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UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 1/2

…die Erledigung der Beschwerde gegen den Eingangsabgabenbescheid der Unabhängige Finanzsenat zuständig gewesen und könne demnach der Zeitpunkt der Entscheidung hierüber nicht dem Zollamt Linz Wels (als Abgabenbehörde erster Instanz) zugerechnet werden. Es liege sohin kein begründeter Ausnahmefall vor, der eine Verlängerung der Antragsfrist rechtfertigen würde…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 2/2

…kein überzeugendes, für ihr Begehren sprechendes Argument zu liefern, zumal Kostenersparnisgründe wohl kaum als tauglicher "Hinderungsgrund" (im Sinne eines "begründeten Ausnahmefall" als Folge eines unvorhersehbaren Ereignisses) für das (rechtzeitige) Stellen eines Erstattungsantrages angesehen werden können. Überdies wäre - in Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83…

UFSZ3K ZRV/0058-Z3K/06Antrag auf Erlass oder Erstattung von Abgaben nach Art. 239 ZK; Verlängerung der Frist zur Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2006

…werden können und somit eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem darstellten. Es sei daher nach Ansicht der Berufungsbehörde auch bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des Artikels 239 Abs. 2 ZK und bei der Beurteilung der diesbezüglich vorgebrachten Sachverhalte ein strenger…

UFSZ3K ZRV/0317-Z3K/07Erlass von Eingangsabgaben - Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.03.2011

…Mai 2007 beantragte der Bf. den Erlass dieser Abgabenschuld gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK und führte zur bereits verstrichenen Antragsfrist aus, dass ein begründeter Ausnahmefall für eine Fristverlängerung gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK vorliege. Der Bf. habe in den Jahren 2003…

UFSW RV/3165-W/10Pensionsrückstellung bei Abfindungsmöglichkeit vor Beendigung der Aktivzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…während der Aktivzeit, wenn überhaupt, nur für den Fall außergewöhnlicher Umstände vereinbart werden darf. Dadurch wäre zumindest die Beschränkung des Unsicherheitsfaktors auf wirtschaftlich begründete Ausnahmefälle gewährleistet. Angemerkt wird weiters, dass die Autoren Bednar und Reisch in ihrem Artikel "Abfindung bei Pensionszusagen" in RdW 1995, S…

UFSL RV/0437-L/02Pensionsrückstellung bei Abfindungsmöglichkeit während Aktivzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2004

…Aktivzeit, wenn überhaupt, nur für den Fall außergewöhnlicher Umstände vereinbart werden darf. Dadurch wäre zumindest die Beschränkung des Unsicherheitsfaktors auf wirtschaftlich begründete Ausnahmefälle gewährleistet. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass auch die Autoren Bednar und Reisch in ihrem Artikel "Abfindung bei Pensionszusagen" in RdW 1995…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung dann vorliegen würden, wenn bei überschlägiger Prüfung der Entscheidung aufgrund der vorliegenden Unterlagen und der präsenten Beweismittel neben den für…

UFSZ2L ZRV/0261-Z2L/02Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung dann vorliegen würden, wenn bei überschlägiger Prüfung der Entscheidung aufgrund der vorliegenden Unterlagen und der präsenten Beweismittel neben den für…

UFSZ1W ZRV/0027-Z1W/06Keine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung bei Vorliegen begründeter Zweifel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.06.2008

…Fall einen unersetzbaren Schaden darstellen, wenn Stundung gewährt werden könnte. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Einhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann…

UFSZ1W ZRV/0026-Z1W/06Keine Abstandnahme von einer Sicherheitleistung bei Vorliegen begründeter Zweifel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.06.2008

…Fall einen unersetzbaren Schaden darstellen, wenn Stundung gewährt werden könnte. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Einhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann…

UFSZ1W ZRV/0058-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…die von Bf. aufgezeigte Gefahr einer Lohnpfändung hintan gehalten werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann…

UFSZ1W ZRV/0057-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…die von Bf. aufgezeigte Gefahr einer Lohnpfändung hintan gehalten werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…die von Bf. aufgezeigte Gefahr einer Lohnpfändung hintan gehalten werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann…

UFSZ1W ZRV/0055-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…die von Bf. aufgezeigte Gefahr einer Lohnpfändung hintan gehalten werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann…

UFSZ1W ZRV/0139-Z1W/04Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei der Aussetzung der Vollziehung trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.05.2006

…244 Rz. 32). Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Anforderung der Sicherheitsleistung aufgrund der…

UFSZ2L ZRV/0411-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005

…iSd. Artikel 244 ZK kann im gegenständlichen Aussetzungsverfahren nicht erkannt werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel an der angefochtenen Entscheidung eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen, nämlich…

UFSZ2L ZRV/0393-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit im Rahmen des behördlichen Ermessens bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…angefochtenen Entscheidung sowohl dem Grunde als auch der Höhe und dem Zeitraum nach nicht verneint werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen…

UFSZ2L ZRV/0392-Z2L/03Im Rahmen des behördlichen Ermessens wird von der Forderung einer Sicherheitsleistung, in der vollen Höhe der, mit der angefochtenen Sachentscheidung festgesetzten, Zollschuld, Abstand genommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…angefochtenen Entscheidung sowohl dem Grunde als auch der Höhe und dem Zeitraum nach nicht verneint werden. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen…

UFSZ2L ZRV/0339-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit iSd Art. 244 letzter Satz ZK, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2005

…darin enthaltenen Ausführungen betreffend die zugrunde gelegte Zigarettenmenge respektive die überhöhte Festsetzung der Eingangsabgaben nicht abzusprechen. Artikel 244 dritter Satz ZK sieht aber auch beim Vorliegen begründeter Zweifel eine Aussetzung der Vollziehung bei der Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben nur gegen Sicherheitsleistung vor. In Ausnahmefällen…

UFSZ2L ZRV/0103-Z2L/05Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.07.2005

…Ausland eingeführt worden seien bzw. dass diese unverzollt eingeführt worden seien. Jedenfalls reichten die Sachverhaltsfeststellungen und Niederschriften nicht aus, um den Bescheid entsprechend zu begründen; im übrigen werde gerügt, dass in der Bescheidbegründung lediglich der Gesetzeswortlaut wiedergegeben werde. In derselben Eingabe beantragte die Bf., gem…