…eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes vom Haushalt der Mutter in Afrika in den Haushalt des Vaters in Z erfolgt ist, zur Beantwortung nachstehender Fragen bzw. Vorlage folgender Unterlagen angehalten: "1) Nach Aktenlage hat M zumindest bis Mitte November 2007 einen Wohnsitz bei seiner Mutter in…
…1. September 2010. Im Zuge des Verfahrens wurden die Schulbesuchsbestätigungen der Hauptschule Graz - yz vom 20. Oktober 2010 nachgereicht. Ein Auszug aus dem zentralen Melderegister bestätigt, dass die Kinder am Wohnsitz des Berufungswerbers seit dem 26. August 2010 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Am 5. November…
…gegangen ..." - hat die Bw. offen gelegt, dass sich der Sohn seit dem Volksschulabschluss ständig im Ausland aufgehalten hat und damit die für die Gewährung des Kinderabsetzbetrages erforderliche Anspruchsvoraussetzung "Inlandsaufenthalt des Kindes" nicht vorliegt. Aus der Bezeichnung der vom Sohn besuchten Schule als "Englische Schule, St…
…ist und bei der Bw. ständig wohnt. Beigelegt war dem Antrag ein österreichisches Visum des Kindes Y für den Zeitraum 25.6.2006 bis 24.10.2006. Ein Auszug aus dem zentralen Melderegister bestätigt, dass Y am Wohnsitz der Bw. seit dem 17.7.2006…
…besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Unter Bedachtnahme auf den Wohnsitz der gesamten Familie im Bundesgebiet kamen die Bestimmungen der EG-Verordnung 1408/71 ("Wanderarbeiterverordnung") nicht zur Anwendung. Seitens des Finanzamtes wurde die Tätigkeit des Bw. in…
…auf dem Vorbringen des Bw. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen wie folgt. Nach § 2 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr 376/1967 idfd Streitzeitraum geltenden Fassung (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe…
…bekannt, mit dem als "arbeitslos" bezeichneten, ausländischen Staatsbürger C verheiratet zu sein. Außerdem stellte die Bw. klar, dass sie selbst im Jahr 2002 nach Österreich eingereist und dasAusland der bisherige Wohnsitz des Ehepaares gewesen sei. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich, dass die Bw. dem…
…dass das Ansuchen um Kinderbeihilfe abzulehnen sei, da aufgrund der Gesetzgebung die Hauptbedingung für den Anspruch auf Kinderbeihilfe der Wohnsitz des Kindes in N. ist. Das EWR-Abkommen weiche von diesem Erfordernis ab. Nach dem Abkommen gelte als Hauptregel, dass die Kinderbeihilfe von dem Land…
…B 2965/95). Nachdem die Bw. mit der Tochter im April 2002 unstrittig in eine Mutter-Kind Wohngemeinschaft gezogen ist (und in der Folge auch nicht mehr zum Kindesvater zurückkehrte), sind unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 2 FLAG 1967 ab Mai die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorgelegen…
…Gattin und Tochter, bekannt. Die Adresse seines neuen Wohnsitzes in Deutschland teilte er weder der Meldebehörde noch - in Hinblick auf das anhängige Berufungsverfahren - dem UFS mit. Bereits in der Zeit seines österreichischen HW war der Bw. zusätzlich in Deutschland polizeilich gemeldet gewesen, und zwar ab…
…Verlegung des Wohnsitzes von Kindern in das Ausland hat der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.7.1996, 1 Ob 2078/96m; 1 Ob 25/00z; 1 Ob 274/00a, ausgeführt, dass bei der Frage der Berechtigung einer Übersiedlung unter gleichzeitiger Ausübung des Rechts…
…zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c angeführten Betrag übersteigen (Z 2 lit. e). Die Frau des Bw. wohnt mit zwei großjährigen Kindern…
…der Status des Subsidiärschutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 1997 zuerkannt und ihnen eine befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 1997 erteilt. Gegen die in Spruchpunkt 1 jeweils erfolgte Abweisung ihrer Asylanträge brachten die Berufungswerberin, ihr Ehegatte und ihre Kinder fristgerecht Berufung ein, über…
…dass die ausländische Person keiner Erwerbstätigkeit nachgehe, hätte keine Bedeutung, wenn sein Familienbezug in Österreich liege (VwGH 30.01.1990,89/14/0054). Durch die Geburt der Tochter und den gemeinsamen Wohnsitz, sowie die Nähe des örtlichen Wohnsitzes des Kindesvaters sei entgegen der Ansicht der…
…2003 rechtskräftig. Die Obsorge über das Kind To. steht alleine mir zu. Der Kindesvater ... ist zur Leistung des Unterhaltsanspruches verpflichtet. Mein früherer Ehemann muss für das gemeinsame Kind ... einen Unterhaltsbetrag in der Höhe von € 50.- pro Monat leisten. Dieser Betrag ist keinesfalls lebenskostendeckend. Herr…
…erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für in dieser Bestimmung festgelegte Voraussetzungen erfüllende Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist zu beurteilen, ob die Bw., welche nicht österreichische…
…für deren Unterhalt und jenen des gemeinsamen Kindes aufkomme und jeden Samstag mit Geld und Nahrungsmitteln nach N.M. komme, wo sich auch seine "persönlichen Sachen" befänden. Aufgrund seiner Wohnsitze in Kroatien und in Österreich sei eine polizeiliche Meldung in Slowenien nicht erforderlich. In den…
…wirtschaftlichen Beziehungen hat (vgl. etwa: Erl. Bemerkungen zu RV der Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes). Wie oben dargelegt, halte ich mich bereits seit längerer Zeit in Österreich auf und liegen meine persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen nahezu ausschließlich hier in Österreich. Ich beantrage daher, den angefochtenen Bescheid aufzuheben…
…der ihrer Kinder sind damit Aufenthaltstitel im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 5 NAG. Damit hielten sich sowohl die Berufungswerberin als auch deren Kinder im Dezember 2006 rechtmäßig in Österreich iSd §§ 8 und 9 NAG auf. Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren…
…in Österreich als auch in der Schweiz einen Wohnsitz hatte und aufgrund der Besteuerungsregel des Art 15 DBA Schweiz im Tätigkeitsstaat (in der Schweiz) zu besteuern war. Zu dieser Zeit war Herr X auch bereits verheiratet und Vater eines Kindes und führte eine klassische Wochenendbeziehung…