…Blickwinkel des österreichischen Abgabenrechts analysiert werden. Dafür müssen grds. ausländische Rechtssubjekte mit bestehenden österreichischen verglichen werden. Für die Einordnung von Y-Stiftung en ist - wie eben bei jeder anderen ausländischen Gesellschaftsform auch - nach der Rsp., der Meinung der Finanzverwaltung sowie der hA im Schrifttum ein…
…einen ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 42 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 idF BGBl. 818/1993 entnommen werden. Entgegen der Auffassung der Bw. lasse das Erkenntnis des VfGH vom 15.10.2004, G 49/04 Rückschlüsse auf die Konformität der Umqualifizierung ausländischer Rechtssubjekte durch…
…Bw. um eine nach britischem Recht gegründete und damit ausländische Gesellschaft. Bei der Beurteilung, ob eine ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass die zivil- bzw. steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes im jeweiligen Ansässigkeitsstaat für die inländische Bewertung bedeutungslos ist. Maßgeblich…
…insbesondere aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - In welchen Staaten waren die Rechtssubjekte ansässig, die der Bw. diese Kapitalerträge ermöglicht haben? - Die Bw. wurde aufgefordert, die einzelnen strittigen ausländischen Dividenden und Zinsen der Höhe nach den einzelnen ausländischen Staaten zuzuordnen, in denen die Schuldner der Erträge…
…Bw. um eine nach britischem Recht gegründete und damit ausländische Gesellschaft. Bei der Beurteilung, ob eine ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass die zivil- bzw. steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes im jeweiligen Ansässigkeitsstaat für die inländische Bewertung bedeutungslos ist. Maßgeblich…
…der Privatstiftung und/oder aus den Erträgnissen desselben an die Begünstigten. (d) Die Errichtung von und die Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen in- und ausländischen Rechtssubjekten. (e) Ausgenommen sind jedoch Bank- und Börsengeschäfte im Sinne des Bankwesengesetzes. (f) Weiterer Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche…
…der Privatstiftung und/oder aus den Erträgnissen desselben an die Begünstigten. (d) Die Errichtung von und die Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen in- und ausländischen Rechtssubjekten. (e) Ausgenommen sind jedoch Bank- und Börsengeschäfte im Sinne des Bankwesengesetzes. (f) Weiterer Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche…
…Bw. um eine nach britischem Recht gegründete und damit ausländische Gesellschaft. Bei der Beurteilung, ob eine ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass die zivil- bzw. steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes im jeweiligen Ansässigkeitsstaat für die inländische Bewertung bedeutungslos ist. Maßgeblich…
…Berufung eingelegt: Im Zuge der Betriebsprüfung habe man beantragt, die in den steuerlichen Ergebnissen enthaltenen Auslandsdividenden steuerfrei zu stellen, da die Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Beteiligungserträge gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Die Steuerfreistellung sei unter Hinweis auf die geltende Bestimmung des § 10 KStG 1988 abgelehnt worden…
…gegründet, wobei er sich einer Münchner Gründungsagentur bediente, die er im Internet ausfindig gemacht hatte. Grund dafür, eine ausländische Limited und nicht eine österreichische GmbH zu gründen, wären finanzielle Überlegungen gewesen. Der Beschuldigte wurde Geschäftsführer (Director) der Limited, die unverzüglich ihre Tätigkeit aufgenommen habe. Die…
…Die Zollfreiheit war daher auch deshalb zu verwehren, weil im Streitfall das sich aus der anzuwendenden Norm ergebende Erfordernis der Identität der Rechtssubjekte (die Person des Pächter bzw. Bewirtschafters muss identisch sein mit der Person des Einführers) nicht gegeben ist. Die streitgegenständlichen Waren sind somit…
…21.11.2007, 2004/13/0133). Im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften sind rechtswirksam mit dem (vollen) Wortlaut ihrer Firma zu bezeichnen. Allein ein in der Firma eines solchen Rechtssubjekts enthaltener Name einer natürlichen Person bezeichnet dieses zumeist noch nicht eindeutig, zumal von einander verschiedene, juristische Personen…
…jedoch dürften andere Personen als Gesellschafter auftreten. Bei einer derartigen Konstruktion sei nämlich die jeweilige ausländische Gesellschaft als bewirtschaftender Landwirt im Drittland anzusehen, nicht aber der inländische Landwirt mit Sitz in der Gemeinschaft. Es liege Verschiedenheit der Rechtssubjekte vor. Die Frage der Besitzeridentität sei zwar…
…als zulässig normiert worden sei. Es müsse bei einer Einmann-GmbH - wie bei anderen Gesellschaften auch - zwischen der juristischen Person und der dahinter stehenden natürlichen oder juristischen Person unterschieden werden; es lägen daher zwei verschiedene Rechtssubjekte vor. Einkünfte seien demjenigen zuzurechnen, der die entsprechenden Leistungen…
…derartiger Vertrag existiert hätte, bestünde keine gesetzliche Handhabe, die seinerzeit zwischen existierenden Staatengebilden (Rechtssubjekten) vereinbarten Regelungen, welche nunmehr infolge des Wegfalls eines Vertragspartners - die Republik Jugoslawien als solche hatte bereits 1991 zu bestehen aufgehört und proklamierte Mazedonien im September 1991 seine Unabhängigkeit, welche im April…
…lit.c) leg.cit. normierte Erfordernis des Verbleibens der betreffenden Gegenstände im Eigentum des ausländischen Rechtsträgers stets gewahrt bleibe. Denn laut Sachverhalt liege hier kein "Absender" und kein "Empfänger" vor, sondern beides sei mit der (amerikanischen) WFU ein und dasselbe Rechtssubjekt, welche die in Amerika…
…Finanzamt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit 513.236,00 S (519.632 - 6.396,00 S) an, wobei es weder Kapitalertragsteuer noch ausländische Abzugsteuer zum Abzug zuließ. Gegen diesen Bescheid wendet sich die Berufung. Für das Jahr 2000 erließ das Finanzamt mit Datum vom 13…
…unter der Nr. 60xx. Wie dem Auszug aus dem "Companies House" zu entnehmen war, erfolgte die Löschung der ausländischen Firma am Datum4. Die Bw. wurde als Zweigniederlassung mit Sitz in Wien am Datum2 ins Firmenbuch eingetragen. Als Geschäftsführer war der deutsche Staatsbürger F.B. angeführt…
…und gesonderte Feststellung nach der Rechtsprechung überhaupt nicht statt (VwGH 27.6.1991, 91/13/0002). Der Verstorbene war nicht österreichischer Staatsbürger Stirbt ein ausländischer Beteiligter einer in Österreich ansässigen Personenvereinigung (zB OHG oder KG), so handelt es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsberührung iSd …
…eine ausländische Gesellschaftsform (z.B. eines EWR-Staates) nicht anerkannt wird, so stellt dies bereits nach dem Gemeinschafts- bzw. EWR-Recht eine unzulässige Diskriminierung dar, die auch nicht gerechtfertigt werden kann. --> Auch aus diesem Grund ist die Gesellschaftsform der Y-Stiftung als eigenes Rechtssubjekt…