…Jahresabschluss dem Verrechnungskonto des RN angelastet werden. Die Bw. beantrage daher, der Berufung stattzugeben und eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem gesamten Berufungssenat anzuberaumen. Auf die Stellungnahme der Betriebsprüfung zur Berufung replizierend, hielt der steuerliche Vertreter der - mittlerweile seit 27. Jänner 2003 in Konkurs befindlichen - Bw…
…dass es unverständlich ist, wenn bei tatsächlichen Ansprüchen aus einem Dienstverhältnis vorweg nicht die Abgeltung der Normalarbeitszeit mit steuerbegünstigten Sonderzahlungen sowie die Abgeltung von Überstunden eingeklagt wird, sondern der Umweg über die "arbeitnehmerähnliche Stellung" gewählt wurde, um eine Arbeitsrechtssache zu begründen. Eine Teilzeitarbeit wird ja…
…Bedeutung. Typisch für eine arbeitnehmerähnliche Stellung ist, wenn die Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers, regelmäßig und für eine längere Dauer erbracht wird. Bei Verrichtung der Tätigkeit stehen die persönliche Leistungspflicht, die alleinige Entscheidungsbefugnis im Vordergrund. Weitere Kriterien für die arbeitnehmerähnliche Tätigkeit sind die Berichterstattungspflicht, Arbeit…
…die jeweiligen Arbeiten regelmäßig über einen längeren Zeitraum für einen Auftraggeber erbracht hat und überdies monatlich abrechnete, was typisch auf eine arbeitnehmerähnliche Stellung hinweist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die durch Werkverträge nach außen hin zum Ausdruck gebrachte Gestaltung der Bauhilfsarbeiten in Form eines selbständigen…
…Rechnungen und im Jahre 2010 sämtliche Rechnungen der XY. Die jeweiligen Arbeiten sind außerdem regelmäßig für eine längere Dauer erbracht worden, was typisch für eine arbeitnehmerähnliche Stellung war. Entscheidungswesentlich ist gleichfalls, dass sich die Tätigkeit des Bw. auf diverse Hilfsarbeiten wie zB das Abtransportieren von…
…schließt aber auch die Annahme einer arbeitnehmerähnlichen Stellung und damit Ansprüche aus einem Dienstverhältnis aus". Weiters verweisen wir die Aussage des BMAGS 25.9.1998, 121.107/2-7/98: "Bei juristischen Personen nehmen deren entscheidungsbefugten Organe die Stellung des Dienstgebers als physische Person ein…
…Inhaltes geltend gemacht. Die Erstbehörde hat kein Ermittlungsverfahren durchgeführt und mich auch nicht vom Ergebnis irgendwelcher Erhebungen in Kenntnis gesetzt und mir damit die Möglich genommen, zu allfälligen Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen. Zutreffend erkennt die Erstbehörde, dass ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften…
…da sie nicht die Anwendung österreichischer Gesetze, sondern die Anwendung des EG-Vertrages selbst betrifft. Allfällige von österreichischen Gerichtshöfen zur Frage "arbeitnehmerähnlicher Beschäftigungsverhältnisse" ergangene Judikate sind daher hinsichtlich dieser Frage völlig belanglos. Der Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass eine eindeutige Zuordnung jedes Rechtsverhältnisses entweder zu…
…getroffen. Bei Durchführung der gebotenen Ermittlungen - etwa durch Befragung der beim Bw. tätigen Prostituierten - wäre das Finanzamt zum Schluss gelangt, dass keine arbeitnehmerähnliche Verhältnisse bestanden hätten. So seien die Prostituierten selbst auf den Bw. als Lokalinhaber zugekommen,um dort die Prostitution ausüben zu können. Sie…
…2004 verweisen. Am 21. November 2005 wurde von der Betriebsprüfung folgende Stellungnahme zu obigen Berufungen eingereicht: Berufen werde im Wesentlichen gegen den Aufteilungsschlüssel des durch Einkaufserhebungen nachgewiesenen verkürzten Wareneinkaufs auf die verkürzten Erlösbereiche Weiterverkauf von Verputzmaterial ohne weitere Leistungen, Leistungserlöse aus Innenverputz und Leistungserlöse aus…
