…nicht erfolgt ist. Soweit die Erstbeschuldigte hinsichtlich der in den Jahren 2001 und 2002 unterlassenen bzw. im Übrigen verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen und unterlassenen bzw. verspäteten Bekanntgabe der Lohnabgaben ihre außergewöhnliche familiären Belastung ins Treffen führt, ist ihr zu entgegnen, dass sie eben dazu verhalten gewesen wäre…
…lässt es ausnahmsweise zu, diesen Wert um die Hälfte zu reduzieren. Die derzeitige schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten gebietet einen weiteren Abschlag um die Hälfte, sodass die letztlich verbleibende Geldstrafe unter Anwendung des außerordentlichen Strafmilderungsrechtes im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG nur € 5…
…cit.) unter gleichzeitiger Annahme dessen, dass auch die general- und spezialpräventiven Strafzwecke im Anlassfall als nicht außergewöhnlich einzustufen sind, wäre - auch unter Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Abwägungen - im Hinblick auf eine Verwirklichung der gesetzlichen Strafzwecke die zu verhängende Geldstrafe etwa in Höhe des Verkürzungsbetrages anzusetzen…
…4 FinStrG). Letzterer, nach der Gesetzestextierung wohl eher als außergewöhnlich zu klassifizierender Fall wird beispielsweise dann vorliegen, wenn die beim Täter festgestellten Milderungsgründe die gleichzeitig festgestellten Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen und nicht schon präventive Gründe eine höhere (Geld-)Strafe erforderlich erscheinen lassen. Angesichts dessen, dass der…
…Geldstrafe von 2.000,00 € wurde dieser Strafrahmen nur zu 10 % ausgeschöpft, wobei das Finanzamt die außergewöhnlich niedrige Strafbemessung insbesondere mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Bw in Verbindung mit ihren Sorgepflichten begründete und damit, dass ihrer - offenbar gemeint: Geständigen - Verantwortung bedeutend mehr Gewicht beigemessen…
…oder Rechtsirrtum gemäß § 9 FinStrG hinauslaufenden Anhaltspunkte vorgebracht. Wenngleich bei tatsächlichem Zutreffen der bisher nicht einmal annähernd glaubhaft gemachten, sondern lediglich behaupteten außergewöhnlichen persönlichen Umstände möglicherweise im Falle eines (späteren) Schulderweises einen, im Rahmen der Strafausmessung berücksichtigungswürdigen Umstand iSd § 34 Abs. 1 StGB darstellen könnten…
Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Einwendungen des Beschuldigten in Zusammenhang mit Sparbuch und Porscheverkauf mit 25 % der festgestellten Differenz berücksichtigt. Ob dieser Ansatz [ergänze: in Bezug auf das Sparbuch] der Realität entspricht, könnw nicht festgestellt werden. Jedenfalls komme ihm eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit zu…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des…
Denkbar ist im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten auch noch, dass er - obwohl ein erfahrener Geschäftsmann und mit dem umsatzsteuerlichen Basiswissen vertraut - in Anbetracht des speziellen Handlungsablaufes bei der Geltendmachung der Forderung der F GmbH trotz der auch einem völligen Laien ins Auge fallenden Aspekte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 21…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Sybille Regensberger als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder…
…von vier einschlägigen Vorstrafen und auch unter weiterer Berücksichtigung des Umstandes, dass seitens des Bw. keinerlei Schadensgutmachung erfolgt ist, nicht näher getreten werden. Gegen eine derartige Strafminderung sprechen auch generalpräventive Erwägungen, welche es nicht ermöglichen, bei einem mehrfach vorbestraften Täter, welcher keinerlei Schadensgutmachung geleistet hat…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte A als steuerlich Verantwortlicher der B-KG bis zum Ablauf des 16. August 2011 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 914,05 zu entrichten gehabt; überdies wäre von ihm bis zum selben Zeitpunkt per FinanzOnline die diesbezügliche…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…Bw. sprechenden Milderungsgründen sind hier dessen bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit (vgl. § 34 Abs. 1 Z 2 StGB), sowie die sich zwar nicht als (umfassendes und damit strafmilderndes) Geständnis, sondern als Mitwirkung an der (finanzstrafrechtlichen) Sachverhaltsermittlung iSd § 34 Abs. 1 Z 17 StGB (vgl. VwGH vom 22…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 11. Oktober…