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UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/2

…Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit (siehe LStRI. RZ 359). Eine berufliche Notwendigkeit der Aufwendungen ist daher bei Ihrem Seminar nicht gegeben (keine Kostenübernahme und keine Dienstfreistellung durch den Dienstgeber, kein homogener Teilnehmerkreis). Gemäß § 20 (1) 2 lit. a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 2/2

…die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten nicht ausreichen. Wie oben dargelegt ist im vorliegenden Fall eine Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung nicht möglich. Die "berufliche Notwendigkeit" für die geltend gemachten Aufwendungen ist daher nicht gegeben…

UFSW RV/1730-W/08Aufwendungen für Sportgeräte bzw. für die Ausbildung zum Übungsleiter: ohne berufliche Veranlassung und berufliche Notwendigkeit liegen keine abzugsfähigen Aufwendungen vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2008

…eine Anerkennung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen erforderlichen Voraussetzungen der beruflichen Veranlassung sowie der beruflichen Notwendigkeit sind nicht gegeben, sodass weder Aus- noch Fortbildungskosten vorliegen. Auch Umschulungsmaßnahmen liegen nicht vor, da keine umfassende Bildungsmaßnahme gegeben ist, die auf die Ausübung eines anderen Berufes abzielt. Der Bw…

UFSL RV/0135-L/11Werbungskosten einer Hotelmanagerin (Fortbildungskosten, insbes. für NLP-Seminare, Einzelcoachings, Imageberatung, Tagesgebühren und Fahrtkosten im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen; Arbeitsmittel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vgl. VwGH 27.6.2000…

UFSK RV/0015-K/10Aufwendungen einer Krankenschwester für die Ausbildung zur Kreativtrainerin - Werbungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2011

…Der Unabhängige Finanzsenat gelangt daher zur Auffassung, dass eine auf die Berufsgruppe der Bw. abstellende Fortbildung im gegenständlichen Fall nicht gegeben war. In Anbetracht dieser Umstände wären die gegenständlichen Aufwendungen daher auf ihre berufliche Notwendigkeit hin zu untersuchen. Dabei ist entscheidend, ob die gesamten Aufwendungen…

UFSL RV/0334-L/11Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für besuchte Seminare im Bereich Persönlichkeitstraining und Weiterbildung für Führungskräfte, Selbständige und Berufsgruppen mit hohem sozialem Kompetenzanspruch als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten Veranlassung (VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096).…

UFSL RV/0397-L/04Aufwendungen für Persönlichkeitsentwicklung keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2005

…Wenn die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen, kommt es auch nicht darauf an, ob Fortbildungsmaßnahmen unvermeidbar oder freiwillig erfolgen. Ergänzend dazu führte der VwGH in der Entscheidung vom 29. November 1994, Zl. 90/14/0231 aus, dass dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit dann keine…

UFSK RV/0356-K/11Mediationsausbildung/BFI für Bilanzbuchhalterin abzugsfähige Fortbildungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.04.2012

…Mangels beruflicher Veranlassung bzw, Notwendigkeit (die Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen iZm Personalverrechnung gehöre zu den Aufgaben eines Bilanzbuchhalters, die Tätigkeit eines Mediators z.B. die Vermittlung in Konfliktfällen, gehöre nicht zu den Aufgaben der Bw./vgl. kwt.org.at) seien die Aufwendungen nicht…

UFSL RV/0083-L/061) Aufwendungen einer AHS-Lehrerin für die Fächer Englisch und Französisch für ein dreisemestriges Fachspezifikum im Rahmen der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin. 2) Geltendmachung von Aufwendungen für (zum Teil) fremdsprachige Literatur als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 1/2

… Aufteilungsverbot). Wenn Aufwendungen (Ausgaben) an den Bereich der privaten Lebensführung angrenzen und es im Einzelfall denkmöglich ist, dass sie durch die Lebensführung veranlasst sind, muss die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung durch die Notwendigkeit erfolgen. Bei Aufwendungen bei denen eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen…

UFSL RV/0990-L/08Kosten für NLP-Kurs (als Ausbildungsmodul für NLP-Resonanz-Coach) als Fortbildungskosten einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde bzw. als Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot (§ 20 EStG 1988) fallen. Für den Werbungskostencharakter ist grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen oder Ausgaben noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Die Notwendigkeit einer derartigen Aufwendung…

UFSL RV/1333-L/07Psychologische Bildungsmaßnahmen eines Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2011Teil 1/2

