…dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Wie bereits im Zurückweisungsbescheid festgehalten wurde…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
…ist zu bemerken, dass die Berufungsbehörde der ersten Stufe ein Beweisverfahren sehr wohl durchgeführt, nur keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
…ist zu bemerken, dass die Berufungsbehörde der ersten Stufe ein Beweisverfahren sehr wohl durchgeführt, nur keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
…ist zu bemerken, dass die Berufungsbehörde der ersten Stufe ein Beweisverfahren sehr wohl durchgeführt, nur keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 899 ZK-DVO: (1) Stellt…
…ist zu bemerken, dass die Berufungsbehörde der ersten Stufe ein Beweisverfahren sehr wohl durchgeführt, nur keine neuen Beweise aufgenommen, dies aber begründet hat. Judikatur und Literatur bewerten in Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast…
…aus den genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen können die Zollbehörden diese Frist jedoch verlängern. Gemäß § 2 Abs. 3 ZollR-DG ist auf Fristen…
…Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen können die Zollbehörden diese Frist jedoch verlängern. Gemäß § 2 Abs. 3 ZollR-DG ist auf Fristen, die im Zollrecht…
…erhoben. Die Begründung hat sich darin erschöpft, dass seitens der Bf. vorgetragen wurde, eine nähere Begründung vor allem unter Berücksichtigung eines begründeten Ausnahmefalles werde umgehend nachgereicht. Im Rahmen eines Mängelbehebungsverfahrens hat die Bf. die Begründung in offener Frist nachgeholt. Die Bf. wendet im wesentlichen ein…
…werden können und somit eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem darstellten. Es sei daher nach Ansicht der Berufungsbehörde auch bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des Artikels 239 Abs. 2 ZK und bei der Beurteilung der diesbezüglich vorgebrachten Sachverhalte ein strenger…
…kein überzeugendes, für ihr Begehren sprechendes Argument zu liefern, zumal Kostenersparnisgründe wohl kaum als tauglicher "Hinderungsgrund" (im Sinne eines "begründeten Ausnahmefall" als Folge eines unvorhersehbaren Ereignisses) für das (rechtzeitige) Stellen eines Erstattungsantrages angesehen werden können. Überdies wäre - in Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83…
…die Erledigung der Beschwerde gegen den Eingangsabgabenbescheid der Unabhängige Finanzsenat zuständig gewesen und könne demnach der Zeitpunkt der Entscheidung hierüber nicht dem Zollamt Linz Wels (als Abgabenbehörde erster Instanz) zugerechnet werden. Es liege sohin kein begründeter Ausnahmefall vor, der eine Verlängerung der Antragsfrist rechtfertigen würde…
…Mai 2007 beantragte der Bf. den Erlass dieser Abgabenschuld gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK und führte zur bereits verstrichenen Antragsfrist aus, dass ein begründeter Ausnahmefall für eine Fristverlängerung gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK vorliege. Der Bf. habe in den Jahren 2003…
…2 ZK und die Zurückweisung seines Erlassantrages nach Art. 239 ZK, wonach die eine Fristverlängerung rechtfertigenden Gründe (nämlich ein begründeter Ausnahmefall) vorlägen und die Zurückweisung des Erlassantrages daher zu Unrecht erfolgt sei, der Entscheidung der Berufungsbehörde entgegen, dass ein (unerledigter) Erlassantrag und somit auch eine…
…Linz eingebracht wurde. Da die Frist am 18.12.1998 begann, sei sie am 17.12.1999 abgelaufen. 2. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden, da kein begründeter Ausnahmefall im Sinne von Art. 239 Abs. 2 ZK vorliege. Dieser liege nur dann vor, wenn der…
…Ablauf der ursprünglich festgesetzten Frist vorsieht. Hieraus wäre jedoch nicht der Schluss zu ziehen, dass eine Antragstellung nach Artikel 239 ZK - selbst in begründeten Ausnahmefällen - auch nach Ablauf der leg.cit. bestimmten Zwölfmonatsfrist möglich ist. Letztlich erklärte die Amtspartei dass, wegen der nicht fristgerechten Einbringung…
…1 erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern (Abs. 2). Weist der Beteiligte nach, dass er in Folge eines…