…Abs. 4 lit. e FLAG (idF BGBl Nr. 818/1993) gehören Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) beschäftigt werden, nicht zur Beitragsgrundlage des Dienstgeberbeitrages nach § 41 Abs. 3 FLAG. Im Erkenntnis vom 18. 7. 2001…
…Fähigkeit, sich den Unterhalt zu verschaffen (vgl VwGH 22.12.2005, 2002/15/0181). - Der Umstand, dass eine Person als begünstigte Behinderte iSd § 2 BEinstG gilt, weil sie in Folge des Ausmaßes ihres Gebrechens zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (zumindest auf einem geschützten Arbeitsplatz) geeignet ist…
…Die DB- und DZ-Nachforderung 1994 hängt ausschließlich mit den Arbeitslöhnen einer weiteren Dienstnehmerin, von der nie behauptet wurde, dass sie als begünstigte Person gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt, zusammen. Sie besteht daher zu Recht. Die Berufung war in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen…
…wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 sind Leistungen, die nach dem "Behinderteneinstellungsgesetz 1988" (im Folgenden kurz: BEinstG) gewährt werden, von der Einkommensteuer befreit. Unstrittig ist, dass der dem Bw. gewährte Zuschuss gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…von Kosten für geschützte Arbeit, jedoch erfolgt eine Kostenteilung Land NÖ - Landesinvalidenamt für jene Personen, welche nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1970, zum Kreis der Begünstigten gehören. ..." An dieser Stelle ist anzumerken: - Die seinerzeitigen Landesinvalidenämter - für Wien, Niederösterreich und Burgenland, - für Oberösterreich, - für Salzburg…
…5.2008, RV/0383-K/06): "Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 sind Leistungen, die nach dem "Behinderteneinstellungsgesetz 1988" (im Folgenden kurz: BEinstG) gewährt werden, von der Einkommensteuer befreit. Unstrittig ist, dass der dem Bw. gewährte Zuschuss gemäß § 3 Abs. 1…
…InvEG; seit der Novelle BGBl 1988/721 Behinderteneinstellungsgesetz bzw. BEinstG) im Rahmen der Novelle BGBl 1979/111 klargestellt, dass der Bescheid, mit dem über die Zugehörigkeit einer Person zum Kreis der nach § 2 Abs. 1InvEG begünstigten Invaliden (seit BGBl 1988/721 "Behinderten") abgesprochen wird, nicht…
…folgenden Voraussetzungen zutrifft: 1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder 2. Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder 3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder 4…
…die Berufungswerberin keine Person tätig. Nach § 41 Abs. 3 FLAG würden Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG dem Dienstgeberbeitrag unterliegen, ausgenommen die Arbeitslöhne würden an Dienstnehmer gewährt, die als begünstigte Personen nach den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden…
…der Sachverhalt nicht den klaren gesetzlich vorgegebenen Anforderungen entspricht. Für die Interpretation der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmung hinsichtlich der Monatsfrist bzw. der begünstigten Tätigkeiten besteht nach dem klaren Gesetzestext, auch unter Berücksichtigung der von der Berufungswerberin genannten verfassungsrechtlichen Bedenken, keinerlei Möglichkeit. Es war daher spruchgemäß zu…
…des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden, | e) | Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. | f) | Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt…
…wurde mit Berufungsvorentscheidung v. 5. März 1999 teilweise stattgegeben, weil zwei Dienstnehmer als begünstigte Personen gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz beschäftigt wurden und daher die Arbeitslöhne nicht in die Beitragsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds sowie des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag gehören (§ 41 Abs. 4 lit. e Familienlastenausgleichsgesetz 1967…
…DZ-Gutschriften auf Grund von Beitragsgrundlagenkorrekturen im Zusammenhang mit Arbeitslöhnen, die an zwei Dienstnehmer gewährt wurden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes bei der Bw. beschäftigt waren) laut Prüfungsbericht vom 3. Juni 2004 wurde vom Finanzamt mit Abgabenbescheid gleichen Datums ein DB…
…ehemalige Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden. e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, f) Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt…
…Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden. e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, f) Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie…
…22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden, e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. f) Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie das 60…
…Bezüge des XY aus der Bemessungsgrundlage für die Nachforderung auszuscheiden, da es sich bei diesem Beamten um einen begünstigten Behinderten iSd § 41 Abs. 4 lit. e FLAG handle. Das (gesamte) bisherige Vorbringen, soweit es die Bemessungsgrundlagen der Höhe nach betrifft, hat der Vertreter der Bw…
…Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden. e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, f) Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie…
…Sinne des §22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden. e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden, f) Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie…
…werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. Vom Unabhängigen Finanzsenat wird auf Grund der vorliegenden Unterlagen folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: Im Kalenderjahr 2001 hat die Wiener Gebietskrankenkasse eine Beitragsprüfung bei der Bw. durchgeführt…