…in Österreich aufhalten. ... Die Asylwerbereigenschaft endet mit dem Monat einer abweisenden Entscheidung zweiter Instanz, da deren materielle Rechtskraft auch durch ein anhängiges Beschwerdeverfahren vor dem VwGH nicht durchbrochen wird. ... In Ihrem Fall wurde Ihr Asylantrag am 7.7.2006 in zweiter Instanz abgewiesen. Daher endet…
…der abweisenden Entscheidung II. Instanz endete, da die materielle Rechtskraft der abweisenden Entscheidung II. Instanz auch durch ein anhängiges Beschwerdeverfahren vor dem VwGH nicht unterbrochen wird. Dabei übersieht das Finanzamt allerdings, dass der VwGH mit Beschluss vom 09.07.2007, ZI. A W 2007/19…
…Mai 2005 als unbegründet abgewiesen und dem Berufungsvorbringen entgegengehalten, dass ein anhängiges Beschwerdeverfahren vor dem VwGH einer Haftungsbescheiderlassung nicht entgegenstehe. Die Annahme der schuldhaften Pflichtverletzung gründe sich auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Laut Lehre und Rechtsprechung sei in diesem Fall der Einwand der nicht…
…wurde der Antrag gestellt, die Entscheidung über die vorliegende Berufung iSd § 281 BAO auszusetzen, da ein beim VwGH anhängiges Beschwerdeverfahren (Zl. 2007/15/0250) nahezu denselben Sachverhalt betreffe wie das vorliegende Verfahren. Die Aussetzung gemäß § 281 BAO liegt im Ermessen der Behörde. Ein subjektiv-öffentliches…
…a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines oder mehrerer Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Pfändung seines Einkommens bei der Firma G. in K…
…wurden, da diese(r) bereits bei der Veranlagung 2000 verbraucht worden wäre. In der fristgerechten Berufung begründete der Bw. das Berufungsbegehren mit dem Verweis auf ein anhängiges Rechtsmittelverfahren aus einer Beteiligung des Bw. an der Dr.G.KG für die Jahre 1998 bis 2000. Nach…
…sodass den Bw. und seinem Sohn weiterhin die Stellung von Asylwerbern zukomme. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit noch offen. Die Gattin des Bw. und die Tochter stellten am 16.6.2008 einen Antrag auf Internationalen Schutz. Mit Bescheiden vom 16.09.2008 wurde ihnen der Status…
…in keinster Weise davon ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend…
…ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde…
…ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde…
…ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde…
…die Berufung ab. Begründend führte sie - soweit für das Beschwerdeverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat von Relevanz - aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar…
…die Berufung ab. Begründend führte sie - soweit für das Beschwerdeverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat von Relevanz - aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar…
…111 die Berufung ab. Begründend führte sie - soweit für das Beschwerdeverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat von Relevanz - aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge…
…betreffen V. und A.G. stellt der Einschreiter erneut den Antrag das gegenständliche Verfahren bis zur Erledigung zumindest eines der in der Sache A.G. anhängigen Beschwerdeverfahren auszusetzen. In der Sache selbst wird vorgebracht, dass die Behörde 1. Instanz bei richtiger rechtlicher Beurteilung auch, vor…
…von Abgabenforderungen in der Höhe von 25.476,33 € bewilligt. Dazu sei vorzubringen, dass die Grundlagen für diese Abgabenvorschreibungen Gegenstand eines beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahrens seien. Es stehe somit noch nicht endgültig fest, ob der Abgabenbehörde diese Abgabenforderung auch tatsächlich in der verrechneten Höhe…
…oder eine vom Unabhängigen Finanzsenat erlassene Berufungsentscheidung, b.) ein gegen diesen Bescheid oder diese Berufungsentscheidung gerichtetes, beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof anhängiges, Beschwerdeverfahren und c.) die inhaltliche Rechtswidrigkeit der Erledigung des Unabhängigen Finanzsenates voraus. Auf die v.a. Gesetzestatbestände bezogen ist festzustellen: I. Der in Pkt…
…sei. Dem Antrag der Bw. vom 20. April 2004 auf Bewilligung von Verfahrenshilfe für Beschwerdeverfahren wurde durch den zunächst angerufenen Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Juli 2004 stattgegeben und nach Bestellung einer Verfahrenshelferin durch die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich am 22. September 2004 (Tag des Einlangens 27…
…Die früheren Beschwerdeverfahren zu den Zahlen xx/xx/xxx4 bis xx29 sowie xx/xx/xxx0 bis xxx2 wurden vom Verwaltungsgerichtshof jeweils mit Erkenntnis vom 25. Oktober 2001 beendet. Es lag somit im Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Eingabe am 3. Jänner 2003 kein anhängiges Verfahren…
…die Erlassung eines Einleitungsbescheides verfehlt, da kein Fall der Einleitung eines Strafverfahrens vorliegt. Eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes auf Unterlassung der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kann in diesem Verfahrensstadium nicht mehr gegeben sein, da das Verfahren längst anhängig ist. Nach § 54. Abs.1 FinStrG ist…