…Gst 452, 481 und 531 aus EZ3, bewertet als eigene wirtschaftliche Einheit unter EW-AZ2, die für die Flurbereinigung erforderlichen und damit begünstigten Teilflächen Gst 452 und 481 flächenmäßig und wertmäßig (zu 79,66 %) weitaus überwiegen, sodass dieser Erwerb insgesamt gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…Zweck, im gegenständlichen Fall für eine Flurbereinigung, begünstigt werden. Betrifft jedoch der Erwerbsvorgang eine Grundfläche, von welcher für diesen Zweck nur ein deutlich untergeordneter Teil (Anm.: im damaligen Beschwerdeverfahren bloß rund ein Fünftel der erworbenen Fläche) benötigt wird, "ist der genannte Zweck damit verfehlt, denn…
…Zweck, im gegenständlichen Fall für eine Flurbereinigung, begünstigt werden. Betrifft jedoch der Erwerbsvorgang eine Grundfläche, von welcher für diesen Zweck nur ein deutlich untergeordneter Teil (Anm.: im damalige Beschwerdeverfahren bloß rund ein Fünftel der erworbenen Fläche) benötigt wird, "ist der genannte Zweck damit verfehlt, denn…
…begünstigten Zweck erfüllt (so insbesondere das Erkenntnis des VwGH vom 27. Oktober 1983, Zl. 82/16/0062). Es ist lediglich zu prüfen, ob der Rechtsvorgang als Ganzes gesehen, den gesetzlichen Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 entspricht. Hinsichtlich des flächenmäßig…
…begünstigten Zweck erfüllt (so insbesondere das Erkenntnis des VwGH vom 27. Oktober 1983, Zl. 82/16/0062). Es ist lediglich zu prüfen, ob der Rechtsvorgang als Ganzes gesehen, den gesetzlichen Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987 entspricht. Hinsichtlich des flächenmäßig…
…Gst 452, 481 und 531 aus EZ3, bewertet als eigene wirtschaftliche Einheit unter EW-AZ2, die für die Flurbereinigung erforderlichen und damit begünstigten Teilflächen Gst 452 und 481 flächenmäßig und wertmäßig (zu 79,66 %) weitaus überwiegen, sodass dieser Erwerb insgesamt gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…150,35 fm Überhieb), begehrte er für 46,38% des ermittelten Gewinns eine Besteuerung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Nach Befassung der zuständigen Fachabteilung für das Forstwesen übernahm das Finanzamt X (FA) zwar den erklärten Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft unverändert…
…in den Wohnverband die Qualifizierung als Wohnnutzfläche nicht zuerkannt werden; der Raum scheint ausschließlich als Abstell- oder Geräteraum nutzbar. Da nach Abzug dieser Fläche das begünstigte Nutzflächenausmaß von 150 m² nicht überschritten wird, erfolgte die Vorschreibung der Schenkungssteuer zu Unrecht. Linz, am 13. April 2007
…ein Teil davon einen begünstigten Zweck erfüllt (vgl. VwGH 30. 8. 1995, 94/16/0299 und 27. 10. 1983, 82/16/0062). Bei der Überprüfung, welchem Zweck das erworbene Grundstück überwiegend dient, ist hier in erster Linie ein Vergleich der einzelnen Flächenausmaße des Grundstückes entscheidend…
…im jeweils angeführten Umfang (Flächenausmaß) zur Durchführung der Flurbereinigung in der KG X erforderlich (vgl. Bescheid der Agrarbehörde): | Grundstück-Nr. | Grundstücksfläche in m² | davon Flächen, die der Flurbereinigung dienen | davon nicht begünstigt | 194/1 | 9.887 | | 9…
…im jeweils angeführten Umfang (Flächenausmaß) zur Durchführung der Flurbereinigung in der KG X erforderlich (vgl. Bescheid der Agrarbehörde): | Grundstück-Nr. | Grundstücksfläche in m² | davon Flächen, die der Flurbereinigung dienen | davon nicht begünstigt | 194/1 | 9.887 | | 9…
…16/0011) ausgesprochen, dass es auf das Überwiegen des flächenmäßigen Ausmaßes der begünstigten Teile ankommt. Im vorliegenden Fall betrifft der befreite Erwerbsteil nur einen solchen von etwa 37%. In flächenmäßig überwiegendem Ausmaß wird der Erwerbsvorgang daher den Zielsetzungen des FlVfGG nicht gerecht, entspricht somit nicht…
…16/0011) ausgesprochen, dass es auf das Überwiegen des flächenmäßigen Ausmaßes der begünstigten Teile ankommt. Im vorliegenden Fall betrifft der befreite Erwerbsteil nur einen solchen von etwa 37%. In flächenmäßig überwiegendem Ausmaß wird der Erwerbsvorgang daher den Zielsetzungen des FlVfGG nicht gerecht, entspricht somit nicht…
…Grund bisher weder Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden. Mit Schreiben vom 11.11.2002 gab die Bw. dazu an, dass die angekaufte und renovierte Liegenschaft aufgrund eines mündlichen Mietvertrages an die Stifterin und Begünstigte, Frau B.B. vermietet wurde. Als Mietwert wurde ab 2001…
…Verbände müssen mindestens 50% der lokalen Partnerschaft stellen. Außerdem werden die Eignung und die Effizienz dieser Partnerschaft berücksichtigt. Von der Kommission festgelegte Schwerpunktthemen Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potenzials einschließlich der Steigerung des Werts von Flächen (33% aller LAG); Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum…
…der Rechtslage vor dem BBG 2003 bestehende Möglichkeit, auch außergerichtliche Sanierungen begünstigt zu besteuern, verwiesen. Zum geltend gemachten Verlustabzug ergänzte der Bw. den im bisherigen Verfahren vorgebrachten Sachverhalt insbesondere in Bezug auf die Entstehungsgeschichte des "FFZ Fischteich". Demnach habe unter dieser Bezeichnung ursprünglich ein Verein…
…Flächen zu besteuern, kam das Finanzamt indes nicht nach und schrieb dem Bw. für den gesamten Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von € 7.000,00 fest. Begründend dazu führte das Finanzamt aus, ein einheitlicher Rechtsvorgang könne für Zwecke der Grunderwerbsteuer nicht in einen begünstigten…
…2658/12 erworben hat. 3.) Realteilung: Der Annahme eines Tauschgeschäftes wurde in Ergänzung des Berufungsvorbringens entgegen gehalten, es liege eine steuerlich begünstigte "Realteilung" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG vor. Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt, so wird gem…
…der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht. Für einen Vergleich nach der Fläche spricht im gegenständlichen…
…ein Teil davon einen begünstigten Zweck erfüllt (vgl. VwGH 30. 8. 1995, 94/16/0299 und 27. 10. 1983, 82/16/0062). Bei der Überprüfung, welchem Zweck das erworbene Grundstück überwiegend dient, ist hier in erster Linie ein Vergleich der einzelnen Flächenausmaße des Grundstückes entscheidend…