…2005/13/0145), liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist, wenn wie im gegenständlichen Fall Abgabenansprüche nicht anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides bekannt gegeben werden. Die Ermächtigung des § 289 Abs. 1 BAO zur kassatorischen…
…2005/13/0145), liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist, wenn wie im gegenständlichen Fall Abgabenansprüche nicht anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides bekannt gegeben werden. Die Ermächtigung des § 289 Abs. 1 BAO zur kassatorischen…
…dem Körperschaftsteuerbescheid sich ergebende Nachforderungsbetrag beim Finanzamt bereits einbezahlt gewesen sei und im zinsenrelevanten Zeitraum als offener Guthabenssaldo auf dem Finanzamtskonto zur Verfügung gestanden wäre. Dem Überweisungsbeleg komme auch ohne Angabe einer ausdrücklichen Verrechnungsweisung ein Erklärungsinhalt im Sinne der gesetzlich geforderten "Bekanntgabe" gemäß § 205 Abs…
…an Umsatzsteuer von gerundet ATS 547.000,00 eine Restschuld [als Differenz zwischen der Summe der in den Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember bekannt gegebenen Zahllasten und der sich nunmehr aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung ergebenden Umsatzsteuer] von gerundet ATS 150.000,00 aufgewiesen hat…
…Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen (Abs. 1). Von der Einleitung des Strafverfahrens ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen (Abs. 2). Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt somit, wenn gegen den Bf…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…die Berufungswerberin, nachfolgend Bw abgekürzt, die Kammerumlage 1 für das erste Quartal 2009 sowie deren Bemessungsgrundlage in der korrekten Höhe dem Finanzamt bekannt. Gleichzeitig teilte sie mit, die Erhebung der bekannt gegebenen Abgabe verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, weshalb die Erlassung eines rechtsmittelfähigen Bescheides begehrt werde, sollte…
…die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, sind gemäß § 226 BAO in dem von der Behörde festgesetzten bzw. vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Ausmaß vollstreckbar. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Sowohl dem Drittschuldner wie dem Abgabenschuldner…
…24 [, welche von ihr nach Andrängen des Fiskus und teilweiser Festsetzung verspätet mittels Voranmeldungen vom 1. bzw. 3. Juli 2008 bekannt gegeben worden sind (Buchungsabfrage betreffend die K X KEG vom 15. März 2010). Die Zahllasten wurden verspätet am 16. Mai 2008 bzw. am 15…
…lit. b BAO sei laut VwGH-Rechtsprechung nicht erfüllt, wenn dem Finanzamt der Sachverhalt bereits bekannt gewesen sei und es schon im abgeschlossenen Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (z.B. VwGH 9.7.1997…
…den Jahren 2002 bis 2006 bekannt und wurde daher der Wiederaufnahmsantrag jedenfalls nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes gestellt. Nach der Natur der geltend gemachten Aufwendungen müssen diese der Bw bereits zum jeweiligen Zeitpunkt der Erklärungseinbringung bekannt gewesen sein. …
…Suche nach meinen Eltern und möglichen Geschwistern bekam ich das beigelegte Schreiben des Einwohner- und Standesamtes in Linz. Ich möchte Sie bitten mir den Aufenthaltsort meiner Eltern bzw. meiner Geschwister bekannt zu geben." Mit Schreiben vom 15. Februar 2002 teilte die Bundespolizeidirektion Wien, Zentralmeldeamt mit…
…Der Umstand, dass sein Bruder die Wiesen immer für die Mutter bewirtschaftet hatte, war dem Bw. bekannt (Schreiben vom 24. März 2005). Wie er in der Niederschrift vom 3. November 2004 zum Ausdruck gebracht hat ("Hinsichtlich des Waldes wurde mir im Wege meiner Mutter mitgeteilt…
…2010 ausgestellte Vollmachtsbekanntgabe, in der Mag. Harald Schuster in Entsprechung des Ersuchens vom 15.9.2010 bekannt gab, dass er mit der rechtsfreundlichen Vertretung beauftrag worden sei und in Zukunft sämtliche Landungen und Zustellungen an ihn vorzunehmen seien. Berufungsvorentscheidung Am 25.10. 2010 erließ das…
…am 14. Jänner 2004, 2004 am 11. April 2005 und 2005 am 9. Jänner 2006 übermittelt habe. Dem Finanzamt seien deshalb rechtzeitig alle Lohnzetteldaten bekannt gewesen. Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei jedoch nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1…
…Die Lohnabgaben für August 2009 wurden zwar termingerecht entrichtet, die Lohnabgaben für Oktober und November 2009 wurden dagegen zu den Fälligkeitsterminen (16.11.2009 und 15.12.2009) dem Finanzamt weder bekannt gegeben noch entrichtet. Erst im Jänner 2010 wurden diese gemeinsam mit den Lohnabgaben…
…geboten. Schließlich kann wohl auch primär nur die gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich der seinerzeitigen Sachentscheidung noch nicht bekannt waren (VwGH 14.5.1991, 90/14/0262; 30.11.1999, 94/14/0124; 2.2.2000…
…fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich alleine nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. November 2005 wurden die Anspruchszinsen für die Körperschaftsteuer 2004 der Berufungswerberin (in weiterer Folge Bw.) in einer Höhe von € 8.575,48 festgesetzt. Die Zustellung (Bekanntgabe) des Bescheides erfolgte laut Angaben der Bw. am 22. November 2005. In…
…gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung…