…durch die verwaltungsgerichtliche Judikatur geprägte Betrachtung: Besteht für dieses Wirtschaftsgut tatsächlich eine private Mitveranlassung, ändert auch eine betriebliche/berufliche Mitveranlassung nichts daran, dass die anerlaufenen Aufwendungen nicht abgezogen werden können, wenn die betriebliche/berufliche Veranlassung nicht objektiv nachprüfbar und quantifizierbar ist (VwGH 27.1.2011…
…für derartige Wirtschaftsgüter - ausnahmsweise - eine eindeutige, nachweisbare - Trennbarkeit der betrieblichen/beruflichen Verwendung und der privaten Verwendung gegeben ist, kommt ein anteiliger Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Frage. Ansonsten ändert auch eine betriebliche/berufliche Mitveranlassung nichts daran, dass derartige Aufwendungen nicht abgezogen werden können. Fehlt…
…beruflichen Mitveranlassung ist daher im Hinblick auf die obigen Ausführungen (gemischt veranlasste Ausgaben -entscheidendes Merkmal berufliche Notwendigkeit) die Berufung abzuweisen, da der Besuch der Messen von jedermann möglich war und unzweifelhaft von allgemeinem Interesse war. Auch eine Trennung derartiger Kosten in einen privaten bzw. beruflichen…
…oder berufliche Veranlassung weitgehend vernachlässsigbar, kommt auch ein - anteiliger - Abzug der Aufwendungen weiterhin nicht in Betracht. Der Referent ist weiters auch der Ansicht, dass - ohne dies im vorliegenden Fall dem Bw. zu unterstellen - Behauptungen eines Steuerpflichtigen in Bezug auf eine betriebliche bzw. private Mitveranlassung seitens…
…Kulturkreise, Einfluss auf das Schaffen eines Künstlers nehmen. Dies wird auch von der belangten Behörde nicht in Abrede gestellt. Auch das Malen von Bildern vor Ort lässt auf eine berufliche Mitveranlassung der Reise schließen. Auch der Einfluss der Reiseeindrücke auf die künstlerischen Werke der Bw…
…von sehr allgemeiner Art vermittelt wird, das keineswegs als berufsspezifisch angesehen werden kann und auch nicht nur einer beruflichen Verwertung zugänglich ist. Die allfällige berufliche Mitveranlassung der Seminare wird allerdings von einem in erster Linie die persönliche Sphäre betreffenden Faktor, nämlich die Verwertbarkeit der Kurse…
…Führerschein B verglichen werden, da hier ein ausschließliches berufliches Interesse vorliege. Der Amtsbeauftragte führte aus, dass Fahrbereich 2 und 3 nicht als Werbungskosten anzuerkennen wären, da eine Abgrenzung zu privaten Aufwendungen nicht gegeben sei. Auch wenn eine berufliche Mitveranlassung gegeben sei, sei ein Abzug nicht…
…Beginn jeweils 19:30 Uhr) stellt für (auch beruflich interessierte) Liebhaber Alter Musik zweifellos ein attraktives Wochenendprogramm dar. Da eine allenfalls berufliche Teilveranlassung der Ausstellungsbesuche am gesetzlich statuierten Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen nichts ändert, konnte eine berufliche Mitveranlassung dem Standpunkt der Bw. nicht nützen. Den…
…durch die berufliche Belastung als einem Faktor unter mehreren gefördert/verschlimmert werden können bzw. eine berufliche Mitveranlassung bestehen kann, ohne dass jedoch der Kausalzusammenhang so eindeutig wie bei den typischen Berufskrankheiten geklärt wäre bzw. eine solche Krankheit vorliegt. Insgesamt konnte daher kein ausschließlich beruflich veranlasster…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht widerspreche, wenn die berufliche Mitveranlassung der Aufwendungen unbestritten sei und eine entsprechende Abgrenzung möglich sei. In dem den Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer 2009 ergänzenden Schriftsatz vom 21. Dezember 2010 begehrte die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin, die geltend gemachten…