…komme es bei der Beurteilung als Werbungskosten nicht an, wenn die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen ließen. Dem Bw ist aufgrund dieser Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich darin beizupflichten, dass psychologische Bildungsmaßnahmen bei einem Lehrer in Ansehung seines Berufsbildes auch ohne Notwendigkeit Werbungskosten darstellen können…

UFSW RV/0412-W/13Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer eines Universitätsassistenten außerhalb des Wohnungsverbandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2013

…§ 20 Rz 19: "Die Entscheidung über die Zweckmäßigkeit von Aufwendungen muss dem Steuerpflichtigen überlassen bleiben."). Lässt ein Aufwand hingegen seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen, kommt dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit überhaupt keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. nochmals Zorn/Hörtnagl-Seidner in Hofstätter/Reichel…

UFSF RV/0004-F/09Abzugsfähigkeit der Aufwendungen einer sozialpädagogischen Betreuerin für persönlichkeitsentwickelnde Seminare als Fortbildungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2009

…können. Insofern bestehe in der Teilnahme an diesen Seminaren keine private Veranlassung, sondern eine berufliche Notwendigkeit, wobei nach ständiger Rechtsprechung des VwGH - die ebenfalls in die LStR 224 eingeflossen sei - bereits objektiv sinnvolle Aufwendungen zur Berufsfortbildung und damit zur Anerkennung als Werbungskosten genügen würden. Damit…

UFSW RV/4731-W/02Ausbildungskosten zum Integrativen Kinesiologen keine Werbungskosten bei Physiotherapeuten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…hatte, zu entscheiden und dazu ausgeführt, wenn die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen, es bei der Beurteilung als Werbungskosten nicht auf die Notwendigkeit ankomme. Auf die Notwendigkeit kommt es aber bei solchen Aufwendungen oder Ausgaben an, die ihrer Art nach die Möglichkeit einer…

UFSW RV/2577-W/07Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2007

…müsse der Bw. ein in Österreich abgeschlossenes Studium absolvieren und habe er zu diesem Zweck an der Wirtschaftsuniversität X. inskribiert und den Studienbeitrag bezahlt. Es handle sich um eine einschlägige fachliche Ausbildung und die berufliche Notwendigkeit im Hinblick auf seine Anstellung als Berufsanwärter sei eindeutig…

UFSK RV/0273-K/10Doktoratsstudium (internationales Programm) an einer slowakischen Universität - Frage der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012

…€ 471,74 bzw. € 431,49, weil sich der berufliche Zusammenhang derselben aus den vom Bw. vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei ergibt. Die als Sonderausgaben geltend gemachten Aufwendungen des Bw. waren im beantragten Ausmaß zu gewähren. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 5…

UFSL RV/0471-L/04Anerkennung der AfA für einen zweiten PC als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG bei einem Berufsschullehrer und EDV-Programmierer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2005

…Der Einschreiter habe sich im Kalenderjahr 2000 ein Notebook angeschafft, das nach Abzug eines entsprechenden Privatanteiles verteilt auf die Nutzungsdauer (2000 bis 2003) als Werbungskosten anerkannt worden sei. Es habe jedoch keine berufliche Notwendigkeit bestanden einen Personalcomputer als Zweitgerät zu erwerben. Um Aufwändungen als Werbungskosten…

UFSS RV/0292-S/05Abzugsfähigkeit der Kosten für einen Computer im privaten Haushalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…in Frage stellen, ob eine betriebliche Notwendigkeit vorliegt. Es sei zu untersuchen, ob eine betriebliche oder berufliche Nutzung tatsächlich auch ausgeübt wird. Selbst bei aktivierungspflichtigen Aufwendungen ist das Wirtschaftsgut bei Nichtnutzung vor Ablauf der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes nicht aus dem Betriebsvermögen auszuscheiden, wenn es sich…

UFSK RV/0208-K/04Fortbildungskosten einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006Teil 1/2

…ist darauf hinzuweisen, dass der Steuerpflichtige für das Vorliegen von Werbungskosten die Feststellungslast trägt und damit zunächst den Sachverhalt darstellen muss. Die Notwendigkeit kann daher in derartigen Fällen ein verlässliches Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung bieten. Bei Aufwendungen, bei denen…

UFSW RV/0644-W/04Feng Shui Seminare sind keine steuerlich zu berücksichtigenden Fortbildungen für Einrichtungsberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Fortbildungskosten nicht aus. Das Vorbringen des Bw., gutes Fachwissen - auch auf dem Gebiet von Feng Shui - fördere die Kaufabschlüsse und steigere damit die Verkaufsprovisionen, ist somit nicht geeignet, die berufliche Notwendigkeit der Aufwendungen aufzuzeigen. Die Feng Shui…