…kann, wenn man meinen Werkvertrag, Rechnungen und andere Unterlagen gelesen hat. Trotzdem werde ich zu den pseudo Vorwürfen des Referenten Stellung nehmen und noch einmal meine Werkvertrags Kopie anbei mitschicken. 1. Vorwurf "Leistungen" Sind nicht von Auftragsgeber festgelegt, sondern vom Kunden und von mir vereinbart…
…in seiner Stellungnahme erwogen, dass Herr NN_g im gegenständlichen Fall in vollkommener wirtschaftlicher Abhängigkeit von der "NFa" TätBezFa_g GmbH gearbeitet habe und somit zumindest ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis vorgelegen sei. Der Beschuldigte sei mittels Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme von der Stellungnahme des Finanzamtes…
…gebildet habe. Der Firmenwert der Steuerberatungskanzlei M. sei zwischenzeitig nicht mehr vorhanden, da die bw. Gesellschaft nicht mehr nach ihm benannt und er nur noch berufsrechtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft sei. Stellungnahme des Prüfers (8. 3. 1996): Dass Herr M., der seinen Betrieb veräußert hatte, nach…
…der OGH erkenne - allerdings in einem anderen Zusammenhang-, dass ein zu 80 Prozent beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer weder als Dienstnehmer noch als Person in arbeitnehmerähnlicher Stellung bezeichnet werden könne. Die Gesellschafter-Geschäftsführerin trage auch Unternehmerrisiko, weil sie allein die Verantwortung und das Risiko für den Erfolg…
…nicht einem Fremden, sondern dem durch seinen eigenen bestimmten oder unter Mitwirkung seines eigenen vereinbarten Willens": Auch der OGH erkenne - allerdings in einem anderen Zusammenhang - dass ein zu 95% am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer weder als Dienstnehmer noch als Person in arbeitnehmerähnlicher Stellung iSd § 46…
…Fremden, sondern dem durch ihren eigenen bestimmten oder unter Mitwirkung ihres eigenen vereinbarten Willens. Auch der OGH erkennt - allerdings in einem anderen Zusammenhang -, daß ein zu 80% am Stammkapital beteiligter Gesellschafterin-Geschäftsführerin weder als Dienstnehmer noch als Person in arbeitnehmerähnlichen Stellung iSd § 46 Abs. 1…
…nicht aber hinsichtlich der Begünstigung für einen 13. und 14. Monatsgehalt und auch nicht im Arbeitsrecht hinsichtlich der Abfertigungsansprüche. Herr T.M. sei nicht Dienstnehmer in arbeitnehmerähnlicher Stellung iS des § 46 Abs. 1 Z 3 lit. a KO, sodass er hinsichtlich seiner Ansprüche keine Vorrechte…
…des Bw. als selbständiger Unternehmer betrifft. Aus diesem Grund nehme der Bw. wie folgt Stellung zu diesen 3 Pseudo-Vorwürfen: 1. "Arbeitnehmer der Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet" Betreffe nicht die Person des Bw., da mit dem Auftragsgeber (nicht Arbeitsgeber) Werkverträge abgeschlossen worden wären, was ein…
…Nach herrschender Literaturmeinung (Peter Steiner, RdM 1998) wird der Konsiliararzt idR nicht freiberuflich, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder zumindest arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses tätig. Bei den Honoraren handelt es sich daher um Entgelte von dritter Seite, die bei den Hausärzten den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen…
…BGBl. I Nr. 28/2004, lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 (2) Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird, c) in einem Ausbildungsverhältnis, einschließlich der Tätigkeiten nach § 3 Abs…