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UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…an die U-GmbH iHv € 2.800.000 (Kto. 33360) am 31.12.2006 auf das Konto 91020, atypisch stille Beteiligung ..., als Kapitaleinlage. Diese Kapitaleinlage stellt den Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (§ 2 Zi 1 KVG) dar. Bemessungsgrundlage …

UFSI RV/0905-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) unmittelbar am Unternehmen der KapGes (=Geschäftsherr) beteiligt, § 5 KVG ist anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011

…§ 2 Z 1 KVG angezeigt und gleichzeitig eine Steuerbefreiung geltend gemacht worden war, da keine unmittelbare Beteiligung des G1 an der B-GmbH (Geschäftsherr), sondern nur an der atypisch stillen Gesellschaft bestehe. Dazu hat der Prüfer unter Tz. 6 zu ErfNr1 festgestellt: "Gemäß der Vereinbarung…

UFSW RV/3445-W/07Finanzierungskosten einer fehlgeschlagenen atypisch stillen Beteiligung als Sonderbetriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…mit Schreiben vom 12. März 2007 Berufung (Akt 2005 Seite 4ff) und beantragte die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben (Fremdfinanzierungskosten der atypisch stillen Beteiligung) von insgesamt € 1.831,90 mit folgender Begründung: 1. Historie und Sachverhalt: Die S-GmbH habe sich mit dem Handel von Daunenfedern…

UFSI RV/0908-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist an der KapGes aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…KVG angezeigt und gleichzeitig eine Steuerbefreiung geltend gemacht bzw. eine "Nullerklärung" abgegeben worden war, da keine unmittelbare Beteiligung des G1 an der B-GmbH (Geschäftsherr), sondern nur an der atypisch stillen Gesellschaft bestehe. Dazu hat der Prüfer unter Tz. 6 zu ErfNr1 festgestellt: "Auf Grund…

UFSI RV/0907-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist am Unternehmen der KapGes (GmbH) aufgrund seiner Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…02)." 4. Unmittelbare Beteiligung: Im Gegenstandsfalle (zu ErfNr1) ist - wie sowohl aus der eigenen Sachverhaltsdarstellung als auch aus der vormaligen Gesellschaftsteuerklärung Kap 11 hervorkommt - weder in Streit gezogen, dass seitens des G1 eine Kapitaleinlage in die atypisch stille Gesellschaft erfolgte, noch deren Höhe von gesamt…

UFSI RV/0904-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Die vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung (Zuweisung des Gesamtgewinnes an den Geschäftsherrn) stellt einen Forderungsverzicht iSd § 2 Z 4 lit b KVG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…Z 1 KVG getätigt, teils Leistungen iSd § 2 Z 2 bis 4 KVG durch Übernahme von aushaftenden Krediten/Darlehen des Geschäftsherrn in den privaten Bereich oder durch Umbuchung von Darlehen als Kapitaleinlage auf das Konto 91000 "atypisch stille Beteiligung" etc. erbracht. Zu diesen Sachverhalten wurde…

UFSW RV/2330-W/02Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschaft; Teilwertabschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…der Abgabenbehörde keine atypische stille Mitunternehmerschaft vorlag, war die "Einlage" von H.A. als Darlehen zu betrachten, das mangels eines positiven Verkehrswertes nicht einbringungsfähig war und daher unverändert in den Bilanzen der Gesmbh mit 2.000.000,- zu Buche steht.   Tz. 20 Beteiligung Kapitalgesellschaft …

UFSG RV/0609-G/02Fremdvergleich bei Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2005

…zwischen Eigenkapital und Mittelbedarf sei, ob eine wesentlich unter dem Branchendurchschnitt liegende Eigenkapitalausstattung gegeben sei und Fremdfinanzierung von außen noch erlangbar wäre. Die Mittelzufuhr in Form der atypisch stillen Beteiligung dürfe nicht der Sanierung der GmbH dienen. Der Betriebsprüfer habe - ua. durch eine Gegenüberstellung des…

UFSW RV/0160-W/03Einbeziehung der atypisch stillen Einlage und auch des unverzinslichen Gesellschafterdarlehens als gewinnbeteiligte Forderung in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…dem atypisch stillen Gesellschafter ausgleichsfähige Verluste bis zu einem Betrag in der Höhe von bis zur 12-fachen Einlage, das heißt je S 10.000,00 Einlage S 120.000,00 Verluste vorrangig zugewiesen werden."   ad 3.) Darlehensvereinbarungen   In der Darlehensvereinbarung zu Beteiligung…

UFSG RV/0560-G/05Liebhaberei bei atypisch stillem Beteiligten - Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2006

…Beteiligungsverhältnisses durch den Masseverwalter liege ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in dem insgesamt ein Verlust erzielt worden sei. Auf Gesellschafterebene (und nur diese sei gemeint) liege daher Liebhaberei vor. Es sei daher kein Veräußerungsgewinn festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Sowohl die Gründung der atypisch stillen…

UFSK RV/0150-K/05Liebhaberei und Mitunternehmerstellung der Beteiligten bei einem Beteiligungsmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 1/3

…Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf, zustimmen. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie die Einbringung der atypisch stillen Beteiligung in eine Kapitalgesellschaft hingegen bedürfen anlässlich einer Treugeberversammlung einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen des zu fassenden Beschlusses. Der A steht es allerdings frei, anstelle der Einberufung einer…

UFSK RV/0150-K/05Liebhaberei und Mitunternehmerstellung der Beteiligten bei einem Beteiligungsmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 2/3

…des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages der Hälftesteuersatz für Abschichtungsgewinne im Einkommensteuergesetz maßgeblich gewesen sei. Bei Abschluss des Vertrages sei geplant gewesen, den Hälftesteuersatz nach Ablauf der vorgeschriebenen 7-Jahres-Frist für die Abschichtung in Anspruch zu nehmen. Das sei auch aus dem Prospekt (Seite 3 Beteiligungsdauer…

UFSW RV/2052-W/06Kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem Neugründungsförderungsgesetz für die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer GmbH gewährt werden, wenn mit der Gesellschaftsteuererklärung ein nicht unterschriebenes Formular NeuFö 1 vorgelegt wurde? (Abw. aus mehreren Gründen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…Abgaben in gleicher Weise besteht. (UFS 26.5.2009, RV/0414-G/07). Im gegenständlichen Fall wurde der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Beteiligung am 16.1.2006 erklärt und dem Finanzamt angezeigt. Dazu wurde das zwar ausgefüllte, nicht aber unterschriebene Formular NeuFö…

UFSG RV/0397-G/02Zurückweisung einer Berufung wegen Bescheidzustellung an eine atypisch stille Gesellschaft nach deren Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.09.2005

…Treuhand im Wege einer Abspaltung und Neugründung auf die X-Beteiligung, übertragen, darin enthalten auch die atypisch stille Beteiligung an der J.P.AG. Mit Vertrag vom 29. Juni 1998 brachte die x-Beteiligung diese atypisch stille Beteiligung rückwirkend zum 31.12.1997 gemäß Art…

UFSW RV/0929-W/02Treugeberdarlehen neben Einlage für stille Beteiligung über Treuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2003

…KVG) mit Gesellschaftsteuerbescheid vom 28. Februar 1994 ausgehend von der erklärten Gegenleistung gegenüber der Bw Gesellschaftsteuer in Höhe von S 225.000,00 fest. In der Folge wurde die atypisch stille Beteiligung von der RRVT GmbH in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Unter § 1 Vertragsgegenstand des Einbringungsvertrages…

UFSW RV/4425-W/021. Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (hier: Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Einkommen­steuerverfahren). 2. Nichtausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils im Bereich der Personengesellschaften insoweit, als darin ein anteiliger IFB enthalten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…wurde unter der Kennzahl 330 der angeführten Erklärung ein Betrag von 187.938,00 S angegeben (S 2/2001 F-Akt Bw.). Da bei den atypisch stillen Gesellschaftern aus Vorjahren Wartetastenverluste aus der Bildung von Investitionsfreibeträgen von rund 3,900.000,00 S bestanden (vgl…

UFSG RV/0209-G/03Eine atypisch stille Gesellschaft wird nicht als Organträger anerkannt. Eine seinerzeitige abgabenrechtliche Fehlbeurteilung kann nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, oder das Gesellschaftsvermögen eines Beteiligten im Innenverhältnis für die Beteiligung am Gewinn und Verlust und für die Auseinandersetzung wie ein Vermögen zur gesamten Hand zu behandeln ist. Die Innengesellschaft "atypisch stille Gesellschaft" wird unter die auf Außengesellschaften zugeschnittene Vorschrift des § 23 Z…

UFSW RV/1673-W/05Eine typisch stille Beteiligung liegt im Gegensatz zum partiarischem Darlehen dann vor, wenn die Beteiligung einen Anteil am Verlust sowie an den stillen Reserven vermittelt. Ansonsten sind bei der Abgrenzung alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…über atypisch stille Gesellschaften errichtet: - P1&S; - P2&S ; - P3&S; - P4&S. Im Zuge mehrerer Betriebsprüfungen sei festgestellt worden, dass weder die (obengenannten) Zusammenschlüsse der P Gesellschaften mit natürlichen Personen noch die Zusammenschlüsse dieser Gesellschaften mit der Bw. steuerlich anzuerkennen seien. Die Beteiligungen an…

UFSW RV/2246-W/02Darlehen der Treugeber als Zugangsvoraussetzung beim Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung durch den Treuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…Anbot zum Abschluss eines Treuhandvertrages im Höhe eines Treuhandbetrages von z.B. 200.000,00 (Stückelung:100.000,00) gestellt, wobei die Aufteilung im Verhältnis von 25 % atypisch stiller Beteiligung und 75 % Darlehen empfohlen wird. Lt. Treuhandvertrag beauftragt der Treugeber (durch Unterfertigung des Zeichnungsscheines) den…

UFSW RV/2599-W/02Ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…fremdübliche Vertrag über die atypisch stille Beteiligung des A an der A GmbH (deren Gesellschafter A war und ist) ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Dies bedeutet, dass das Bestehen einer Mitunternehmerschaft zwischen A und der A GmbH (und die Parteifähigkeit der "stillen Gesellschaft" im Abgabenverfahrensrecht…