…xx. Juni 2009 geborene Tochter gewährt. Über Aufforderung des Finanzamtes im Zuge einer Überprüfung des Beihilfenanspruchs gab die Berufungswerberin mit Schreiben vom 9. November 2009 auszugsweise bekannt: "Seit März 2004 bin ich ... ordentliche Studierende an der A-universität Graz sowie Stipendiatin der S. Stiftung ... . Ich…
…des Forschungsvorhabens notwendigen Arbeitsmöglichkeit für die Dauer des Stipendiums verlangt (Beilage von Einladungen ausländischer Institute und/oder Arbeitsplatzbestätigungen des Heiminstitutes). Eine Mitwirkung in der Lehre ist während der Laufzeit des Stipendiums in begrenztem Umfang (max. 2 Wochenstunden) möglich, wenn der Stipendienzweck dadurch nicht beeinträchtigt wird…
…besteht jedoch, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie…
…ergebender, vorliegender Stipendienwünsche sei durch Aushänge an Grazer Hochschulen und einzelnen ausdrücklich namentlich genannten Instituten auf die Stipendienmöglichkeit aufmerksam gemacht worden. Das Kuratorium sei überzeugt, dass Stipendien zur (Teil-) Finanzierung von Ausbildungen an hochwertigen ausländischen Ausbildungsstätten dem "Gemeinwohl" durch Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte am effektivsten dienen…
…Wesentlichen damit, dass bei den ausländischen Einkünften nicht von einem Stipendium auszugehen sei. Werde der Betrag von 88.000 S (das entspreche der Höchststudienbeihilfe) überschritten, sei grundsätzlich von einer Erwerbstätigkeit auszugehen. Zusätzlich seien nach § 29 EStG 1988 ausländische Stipendien eines im Inland ansässigen Steuerpflichtigen, der…
…EStG 1988 zuzuordnen. "Öffentliche Mittel" im Sinne der genannten Bestimmungen sind nur Mittel inländischer Körperschaften öffentlichen Rechts, die durch Pflichtbeiträge aufgebracht werden oder Zuschüsse von Institutionen der Europäischen Union. Ausländische Stipendien, die für wissenschaftliche Tätigkeit gewährt werden, sind daher grundsätzlich der Bestimmung des § 22 EStG…
…anderem dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Von dieser gesetzlichen Reglegung seien ausländische Studierende ausgenommen, die über eine Aufenthaltsbewilligung "Studierender/Schüler" gem. § 8 NAG verfügten. Dieser Aufenthaltstitel werde nämlich jeweils ausschließlich für…
…der Berufungswerberin auf Gewährung der Familienbeihilfe ab und begründete dies folgendermaßen: Ab 1. 1. 2006 hätten ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis "Studierender" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. Dieser Aufenthaltstitel werde ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt…
…Anträge sind auch dann rechtzeitig eingebracht, wenn sie nachweislich spätestens am letzten Tag der Frist zur Post gegeben wurden.(3) Die Anträge sind bei der zuständigen Stipendienstelle einzubringen. Studierende an medizinisch-technischen Akademien und Hebammenakademien können Anträge auch bei der Direktion der besuchten Lehranstalt einbringen…
…bestand, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauerte, außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstieß. Die oben zitierte Neuregelung der Ansprüche von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, erfolgte im Rahmen umfangreicher Änderungen im Bereich des Fremdenrechtes…
…zur Finanzierung der eigenen, d.h. nicht durch Stipendien abgedeckten Studienkosten für ein Postgraduate-Auslandsstudium an der London SE aufgenommen worden sei. Aufgrund der dadurch bedingten beträchtlichen finanziellen Belastung ersuchte er um Berücksichtigung im Rahmen der Sonderausgaben. Mit Bescheid vom 12. März 2009 wurde der…
…2005 absolvierte Ihre Tochter den EU-Lehrgang Leonardo da Vinci "Mobilität". Nach den Erhebungen des Finanzamtes werden im Rahmen dieses Programms Stipendien für Auslandspraktika an Studenten und Absolventen der Universitäten und Fachhochschulen vergeben. Dieses Praktikum bietet die Möglichkeit, theoretisches Wissen in der Arbeitspraxis anzuwenden und…
…eingewendet, dass es die aktuelle Intention des Gesetzgebers sei, dass mit Studienabschluss für die Berufsausübung im europäischen Raum eine erweiterte Berufsausbildung und/oder Berufsfortbildung folgen könne. Aus diesem Grund seien auch verschiedene EU-Stipendien geschaffen worden, die ua. jungen Akademikern diese Möglichkeiten eröffnen würden. Die…
…mit. Die Bw. führt für die Steuerfreiheit des Stipendiums folgende Argumente ins Treffen: Die Ausbildung sei wegen der fehlenden Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses noch nicht beendet. Die Forschungsarbeit erfolgte nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages. Eine wirtschaftliche Verwertung bzw. Veröffentlichung der Arbeit sei nicht…
…Inskriptionsbestätigung" der besuchten ausländischen Universität oder Hochschule zusammen mit dem Beurlaubungsbescheid der österreichischen Universität oder Hochschule ausreichend. Auch Stipendienverträge oder Stipendienzusagen österreichischer stipendienvergebender Stellen (zB Österreichischer Akademischer Austauschdienst), aus denen ersichtlich ist, in welcher Zeit sich der Studierende an welcher ausländischen Universität oder Hochschule aufhält…
…abkommensrechtlich vorgesehene Befreiung von der tatsächlichen Besteuerung im anderen Vertragsstaat abhängig machen. Es sei die Steuerberechtigung Russlands nachgewiesen und folglich die Steuerfreistellung in Österreich gegeben. Ein ausländischer Besteuerungsnachweis sei bedeutungslos. Die Einkünfte der Bw. aus der Geschäftsführertätigkeit seien daher in Österreich von der Besteuerung auszunehmen…
…November 2005 begehrte der Bw die Familienbeihilfe ab Februar 2002. Das Finanzamt wies das Begehren mit Bescheid vom 7. Dezember 2005 mit der Begründung ab, dass ausländische Studenten in Österreich weiterhin zum Haushalt der Eltern gehörten. Der Familienwohnsitz des Bw sei in der Türkei gelegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 9. November 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…nach der offiziellen Bestätigung der Universität 2013 (lt den Angaben des Berufungswerbers im Antragsformular 2014) endet. Für dieses Studium erhält er ein Sportstipendium von der [Stipendiengeber] (umfasst Studienkosten, Unterbringung und zwei Mahlzeiten täglich) und eine monatliche Unterstützung von einer österreichischen Stiftung in Höhe von €…
…zu stellen) gesprochen. Hält sich das Kind aber während der Schuljahre im Ausland auf, ist selbst das Verbringen der Ferien in Österreich jeweils als (nur) vorübergehende Abwesenheit vom ausländischen Aufenthaltsort zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt im Ausland nicht unterbrochen wird. Dies gilt selbst dann…