Berufungswerberin besuchten Fortbildung (NLP Professional-Practitioner-Kurs) mit Gewissheit eine berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung für sie als bei der AB AG berufstätige Führungskraft nicht vorliegt. Die Berufungswerberin führt zwar aus, dass ihr Wissen aus…

UFSG RV/0304-G/10Die Aufwendungen eines Manager Plant Systems für ein NLP Master Practitioner Seminar sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2011

…beruflichen Umfeld genutzt werden können, zu der Erkenntnis, dass bei der vom Berufungswerber besuchten Fortbildung (NLP Master Practitioner und NLP-Practitioner Zertifikat) mit Gewissheit eine berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung für als Manager Plant Systems berufstätige Personen nicht vorliegt. Der Berufungswerber führt selbst aus, dass ein großer Anteil…

UFSL RV/2040-L/02Wirtschaftsenglisch- und Konfliktberaterkurs eines Assistenten der Geschäftsleitung eines international tätigen Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…Daraus ist mit Sicherheit zu schließen, dass es sich bei der besuchten Ausbildung um keine berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung und um keine damit zusammenhängende Ausbildungsmaßnahme für einen Assistenten der Geschäftsleitung handelt. Es ist aber, da der Umgang mit Konflikten und die Fähigkeit aus der Lösung des Konfliktes…

UFSK RV/0315-K/02Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen und Sprach(kurs)reisen einer Lehrerin für Wirtschaftsfächer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.02.2004Teil 1/2

…dass hinsichtlich der Teilnahme der Bw. am EU-Nachfolgeseminar in Portugal 1996, in Kopenhagen 1997 und an der Studienreise nach Irland 1998 keine rein berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung vorgelegen sei. Wie die ergänzende Ermittlungen erneut bestätigt hätten, sei der Schwerpunkt der Studienreisen in der Besichtigung von diversen…

UFSK RV/0315-K/02Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen und Sprach(kurs)reisen einer Lehrerin für Wirtschaftsfächer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.02.2004Teil 2/2

…Juli 1998, keine rein berufsspezifische Fortbildungsveranstaltung habe erblickt werden können und folglich die Kosten für diese Reisen nicht im Rahmen von Werbungskosten steuerlich Berücksichtigung finden konnten. Die Ausführungen des Finanzamtes in den angefochtenen Bescheiden zeigen klar und unmissverständlich auf, dass die Abgabenbehörde erster Instanz davon…

UFSK RV/0314-K/02Aufwendungen im Zusammenhang mit NLP-Kursen einer Berufsorientierungstrainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.03.2005Teil 1/2

…Lebensführung dieser Personen zu Gute. Daraus ergibt sich für den UFS die Tatsache, dass es sich bei den in Rede stehenden NLP-Kursen um keine "berufsspezifische Fortbildungsveranstaltungen" sondern um eine "Ausbildung" gehandelt hat. Dies geht auch aus den vielen Referenzen von NLP-Kursteilnehmern (siehe: http…

UFSL RV/0135-L/11Werbungskosten einer Hotelmanagerin (Fortbildungskosten, insbes. für NLP-Seminare, Einzelcoachings, Imageberatung, Tagesgebühren und Fahrtkosten im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen; Arbeitsmittel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind (zB Aufwendungen einer Restaurantfachfrau im Zusammenhang mit dem Besuch eines Lehrganges für Tourismusmanagement). Bezüglich der Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung gilt: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen…

UFSK RV/0307-K/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Lehrgang mit allgemeinen Wirtschaftsthemen (und Schwerpunkt auf Frauen) als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…dass diese der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dienen müssten. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen würden, sie zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur die berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich…

UFSL RV/0990-L/08Kosten für NLP-Kurs (als Ausbildungsmodul für NLP-Resonanz-Coach) als Fortbildungskosten einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde bzw. als Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…nicht "umfassend" sein muss: Dies hat zur Folge, dass auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind.) Beispiele für abzugsfähige Fort- und Ausbildungsaufwendungen sind: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch einer HTL (Elektrotechnik) durch einen Elektriker, Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Architekturstudium eines Baumeisters (HTL…

UFSW RV/3305-W/09Seminarkosten (Avatar-Kurse f. Selbst-Entwicklung, Selbsterfahrung, Steigerung der Selbst-Bewusstheit) einer AHS-Lehrerin - keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…und Fortbildungsveranstaltungen besucht hat und für diese vom Unterricht freigestellt wurde. Dies gilt für die Jahre 2005-2009" vermag an der o.a. Beurteilung nichts zu ändern. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Aufwendungen für die Kurse 1. - 4. in Wien, BRD und Holland keine berufsspezifischen…

UFSG RV/0347-G/03Kursbeiträge für NLP-Ausbildung stellen keine 'Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2004

…Entscheidungsgründe Die Bw. ist Leiterin des L. vom XXX. Im Jahr 2001 hat sie an den folgenden vom Institut für strukturelle Wahrnehmung veranstalteten Fortbildungsveranstaltungen zum "NLP Practitioner" teilgenommen: NLP-Practitioner Block 1 (Grundlagen & Zielfindung), NLP-Practitioner Block 2 (Präzisionsfragen und Ankertechniken), NLP-Practitioner Block 3…

UFSF RV/0403-F/08Coachingkurs als Fortbildung eines leitenden Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.05.2012

…aufgehoben. Begründung Mit den Einkommensteuerbescheiden vom 19. Juni 2008 betreffend die Kalenderjahre 2003 und 2004 wurde vom Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und ua begründend ausgeführt, dass es sich beim WIFI Coach Kurs um eine allgemeine Ausbildung handle (keine berufsspezifische Fortbildung). Die diesbezüglichen Kosten (Literatur, Kurskosten…

UFSF RV/0404-F/08Berufsfortbildungskosten betreffend Shiatsu-Ausbildung einer diplomierten Behindertenpädagogin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…vom 13. Mai 2008 wurde die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 durchgeführt und hiezu ua begründend ausgeführt, dass es sich bei der Ausbildung zur ai-Praktikerin um keine berufsspezifische Fortbildung handle. Diese Ausbildung richte sich an Angehörige von Heil- und Sozialberufen und interessierte Laien. Die…

UFSS RV/0689-S/09Kommunikationstraining für einen diplomierten Krankenpfleger und Pädagogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…nur denkbaren Berufsgruppen waren bereits in unseren Kursen und Seminaren vertreten." Der Homepage des xxxxx-Institutes ist klar zu entnehmen, dass es sich bei dessen Kursen und Seminaren um keine berufsspezifischen Fortbildungsveranstaltungen handelt. Die Seminare sind laut Eigendefinition "prinzipiell für alle Alters- und Berufsgruppen geeignet"…

UFSL RV/1079-L/08Erlebnispädagogik-Lehrgang kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Pädagogen als Fortbildungsaufwand berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2010

…könne von keiner berufsspezifischen Ausbildung gesprochen werden. Mit Eingabe vom 11. September 2009 wurde innerhalb offener Frist der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt (Vorlageantrag gem. § 276 (2) BAO). Folgende Werbungskosten seien nicht zum Abzug zugelassen worden: Fortbildungsveranstaltungen: 1…

UFSW RV/0650-W/09Fortbildungskosten und Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…als Fortbildungskosten. In der fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass lt. Fachliteratur "die Fortbildung im Unterschied zu einer Umschulung nicht umfassend sein kann, auch einzelne berufsspezifische Bildungselemente führen zu abzugsfähigen Aufwendungen. Ein weiteres Merkmal, dass gegeben ist, ist die Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher…