…eines anderen erwirbt. Die Erbschaftssteuer ist somit grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Der Ansatz der inländischen Grundstücke mit dem (anteiligen) steuerlichen Wert ist daher zu Recht erfolgt; allfällige Ausgleichszahlungen sind in diesem Zusammenhang ohne rechtliche Bedeutung. Ausländische Grundstücke sind mit dem Verkehrswert anzusetzen. Der dem…
…eines anderen erwirbt. Die Erbschaftssteuer ist somit grundsätzlich vom Erbanfall zu bemessen. Der Ansatz der inländischen Grundstücke mit dem (anteiligen) steuerlichen Wert ist daher zu Recht erfolgt; allfällige Ausgleichszahlungen sind in diesem Zusammenhang ohne rechtliche Bedeutung. Ausländische Grundstücke sind mit dem Verkehrswert anzusetzen. Der dem…
…dem im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes befindlichen § 26 gelten für die Bewertung des ausländischen Grundvermögens die Vorschriften des § 10 (gemeiner Wert). Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmungen ergibt sich, dass bei der Bewertung des Nachlasses ausländische Grundstücke - abgesehen davon, dass nicht jeder Staat den Begriff des…
…stelle jedenfalls einen unzulässigen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Von der Steuer des § 8 Abs. 4 ErbStG seien ausschließlich Grundstücke iSd GrEStG und somit ausschließlich inländische Grundstücke erfasst. Wären im Nachlass ausländische Grundstücke vorhanden, wäre kein Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG zu entrichten…
… 10 BewG und des § 26 BewG - nach welcher Bestimmung für die Bewertung des ausländischen Grundvermögens die Vorschriften des § 10 BewG (Gemeiner Wert) gelten - ergibt sich, dass bei der Bewertung des Nachlasses (bzw. des Schenkungsgegenstandes) ausländische Grundstücke - abgesehen davon, dass nicht jeder Staat den Begriff des…
…damit zweifelsfrei unbeschränkte Steuerpflicht vor und ist daher nach dem Gesetz auch das im Ausland gelegene Grundvermögen der inländ. Erbschaftssteuer zu unterwerfen. Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke mit dem gemeinen Wert (§ 10 Bewertungsgesetz) zum Ansatz zu bringen (vgl. VwGH 12.10.1989…
…zweifelsfrei unbeschränkte Steuerpflicht vor und ist daher nach dem Gesetz auch das im Ausland gelegene Grundvermögen der inländ. Erbschaftssteuer zu unterwerfen. Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem Einheitswert, sondern mit dem gemeinen Wert (§ 10 Bewertungsgesetz) zum Ansatz zu bringen (vgl…
…zweifelsfrei unbeschränkte Steuerpflicht vor und ist daher nach dem Gesetz auch das im Ausland gelegene Grundvermögen der inländ. Erbschaftssteuer zu unterwerfen. Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem Einheitswert, sondern mit dem gemeinen Wert (§ 10 Bewertungsgesetz) zum Ansatz zu bringen (vgl…
…und ist daher nach dem Gesetz auch das im Ausland gelegene Grundvermögen der inländ. Erbschaftssteuer zu unterwerfen. Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem Einheitswert, sondern mit dem gemeinen Wert (§ 10 Bewertungsgesetz) zum Ansatz zu bringen (vgl. VwGH 12.10.1989…
…Steuerpflicht im Ausland befindliche Grundstücke, Sachen, etc., betrifft, ist auf Antrag, die von dem ausländischen Staate aus Anlass des Erbanfalles erhobene Steuer bei der Berechnung der Erbschaftssteuer, als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen. Inwieweit statt dessen bei Gewährung der Gegenseitigkeit eine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die inländische…
…fest. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Erwerb eines Grundstückes durch einen fremden Staat für Zwecke seiner ausländischen Vertretungsbehörden nur von der Grunderwerbstuer befreit sei, so weit Gegenseitigkeit gewährleistet sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde zunächst abermals auf die Note vom 11. September…
…inländischen und ausländischen Grundstücken verstößt somit gegen das Gemeinschaftsrecht (vgl. hiezu auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 95a zu § 19 ErbStG; Fraberger, Erbschaftssteuer und Gemeinschaftsrecht, SWI 1998, 302; Wagner, Schlussanträge in der RS Theodor Jäger: Unterschiedliche Bewertung ausländischen Vermögens gemeinschaftswidrig…
…Die Zimmer sollen nach Maßgabe der finanziellen Verhältnisse umgebaut werden, sodass insgesamt fünf Wohneinheiten entstehen sollen. Die Quartiere sind derzeit an ausländische Gastarbeiter vermietet. Aus finanziellen Gründen (kurzfristige Probleme mit der Finanzierung des Umbaues) wurden die UVA´s nicht abgegeben und sollten erst mit der Jahreserklärung…
…Beträge und des Freibetrages von 8.500 S mit 6 % | 5.441,40 S | Einkommensteuer | 293.191,40 S | Ausländische Steuer | -25.873,80 S | Festgesetzte Einkommensteuer | 267.318,00 S | | 19.427,00 € Entscheidungsgründe …
…denn die in § 42 InvFG iVm § 93 Abs. 3 Z 4 EStG verankerte Einkunftsfiktion gilt ertragsteuerlich umfassend. Dementsprechend kann auch im Fall von Anteilsrechten an ausländischen Investmentfonds, die formal als Aktien verbrieft sind, das internationale Schachtelprivileg nach § 10 Abs. 2 KStG nicht zum Tragen kommen…
…ErbStG lautet: "Soweit die Steuerpflicht im Ausland befindliche Grundstücke, Sachen, Forderungen gegen ausländische Schuldner oder Rechte, deren Übertragung an eine Eintragung in ausländische Bücher geknüpft ist, betrifft, ist auf Antrag die von dem ausländischen Staate aus Anlass des Erbfalles erhobene Steuer bei Berechnung der Erbschaftssteuer…
…ErbStG lautet: "Soweit die Steuerpflicht im Ausland befindliche Grundstücke, Sachen, Forderungen gegen ausländische Schuldner oder Rechte, deren Übertragung an eine Eintragung in ausländische Bücher geknüpft ist, betrifft, ist auf Antrag die von dem ausländischen Staate aus Anlass des Erbfalles erhobene Steuer bei Berechnung der Erbschaftssteuer…
…ErbStG lautet: "Soweit die Steuerpflicht im Ausland befindliche Grundstücke, Sachen, Forderungen gegen ausländische Schuldner oder Rechte, deren Übertragung an eine Eintragung in ausländische Bücher geknüpft ist, betrifft, ist auf Antrag die von dem ausländischen Staate aus Anlass des Erbfalles erhobene Steuer bei Berechnung der Erbschaftssteuer…
…ErbStG lautet: "Soweit die Steuerpflicht im Ausland befindliche Grundstücke, Sachen, Forderungen gegen ausländische Schuldner oder Rechte, deren Übertragung an eine Eintragung in ausländische Bücher geknüpft ist, betrifft, ist auf Antrag die von dem ausländischen Staate aus Anlass des Erbfalles erhobene Steuer bei Berechnung der Erbschaftssteuer…
…mit dem Grundstück in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Mit BBG 2003 wurde im Zuge einer Neukonzeption der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte (siehe Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 1 zu § 93, S. 7) dem zitierten § 93 Abs. 2 folgende lit. e hinzugefügt: e) "Ausländische Kapitalerträge im…