…darüber hinaus, dass für alle bei der Betriebsprüfung beanstandeten Fälle ein Ausfuhrnachweis vorliegt, aus welchem der Ausgang aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft bestätigt wird. Dem Wesen des Umsatzsteuergesetzes entsprechend sind Lieferungen in Drittländer (Ausland) von der Umsatzsteuer befreit. Die bestehenden Formvorschriften zielen darauf ab, den…
…Begründet wurde diese Erledigung damit, dass der Erwerb von betrieblich genutzten Grundstücken unter Vorbehalt der fünfjährigen Behaltefrist vorläufig von der Grunderwerbsteuer befreit ist und der übersteigende Wohnungswert nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Grundvermögen zuzuordnen ist und somit grunderwerbsteuerpflichtig ist. In dem gegen diese Berufungsvorentscheidung eingebrachten…
…der Erbschaftssteuer unterliegt. Der Kapitalertragssteuer unterliegende Sparbücher sind gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG von der Erbschaftssteuer befreit. Dass die Lebensversicherung aus einem der Kapitalertragssteuer unterliegenden Sparguthaben eingezahlt wurde, ist unerheblich, da zum Todestag nur mehr die Versicherung vorhanden war. Ab 2001 ist für…
…UStG (UStR 2000, Rz 643). Krankenanstalten seien gemäß § 6 Abs 1 Z 18 UStG unecht steuerbefreit. Die Befreiung eines Umsatzes nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG führe dazu, dass das Entgelt für eine steuerbare Leistung nicht der Umsatzsteuer unterworfen sei. Der leistende Unternehmer habe…
…Da der flächenmäßig überwiegende Teil der Liegenschaftsübertragung nicht als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannt worden sei (land- und forstwirtschaftliche Fläche 76%, Campingplatz 89%), sei die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG für den gesamten Liegenschaftserwerb nicht zu gewähren. Innerhalb offener Frist wurde Berufung erhoben und eingewendet…
…für die Anerkennung als Flurbereinigungsmaßnahme gegeben. Der gegenständliche Erwerbsvorgang sei daher gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Agrarbehörde Salzburg traf mit Bescheid vom 9. Jänner 2006 zum Antrag, ob die drei Kaufverträge (siehe oben 1. bis 3.) zur…
…Bw.), eine gem. § 5 Z 6 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreite gemeinnützige Körperschaft, eine Bildungsprämie gem. § 108 c EStG 1988 für das Jahr 2003 in Höhe von 931,61 €.In ihrem zweiten Schreiben vom 29.6.2004 beantragte die Bw. eine Investitionszuwachsprämie in…
…der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreite gemeinnützige Körperschaft, eine Bildungsprämie gem. § 108 c EStG 1988 in Höhe von 2.990,78 €. Mit Bescheid vom 5. 7.2004 des Finanzamtes wurde dieser Antrag abgewiesen, da die Bw. gem. § 5 Z 6 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sei …
…Im Punkt IV. dieses Vertrages wird festgehalten: "Das Geschenk dient auch zur Gründung des ersten Hausstandes der Geschenknehmerin und beantragen die Vertragsteile die gesetzliche Befreiung von der Steuerpflicht." Für diesen Erwerbsvorgang wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Bescheid vom 23. Februar 1999 der…
…Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung in Höhe von 10.000,00 €, dem Kaufpreis, berechnen. Der Bescheid wurde wie folgt begründet: Hinsichtlich der beantragten Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 werde bemerkt, dass ein "Überwiegen" zu Gunsten …
…Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung in Höhe von 10.000,00 €, dem Kaufpreis, berechnen. Der Bescheid wurde wie folgt begründet: Hinsichtlich der beantragten Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 werde bemerkt, dass ein "Überwiegen" zu Gunsten …
…Verträgen die Gebührenfreiheit nicht zukomme. Deshalb werden die zu den entsprechenden Abrechnungsperioden bereits ergangenen Bescheide, in welche die Verträge fallen, für die die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr gegeben sind, mittels Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO dahingehend abgeändert, dass die nunmehr gebührenpflichtigen Verträge…
…es sich um einen reinen Handelsbetrieb der keine Bearbeitung vornimmt. In den Umsätzen der Jahre 1997 und 1998 sind auch gemäß § 6 Abs 1 Z 8 UStG unecht befreite Umsätze für Goldlieferungen enthalten. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung wurde die Bw aufgefordert, die Kostenrechnung vorzulegen…
…Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht. Es liegt nämlich auf der Hand, dass ein Gesamterwerb von Grundstücken nicht allein deshalb von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil nur ein Teil davon einen begünstigten Zweck erfüllt (so insbesondere das Erkenntnis des VwGH vom 27. Oktober 1983…
…Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht. Es liegt nämlich auf der Hand, dass ein Gesamterwerb von Grundstücken nicht allein deshalb von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil nur ein Teil davon einen begünstigten Zweck erfüllt (so insbesondere das Erkenntnis des VwGH vom 27. Oktober 1983…
…erhalten hat, werden die Bezüge bereits innerstaatlich gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Allfällige Einschränkungen des diesbezüglichen Besteuerungsrechtes der Republik Österreich durch Art 15 iVm Art 24 Abs 2 lit a DBA Rumänien gehen daher ins Leere. Der Progressionsvorbehalt…
…W. KG" samt der sich im Sonderbetriebsbvermögen befindlichen Liegenschaftshälfte gegen Einräumung eines Wohnrechtes übertragen erhalten. Strittig ist - nach erfolgter Korrektur hinsichtlich der Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuerbescheid vom 19.1.2004 und Berufungsvorentscheidung vom 18.5.2004) - die Frage der Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG (Schenkungssteuerbescheid vom…
…Gesamtliegenschaft 31.976,04 € betrage und sich unter Zugrundelegung des üblichen Hochrechnens ein Verkehrswert von 660.000,00 € ergebe. Bei der zu teilenden Liegenschaft handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, weshalb die Befreiung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 zur Anwendung komme…
…Gesamtliegenschaft 31.976,04 € betrage und sich unter Zugrundelegung des üblichen Hochrechnens ein Verkehrswert von 660.000,00 € ergebe. Bei der zu teilenden Liegenschaft handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, weshalb die Befreiung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 zur Anwendung komme…
…Gesamtliegenschaft 31.976,04 € betrage und sich unter Zugrundelegung des üblichen Hochrechnens ein Verkehrswert von 660.000,00 € ergebe. Bei der zu teilenden Liegenschaft handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, weshalb die Befreiung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 zur Anwendung komme…