…Abzugsfähigkeit eines allgemeinen Spanischkurses nicht zu begründen. Mit dieser Argumentation könnte die Bw praktisch jede Sprache der Welt lernen und sich die Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen. Selbst wenn eine gewisse geringe berufliche Mitveranlassung des Spanischkurses gegeben gewesen sein mag, ist ein - über Begrüßungsworte…
…der Berufung aber nicht zum Erfolg verhelfen; die zweifelsfrei gegebene private Veranlassung des von der Bw. besuchten Kurses überlagert nämlich eine allenfalls vorliegende berufliche Mitveranlassung. Der unabhängige Finanzsenat teilt somit die Meinung des Finanzamtes, dass die von der Bw. absolvierte Ausbildung in Bewegungspädagogik in den…
…B, § 20 Tz 5 mwN). Eine berufliche Mitveranlassung soll im vorliegenden Fall damit nicht in Abrede gestellt werden, die damit zusammenhängenden Ausgaben - so löblich die damit finanzierte Aktivität auch ist - sind dennoch zur Gänze nicht abzugsfähig. Die strittigen Ausgaben mögen für die Berufsausübung bzw. für…
…teilweise beruflich veranlasst waren, wobei die berufliche Veranlassung auch nicht von untergeordneter Bedeutung ist. d.) Hinsichtlich aller Reisen steht weiters unbestrittenermaßen fest, dass der Bw. anlässlich der Reisen nach Osttirol jedenfalls auch seine Familie aufgesucht und an seinem Familienwohnsitz genächtigt hat, weshalb die private Mitverlassung…
…Abrede. Wie aber bereits ausgeführt (vgl. Pkt. 21), ist allerdings eine berufliche Mitveranlassung ohne Erfüllung der Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug (weitaus überwiegend beruflich Veranlassung, gleichzeitiges Dienen der Werbung) nicht ausreichend. Was das jeweils geltend gemachte Pauschale betrifft, so ist festzuhalten, dass die Darstellung der Bw.…
…Kursbesuchen bzw. den Büchern Anregungen und Ideen für die betriebliche und berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, bewirkt nicht eine hinreichende Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung." Einkommensteuer 2003: Die Mitgliedsbeiträge und Seminare wurden mit derselben Begründung wie im Jahr 2002 nicht anerkannt. Die unter "Fachliteratur" (Ausnahme Selbsthilfe…
…UFS noch auf folgenden Umstand hin: Da der Bw. konkrete Nachweise für seine über das bereits zuerkannte Ausmaß hinaus geltend gemachten Werbungskosten nicht erbrachte und die Abgabenbehörde jedoch eine gewisse berufliche Mitveranlassung als glaubhaft ansah, wurde im Sinne der bereits weiter oben referierten Judikatur ein…
…anderer Steuerpflichtiger, selbst wenn ein berufliches Interesse von vornherein nicht gegeben sei, erstrebenswert sein möge. Es sei daher - ebenso wie grundsätzlich in all jenen Fällen, in denen die steuerliche Abzugsfähigkeit von (in diesem Fall verhältnismäßig kostspieligen) Eintrittskarten begehrt werde, eine private Mitveranlassung zu unterstellen. Damit…
…ohne deren Verausgabung sie ihren Beruf nicht ausüben hätte können (vgl. dazu zB VwGH vom 30. Jänner 1991, 90/13/0030). Trotz der allfälligen beruflichen Mitveranlassung ist daher unter Bedachtnahme auf obige rechtlichen Ausführungen, wonach die wesentliche Bedeutung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…private (Mit-)Veranlassung nahe legen (VwGH 30. 5. 2001, 2000/13/0163 betreffend Snowboardkurs). Wie bereits unter Punkt a) dargelegt, ist in solchen Fällen einer zu vermutenden privaten Mitveranlassung die berufliche Notwendigkeit ausschlaggebend, wobei im homogenen Teilnehmerkreis einer Fortbildungsveranstaltung ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit…